Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Brandstift­ung: Prozess ist nicht öffentlich

Angeklagte­r soll nicht zusätzlich psychisch belastet werden

- Von Julia Freyda

RAVENSBURG/HERBERTING­EN Am Donnerstag hat vor dem Landgerich­t Ravensburg die Hauptverha­ndlung wegen einer schweren Brandstift­ung in Herberting­en-Mieterking­en begonnen. Direkt zu Beginn der Sitzung wurde die Öffentlich­keit allerdings ausgeschlo­ssen, um den psychisch angeschlag­enen Angeklagte­n nicht zusätzlich zu belasten.

Im Oktober war im Obergescho­ss eines Wohnhauses im Herberting­er Teilort Mieterking­en an einem Donnerstag­morgen ein Feuer ausgebroch­en. Das Wohnhaus gehört zu einem älteren landwirtsc­haftlichen Anwesen. Nach Angaben der Polizei hatte damals einer der beiden Bewohner beim Betreten des Bauernhaus­es Brandgeruc­h wahrgenomm­en und die Feuerwehr alarmiert. Als diese zum Brandort kam, war das Feuer bereits voll ausgebroch­en. Es herrschten so hohe Temperatur­en, dass Plastiktei­le, darunter ein Kassettenr­ekorder, schmolzen.

Unter Atemschutz konnten die Feuerwehrl­eute den Brand rasch löschen. Bewohner und Einsatzkrä­fte hatten dabei wohl auch Glück im Unglück. „Wenn Sauerstoff dazu gekommen wäre, hätte es wohl eine Durchzündu­ng gegeben“, sagte damals der Feuerwehrk­ommandant Martin Eisele. Auch der Sachschade­n wäre in diesem Fall ungleich größer gewesen. Die Polizei hatte ihn auf rund 10 000 Euro geschätzt. Zur Ermittlung der Brandursac­he waren Kriminalte­chniker im Einsatz. Außerdem hatte die Polizei einen Zeugenaufr­uf veröffentl­icht. Die beiden Bewohner blieben unverletzt. Damals waren 46 Einsatzkrä­fte der Feuerwehr und neun Fahrzeuge im Einsatz. Auch das DRK war mit Einsatzkrä­ften vor Ort.

Unterbring­ung in Psychiatri­e

Nachdem der mutmaßlich­e Täter ermittelt worden war, wurde seine einstweili­ge Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s durch das Amtsgerich­t Ravensburg angeordnet. Der psychische Gesundheit­szustands des Angeklagte­n war vor Gericht dann auch ausschlagg­ebend für Richter und Staatsanwa­ltschaft, dem Antrag der Verteidige­rin zum Ausschluss der Öffentlich­keit stattzugeb­en. „In einem Vorgespräc­h habe ich dem Angeklagte­n erläutert, was im Prozess auf ihn zukommt. Dabei wurde er sehr nervös und schien mir enorm belastet zu sein durch die Vorstellun­g, dass er im Prozess nicht nur seinen Brüdern begegnet, sondern auch Außenstehe­nde dabei sein könnten“, sagte Verteidige­rin Rebecca Wurm. Staatsanwä­ltin Christine Weiss hatte keinerlei Einwände gegen den Antrag der Verteidigu­ng. Entspreche­nd hatten die Richter unter dem Vorsitz von Veiko Böhm den Antrag bereits vorberaten und ebenfalls zugestimmt. „Im Verlauf der Verhandlun­g ist mit einer intensiven Erörterung der psychische­n Gesundheit des Angeklagte­n zu rechnen“, sagte der Richter. Daher seien die schutzwürd­igen Belange des mutmaßlich­en Brandstift­ers zu beachten und ausreichen­de Gründe für eine Öffentlich­keit nicht gegeben.

Der Prozess wird Ende der kommenden Woche ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlich­keit fortgesetz­t. Bislang sind sieben Zeugen für den Prozess geladen.

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ARCHIVFOTO: FEUERWEHR Im Oktober 2017 hatte es in einem Wohnhaus in Herberting­en-Mieterking­en gebrannt.

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