Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Drogenhandel bringt Pfullendorfer ins Gefängnis
Mann will ein Kilogramm Amphetamine verkaufen – Amtsgericht verhängt zwei Jahre und drei Monate Haft
PFULLENDORF/SIGMARINGEN Das Amtsgericht Sigmaringen hat einen Pfullendorfer Familienvater gestern wegen des Handels mit Drogen in nicht geringer Menge zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Ende 2014 verkauften der Verurteilte und seine Ehefrau mehrfach Amphetamine in Pfullendorf und Heiligenberg – obwohl erst kurz zuvor eine langjährige Haftstrafe gegen den Mann abgelaufen war. „Jetzt möchte ich eine Therapie machen, damit ich so schnell wie möglich zu meiner Familie zurückkehren kann“, sagte er, bevor Richter Jürgen Dorner das Urteil verkündete.
Im November 2014 hatte der Verurteilte im Ausland für rund 1500 Euro ein Kilogramm Amphetamine bestellt. Weil er wegen eines Schlaganfalls kurz darauf im Krankenhaus lag, konnte er die Drogen Ende Dezember aber nicht selbst in Empfang nehmen, sondern beauftragte damit seine Ehefrau. Für fünf Euro pro Gramm verkauften die beiden das Rauschmittel an verschiedene Abnehmer. Gut 300 Gramm des Rauschgifts wurden bei einer Durchsuchung im Januar 2015 sichergestellt.
Drogen- und spielsüchtig
Vor Gericht räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein. Lediglich dass seine Frau und er die Drogen mit Milchpulver gestreckt hätten, wies er zurück. Der Mann berichtete, dass er zur Tatzeit drogen- und spielsüchtig war. Wegen des Schlaganfalls und eines Herzinfarkts sei er zudem gesundheitlich angeschlagen gewesen. „Arbeit habe ich auch nicht gefunden, weil ich ständig bei Ärzten war“, sagte er. Seine Schulden beliefen sich zurzeit auf rund 30 000 Euro.
Bereits zu Beginn der Verhandlung hatten sich Johannes Sommer, Vertreter der Staatsanwaltschaft Hechingen, Verteidiger Wolfgang Hoppe und Richter Jürgen Dorner über das mögliche Strafmaß im Falle eines Geständnisses verständigt. Hoppe wies darauf hin, dass sein Mandant bereits im vergangenen Jahr Angaben gemacht habe, die über seinen eigenen Tatbeitrag hinausgehen. Dadurch sei es möglich geworden, Ermittlungsverfahren wegen weiterer Drogengeschäfte einzuleiten. Das bestätigte ein Polizist, der den Angeklagten mehrfach vernommen hatte. Er berichtete von einer Spur zu Drogengeschäften im Raum Freiburg, bei denen es um Betäubungsmittel in zweistelliger Kilogramm-Höhe geht. So stand am Ende der gegenseitigen Verständigung eine Haftstrafe zwischen zwei Jahren und zwei Jahren und drei Monaten im Raum.
Johannes Sommer beantragte zwei Jahre und drei Monate Haft. Durch das umfassende Geständnis des Angeklagten seien die Vorwürfe in der Beweisaufnahme im Wesentlichen bestätigt worden, sagte er. Die rechtlich festgelegte „nicht geringe Menge“sei im vorliegenden Fall um ein Vielfaches überschritten worden. Zudem sei der Mann – anders als seine Ehefrau – treibende Kraft bei den Drogengeschäften gewesen.
Nicht zuletzt verwies Sommer auf eine ganz entscheidende der insgesamt zwölf Vorstrafen wegen verschiedener Delikte: Ein Gericht in Malmö hatte den Angeklagten 2005 wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln verurteilt. Von der neunjährigen Haftstrafe verbüßte er drei Jahre in Schweden und drei Jahre in Deutschland, dann wurde er vorzeitig entlassen. Dass der Mann bereits kurz nach Ablauf der neun Jahre erneut in Drogengeschäfte eingestiegen sei, spreche nicht gerade für ihn.
Wolfgang Hoppe fand zwei Jahre und drei Monate Haft ebenfalls angemessen. Der Anwalt verwies erneut auf das Geständnis seines Mandanten, der Angaben zu den Abnehmern der Drogen gemacht habe, und die daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Jürgen Dorner folgte mit seinem Urteil dem zuvor abgesteckten Rahmen ebenfalls. „Man sieht an Ihnen, was Drogenabhängigkeit bewirken kann“, sagte er zum Verurteilten. „Das Gefängnis hat Ihnen regelrecht gut getan. Dort können Sie jetzt noch eine Weile bleiben.“