Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Bauplatzpreise bleiben unter der 70-Euro-Grenze
Stettener Gemeinderat beschließt Quadratmeterpreise für das Baugebiet Europastraße
STETTEN AM KALTEN MARKT - Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Bauplatzpreise im Neubaugebiet „Europastraße 3. Bauabschnitt“auf 69 Euro festgelegt. Der Beschluss ist nach zuvor erneut geführter Debatte einstimmig erfolgt. Mit dieser Festlegung ist nach den Worten von Bürgermeister Maik Lehn die nach dem Abzug der Franzosen im Jahr 1997 begonnene Konversion endgültig abgeschlossen.
Wie berichtet, hat das Gremium in der Februar-Sitzung genaueren Einblick in die Kalkulation der von der Verwaltung vorgeschlagenen Grundstückspreise verlangt. Nach Adrian Schiefers (FW) Dafürhalten seien nicht alle der über die Jahre angefallenen Kosten mit eingerechnet worden. So sind beispielsweise für den zweiten und dritten Bauabschnitt (BA) zweimal Vermessungskosten angefallen. Unter anderem aufgrund der Nachfrage nach Doppelhäusern habe es sich gezeigt, dass Grundstücke entgegen der ursprünglichen Planung neu vermessen werden mussten. Auch die im dritten Bauabschnitt und am westlichen Rand liegenden Grundstücke hätten eine zu geringe Breite für die einst geplanten Einfamilienhäuser gehabt. Die Neuvermessung konnte mit Vermessungsarbeiten, die im Interesse der Gemeinde liegen, kombiniert werden.
Nicht nur zu Lasten der Käufer
Lehn vertrat die Meinung, dass diese zusätzlichen Kosten nicht beziehungsweise nicht voll zu Lasten der Grundstückskäufer gehen sollten. Ebenso verhalte es sich mit den Altlasten, die bei den Bauarbeiten auf dem Neubaugebiet ans Tageslicht befördert werden. Eine Untersuchung des Bodens samt Gutachten schlug bei der Gemeinde mit fast 7900 Euro zu Buche. Dazu kämen noch die Entsorgungskosten der Materialien, die aus Zeiten früherer Bebauung stammten. „Es stellt sich die Frage, ob diese zusätzlichen Kosten in die Kalkulation einbezogen und auf den Quadratmeterpreis umgelegt werden sollen“, so der Bürgermeister. Da nicht auszuschließen war, dass weiteres Altmaterial zum Vorschein kommen würde, hatte sich die Gemeinde in den Kaufverträgen verpflichtet, die hierfür anfallenden Entsorgungskosten zu übernehmen. Lehn vertrat die Auffassung, dass diese Kosten nicht in die Kalkulation einfließen sollten, was neben anderen Räten auch von Günther Töpfer (CDU) geteilt wurde. Dieser verwies auf die Grundstückspreise der Nachbargemeinde Schwenningen, die teilweise weit unter 50 Euro pro Quadratmeter lägen.
Die nun von der Verwaltung vorgelegte Neukalkulation auf Grundlage des Erschließungsbeitragsrechts enthielt jeweils eine Kalkulation für den zweiten BA auf Basis der festgestellten Kosten sowie für den dritten BA auf der Basis von Submissionsergebnissen und Kostenschätzungen. Hierin waren sowohl die finanzielle Beteiligung der Gemeinde an den Erschließungskosten aufgeführt, und einmal auch auch ohne diese Beteiligung gerechnet. Die Differenz beider Berechnungen lag gerade mal bei
2,50 Euro, sprich, die Gestehungskosten je Quadratmeter Grundfläche betrug ohne gemeindliche Beteiligung 70,48 Euro und mit dieser 68,02 Euro, wobei in beiden Summen die Neuvermessung mit 50 Prozent der Kosten eingerechnet worden ist. Im Rahmen der Debatte machte Lehn klar: „Es gibt keine rechtliche Grundlage, wie eine Grundstückskalkulation aussehen muss!“
Mit dem Quadratmeterpreis von
69 Euro folgte das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung und blieb damit, wie schon in der vergangenen Sitzung vorgeschlagen, unter der magischen Grenze von 70 Euro pro Quadratmeter.