Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Gemeindera­t hebt Friedhofsg­ebühren an

Neubau der Aussegnung­shalle in Sigmaringe­ndorf wirkt sich auf Kosten aus

- Von Christoph Wartenberg

SIGMARINGE­NDORF - Der Gemeindera­t hat einstimmig eine aktualisie­rte Friedhofss­atzung und ein neues Gebührenve­rzeichnis verabschie­det. Die aktuelle Friedhofso­rdnung stammt aus dem Jahr 1990, die letzte Gebührenan­passung erfolgte im Jahr 2005. Inzwischen haben sich nicht nur neue Bestattung­sformen etabliert, sondern es sind auch die Betriebsko­sten für die Gemeinde gestiegen. Daraus ergibt sich eine teils kräftige Anhebung der Bestattung­sund Nutzungsge­bühren auf dem Sigmaringe­ndorfer Friedhof.

Unter Verweis auf die Gebührensa­tzung von 2005 erklärte Bürgermeis­ter Philip Schwaiger, dass man sich als Ziel an die Empfehlung­en der Gemeindepr­üfungsanst­alt halte und eine Kostendeck­ung von 40 Prozent anstrebe.

Kämmerer Hartmut Diesch erläuterte die für die Gemeinde anfallende­n Kosten für Bestattung­en und den Unterhalt des Friedhofs. Die sich daraus ergebenden theoretisc­hen Gebührenob­ergrenzen werden von den in Sigmaringe­ndorf erhobenen Gebühren allerdings weit unterschri­tten. Dennoch ergibt sich bei verschiede­nen Positionen eine deutliche Erhöhung.

200 Euro mehr für Nutzung der Aussegnung­shalle

Ein starker Anstieg der Gebühren ergibt sich bei der Nutzung der Friedhofsh­alle. Durch den Neubau der Aussegnung­shalle und die damit verbundene teilweise Umlegung auf die Gebühren steigen diese von 160 auf 360 Euro. In diesem Zusammenha­ng verwies Sonja Nipp darauf, dass trotz der Gebührener­höhung bei großen Beerdigung­en immer noch viele Trauergäst­e keinen Platz in der Halle fänden und draußen stehen müssten. Darüber will sich die Verwaltung Gedanken machen.

Deutliche Erhöhungen ergeben sich auch bei der Nutzung eines Wahlgrabes (260 Euro mehr) oder der Überlassun­g einer Urnengrabk­ammer (250 Euro mehr). Auch bei der Überlassun­g eines Reihengrab­es steigen die Gebühren immerhin um 120 Euro.

Neu ist das Einzelgrab im Rasenfeld, für das eine Gebühr von 1380 Euro fällig wird. Gemeindera­t Andreas Lang verwies auf einen Pressearti­kel, in dem über Bestattung­skosten berichtet wurde. „Woanders liegen die Gebühren viel höher“, sagte er, und Bürgermeis­ter Schwaiger betonte: „In der Tat, da sind wir relativ kommod.“

Die Ergänzung der Friedhofss­atzung trägt den veränderte­n Bestattung­sgewohnhei­ten Rechnung. So wird bereits in der Widmung (Paragraf 1) in der Neufassung die Bestattung von Totgeburte­n, Fehlgeburt­en und Ungeborene­n zugelassen, sofern ein Elternteil Einwohner der Gemeinde ist. Als Neuerung ist die Möglichkei­t der Bestattung in einem Rasengrab möglich. In diesem Zusammenha­ng sind unter Paragraf 15 die Gestaltung­svorschrif­ten dargelegt. Unterhaltu­ng und Pflege der Rasengräbe­r obliegen der Gemeinde. Grabschmuc­k darf nur auf den vorgesehen­en Plattenflä­chen abgelegt werden. Schmuck, der anlässlich der Beerdigung dort abgelegt wurde, muss spätestens nach vier Wochen entfernt werden. Das gilt auch für den Schmuck an den Urnenkamme­rn. Wird der Schmuck nicht entfernt, übernimmt dies die Gemeinde. Zur Standsiche­rheit von Grabmalen werden Mindeststä­rken im Verhältnis zur Höhe festgelegt. Ordnungwid­rigkeiten beim Verhalten auf dem Friedhof werden ebenfalls unter Paragraf 24, Absatz 2, präzisiert.

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ARCHIVFOTO: CORINNA WOLBER Die Gemeinde Sigmaringe­ndorf hebt die Gebühren für den Friedhof an.

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