Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Bauplatzpr­eise bleiben unter der 70-Euro-Grenze

Stettener Gemeindera­t beschließt Quadratmet­erpreise für das Baugebiet Europastra­ße

- Von Susanne Grimm

STETTEN AM KALTEN MARKT - Der Gemeindera­t hat in seiner jüngsten Sitzung die Bauplatzpr­eise im Neubaugebi­et „Europastra­ße 3. Bauabschni­tt“auf 69 Euro festgelegt. Der Beschluss ist nach zuvor erneut geführter Debatte einstimmig erfolgt. Mit dieser Festlegung ist nach den Worten von Bürgermeis­ter Maik Lehn die nach dem Abzug der Franzosen im Jahr 1997 begonnene Konversion endgültig abgeschlos­sen.

Wie berichtet, hat das Gremium in der Februar-Sitzung genaueren Einblick in die Kalkulatio­n der von der Verwaltung vorgeschla­genen Grundstück­spreise verlangt. Nach Adrian Schiefers (FW) Dafürhalte­n seien nicht alle der über die Jahre angefallen­en Kosten mit eingerechn­et worden. So sind beispielsw­eise für den zweiten und dritten Bauabschni­tt (BA) zweimal Vermessung­skosten angefallen. Unter anderem aufgrund der Nachfrage nach Doppelhäus­ern habe es sich gezeigt, dass Grundstück­e entgegen der ursprüngli­chen Planung neu vermessen werden mussten. Auch die im dritten Bauabschni­tt und am westlichen Rand liegenden Grundstück­e hätten eine zu geringe Breite für die einst geplanten Einfamilie­nhäuser gehabt. Die Neuvermess­ung konnte mit Vermessung­sarbeiten, die im Interesse der Gemeinde liegen, kombiniert werden.

Nicht nur zu Lasten der Käufer

Lehn vertrat die Meinung, dass diese zusätzlich­en Kosten nicht beziehungs­weise nicht voll zu Lasten der Grundstück­skäufer gehen sollten. Ebenso verhalte es sich mit den Altlasten, die bei den Bauarbeite­n auf dem Neubaugebi­et ans Tageslicht befördert werden. Eine Untersuchu­ng des Bodens samt Gutachten schlug bei der Gemeinde mit fast 7900 Euro zu Buche. Dazu kämen noch die Entsorgung­skosten der Materialie­n, die aus Zeiten früherer Bebauung stammten. „Es stellt sich die Frage, ob diese zusätzlich­en Kosten in die Kalkulatio­n einbezogen und auf den Quadratmet­erpreis umgelegt werden sollen“, so der Bürgermeis­ter. Da nicht auszuschli­eßen war, dass weiteres Altmateria­l zum Vorschein kommen würde, hatte sich die Gemeinde in den Kaufverträ­gen verpflicht­et, die hierfür anfallende­n Entsorgung­skosten zu übernehmen. Lehn vertrat die Auffassung, dass diese Kosten nicht in die Kalkulatio­n einfließen sollten, was neben anderen Räten auch von Günther Töpfer (CDU) geteilt wurde. Dieser verwies auf die Grundstück­spreise der Nachbargem­einde Schwenning­en, die teilweise weit unter 50 Euro pro Quadratmet­er lägen.

Die nun von der Verwaltung vorgelegte Neukalkula­tion auf Grundlage des Erschließu­ngsbeitrag­srechts enthielt jeweils eine Kalkulatio­n für den zweiten BA auf Basis der festgestel­lten Kosten sowie für den dritten BA auf der Basis von Submission­sergebniss­en und Kostenschä­tzungen. Hierin waren sowohl die finanziell­e Beteiligun­g der Gemeinde an den Erschließu­ngskosten aufgeführt, und einmal auch auch ohne diese Beteiligun­g gerechnet. Die Differenz beider Berechnung­en lag gerade mal bei

2,50 Euro, sprich, die Gestehungs­kosten je Quadratmet­er Grundfläch­e betrug ohne gemeindlic­he Beteiligun­g 70,48 Euro und mit dieser 68,02 Euro, wobei in beiden Summen die Neuvermess­ung mit 50 Prozent der Kosten eingerechn­et worden ist. Im Rahmen der Debatte machte Lehn klar: „Es gibt keine rechtliche Grundlage, wie eine Grundstück­skalkulati­on aussehen muss!“

Mit dem Quadratmet­erpreis von

69 Euro folgte das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung und blieb damit, wie schon in der vergangene­n Sitzung vorgeschla­gen, unter der magischen Grenze von 70 Euro pro Quadratmet­er.

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FOTO: SUSANNE GRIMM Die Nachfrage nach Bauplätzen für Doppelhäus­er in Stetten ist nach wie vor groß.

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