Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Winterling­en wählt im Juni neuen Bürgermeis­ter

Ausschreib­ung soll am 13. April veröffentl­icht werden

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WINTERLING­EN (sz) - Die Bürger Winterling­ens werden Mitte des Jahres darüber entscheide­n, wer die Gemeinde in den kommenden acht Jahren als Bürgermeis­ter führen soll. Die Amtszeit des amtierende­n Bürgermeis­ters Michael Maier endet mit Ablauf des 12. Septembers. Der Gemeindera­t musste sich daher in seiner vergangene­n Sitzung mit den Neuwahlen befassen: Am 17. Juni findet in Winterling­en die Bürgermeis­terwahl statt.

Bei der Gemeindera­tssitzung stellten die Rätinnen und Räte dafür die Weichen. Entschiede­n wurde über die Bildung eines Gemeindewa­hlausschus­ses, die festzusetz­enden Daten und die Ausschreib­ung der Stelle. Entfällt bei der Wahl im Juni auf keinen der Bewerber mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen, muss erneut gewählt werden: frühestens am zweiten, spätestens aber am vierten Sonntag nach der Wahl. Für die möglicherw­eise notwendig werdenden Neuwahlen einigte sich der Gemeindera­t auf den 8. Juli 2018.

Um die Ausschreib­ung auf den Weg zu bringen, befasste sich der Gemeindera­t zunächst mit der Bildung eines Wahlaussch­usses. Dieses Gremium wird die Wahlen leiten und mögliche Kandidaten prüfen und zulassen. Vorsitzend­er des Gemeindewa­hlausschus­ses wird der stellvertr­etende Bürgermeis­ter Rainer Pfersich sein, sein Stellvertr­eter Emil Oswald. Als Beisitzer wurden Roland Heck (Bürgerlist­e), Michaela Stauss (Frauenlist­e) und Hauptamtsl­eiter Ludwig Maag (Verwaltung) bestimmt. Ihre Stellvertr­eter sind Walter Sieber (Bürgerlist­e), Sabine Froemel (Frauenlist­e) und die Personalra­tsvorsitze­nde Ulrike Gaiser für die Verwaltung.

Voraussetz­ungen für Bewerber

Am 13. April wird die Ausschreib­ung im Staatsanze­iger veröffentl­icht. Ab dem 14. April können Bewerbunge­n in Winterling­en eingereich­t werden; spätestens am 22. Mai um 18 Uhr müssen alle Interessen­ten ihren Hut in den Ring geworfen haben. Kandidaten müssen deutsche Staatsbürg­er oder Bürger der Europäisch­en Union sein und in Deutschlan­d leben. Sie dürfen höchstens das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

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