Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Winterlingen wählt im Juni neuen Bürgermeister
Ausschreibung soll am 13. April veröffentlicht werden
WINTERLINGEN (sz) - Die Bürger Winterlingens werden Mitte des Jahres darüber entscheiden, wer die Gemeinde in den kommenden acht Jahren als Bürgermeister führen soll. Die Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters Michael Maier endet mit Ablauf des 12. Septembers. Der Gemeinderat musste sich daher in seiner vergangenen Sitzung mit den Neuwahlen befassen: Am 17. Juni findet in Winterlingen die Bürgermeisterwahl statt.
Bei der Gemeinderatssitzung stellten die Rätinnen und Räte dafür die Weichen. Entschieden wurde über die Bildung eines Gemeindewahlausschusses, die festzusetzenden Daten und die Ausschreibung der Stelle. Entfällt bei der Wahl im Juni auf keinen der Bewerber mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen, muss erneut gewählt werden: frühestens am zweiten, spätestens aber am vierten Sonntag nach der Wahl. Für die möglicherweise notwendig werdenden Neuwahlen einigte sich der Gemeinderat auf den 8. Juli 2018.
Um die Ausschreibung auf den Weg zu bringen, befasste sich der Gemeinderat zunächst mit der Bildung eines Wahlausschusses. Dieses Gremium wird die Wahlen leiten und mögliche Kandidaten prüfen und zulassen. Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses wird der stellvertretende Bürgermeister Rainer Pfersich sein, sein Stellvertreter Emil Oswald. Als Beisitzer wurden Roland Heck (Bürgerliste), Michaela Stauss (Frauenliste) und Hauptamtsleiter Ludwig Maag (Verwaltung) bestimmt. Ihre Stellvertreter sind Walter Sieber (Bürgerliste), Sabine Froemel (Frauenliste) und die Personalratsvorsitzende Ulrike Gaiser für die Verwaltung.
Voraussetzungen für Bewerber
Am 13. April wird die Ausschreibung im Staatsanzeiger veröffentlicht. Ab dem 14. April können Bewerbungen in Winterlingen eingereicht werden; spätestens am 22. Mai um 18 Uhr müssen alle Interessenten ihren Hut in den Ring geworfen haben. Kandidaten müssen deutsche Staatsbürger oder Bürger der Europäischen Union sein und in Deutschland leben. Sie dürfen höchstens das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen mindestens 25 Jahre alt sein.