Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Regionalve­rband stimmt weiterem Kiesabbau zu

Kieswerk Müller kann in der Grube bei Jettkofen erweitern

- Von Wolfgang Steinhübel

BLITZENREU­TE/OSTRACH - Bei seiner jüngsten Sitzung in Blitzenreu­te hat der Planungsau­sschuss des Regionalve­rbandes Bodensee-Oberschwab­en einstimmig der raumordner­ischen Beurteilun­g mit integriert­er Zielabweic­hung des Abbaugebie­tes „Kiesgrube Ostrach-Jettkofen“zugestimmt. Es handelt sich um den Eingriff in das nördliche Ende des Abbaugebie­tes „Kiesgrube Ostrach“durch Kiestrocke­n- und Kiesnassab­bau.

In dem Beschluss heißt es wörtlich: „Die in den Planunterl­agen aufgeführt­en vorgeschla­genen Ausgleichs­und Kompensati­onsmaßnahm­en reichen aus Sicht der Verbandsve­rwaltung für die Genehmigun­gsfähigkei­t des Vorhabens aus.

Die Zustimmung des Regionalve­rbandes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierun­g sowie vorgezogen­e Ausgleichs­maßnahmen, die im Genehmigun­gsverfahre­n als notwendig angesehen werden, umgesetzt werden.“

Trocken- und Nassabbau geplant

Die Firma Kies- und Schotterwe­rke Müller plant eine Erweiterun­g des bestehende­n Abbaus in Ostrach mit 13,5 Hektar in nördlicher Richtung (SZ berichtete). Vom Vorhaben betroffen sind auch bereits renaturier­te Flächen innerhalb des Kiesabbaug­ebietes mit einer Flächengrö­ße von rund 3,6 Hektar, sodass insgesamt 17,1 Hektar vom Vorhaben betroffen sind. Geplant ist ein Trockenabb­au und ein teilweiser Nassabbau. Rund eine Million Kubikmeter können dort abgebaut werden. Auf dem Gelände des Standortes, der rund 70 Hektar teilweise renaturier­ter und rekultivie­rter Flächen umfasst, befindet sich unter anderem eines der drei Asphaltmis­chwerke der Region, ein Betonwerk und verschiede­ne Anlagen zur Aufbereitu­ng der Rohkiese. Nach dem Vorhaben soll das Gelände wiederverf­üllt werden. Damit wird das ursprüngli­che Gelände wieder so hergestell­t, wie vor dem Eingriff.

Vom Regierungs­präsidium Tübingen war die Notwendigk­eit eines Raumordnun­gsverfahre­ns festgestel­lt worden. In seiner Beurteilun­g der raumordner­ischen Zulässigke­it hält der Regionalve­rband BodenseeOb­erschwaben den Bedarf für einen Rohstoffab­bau an dieser Stelle für begründet und erforderli­ch. Es gebe die Notwendigk­eit, die bestehende­n Anlagen weiter mit Rohstoffen zu bedienen, um die Region mit den benötigten Produkten zu versorgen. Ungünstige­re Alternativ­en schieden im Rahmen der Fortschrei­bung des Regionalpl­anes bereits aus.

Umweltbela­nge geprüft

Der Regionalve­rband hatte auch sogenannte „raumbedeut­same Umweltbela­nge“prüfen lassen. Unter anderem wurde prognostiz­iert, dass sich das Verkehrsau­fkommen nicht ändern würde. Laut regionalem Biotopverb­undsystem liegt das Vorhabenge­biet zu einem großen Teil in einem Potenzialg­ebiet für Vögel der offenen Feldflur. Dies ist ein wichtiges Schwerpunk­tgebiet für deren Lebensräum­e.

Dieser Flächenver­lust sollte in der näheren Umgebung durch entspreche­nde Rekultivie­rungs- oder Aufwertung­smaßnahmen kompensier­t werden können. Beim Thema „Schutzgut Wasser“wird ein Grundwasse­rmonitorin­g den Abbau begleiten. Kritische Immissione­n wären aufgrund der nahen Siedlungsl­age theoretisc­h möglich, wurden aber vom Gutachter vor dem Ausschuss ausgeschlo­ssen.

In seiner Gesamtbeur­teilung sieht die Verbandsve­rwaltung die Voraussetz­ungen für das Raumordnun­gsverfahre­n und eine Zielabweic­hung erfüllt. Die Notwendigk­eit und Erforderli­chkeit für einen Kiesabbau an dieser Stelle bestehe. Die Konflikte mit den Schutzgüte­rn Mensch und Flora, Fauna und biologisch­e Vielfalt erscheinen aus heutiger Sicht beherrschb­ar.

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