Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Mehr als 20 000 Verfahren beschäftig­en die Staatsanwa­ltschaft

Die Gerichtsve­rhandlung wegen der Tötung von Umut K. in Hechingen ist eine der Besonderhe­iten im vergangene­n Jahr

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HECHINGEN (sz) - Die Staatsanwa­ltschaft Hechingen, die auch für Teile des Kreises Sigmaringe­n zuständig ist, hat ihre Bilanz für das Jahr 2017 bekanntgeg­eben. Der gesamte Geschäftsa­nfall betrug 20 365 Verfahren und lag damit um 5,8 Prozent höher als im Jahr 2016 (19 247 Verfahren). Diese Zahl beinhaltet alle von den Mitarbeite­rn der Staatsanwa­ltschaft zu bearbeiten­den Verfahren, also vor allem Ermittlung­sverfahren gegen bekannte und unbekannte Täter, Strafvolls­treckungsv­erfahren, Verfahren nach dem Ordnungswi­drigkeiten­gesetz, Rechtshilf­eangelegen­heiten und Gnadenverf­ahren.

Der Anteil der Einstellun­gen und sonstigen Verfahrens­erledigung­en ist 2017 bezogen auf alle bekannten Beschuldig­ten im Vergleich zum Jahr

2016 nahezu gleich geblieben (73,45 Prozent im Jahr 2016, 73,3 Prozent im Jahre 2017). Die durchschni­ttliche Verfahrens­dauer ist im Jahr 2017 angestiege­n und zwar auf 1,74 Monate im Vergleich zu 1,5 Monaten im Jahr

2016. Seitens der Staatsanwa­ltschaft Hechingen wurden im Jahr 2017 insgesamt 3275 Stunden für die Wahrnehmun­g von Sitzungsdi­ensten bei den Gerichten sowie eigene Ermittlung­stätigkeit­en aufgewandt. Bei der Staatsanwa­ltschaft waren Ende des vergangene­n Jahres 38 Mitarbeite­r tätig. Im vergangen Jahr gab es mehrere Verfahren, die auf ein besonderes öffentlich­es Interesse gestoßen sind: Aufgrund des Vorwurfs, am 1. Dezember 2016 in Hechingen Umut K. erschossen zu haben sowie weiterer Vorwürfe wurden zwei Angeklagte durch die Schwurgeri­chtskammer des Landgerich­ts Hechingen am 18. Oktober 2017 zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe sowie einer Jugendstra­fe von neun Jahren verurteilt. Ein weiterer Angeklagte­r in diesem Verfahren wurde wegen eines dahinterst­ehenden Betäubungs­mittelgesc­häftes sowie weiterer Betäubungs­mittelgesc­häfte zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Wegen des Vorwurfs, sich dazu verabredet zu haben, Rache für den tödlichen Schuss auf Umut K. zu nehmen und sich hierfür Schusswaff­en zu beschaffen, wurden zwei Beschuldig­te zur großen Jugendkamm­er des Landgerich­ts Hechingen angeklagt. Die Hauptverha­ndlung dauert noch an. In drei Ermittlung­sverfahren ging es um folgende Vorgänge in der Bundeswehr­kaserne in Pfullendor­f: Angebliche sexuell motivierte Praktiken bei der Kampfsanit­äterausbil­dung, Aufnahmeri­tuale und angebliche Volksverhe­tzung. Am 30. Mai kam es in Frohnstett­en zu einem tödlichen Angriff eines Kangal-Hundes auf eine Passantin. Aufgrund dessen wurde durch die Staatsanwa­ltschaft Hechingen wegen des Vorwurfs der fahrlässig­en Tötung gegen zwei Beschuldig­te Anklage zum Amtsgerich­t Sigmaringe­n (Schöffenge­richt) erhoben. Die Hauptverha­ndlung wird am 29. Mai beginnen.

Nach einer Serie von Einbrüchen in Kindergärt­en und Schulen im Zollernalb­kreis und anderen Landkreise­n im Februar und März 2017 und dem Abbrennen eines Kindergart­ens in Burladinge­n konnten die drei Täter ermittelt und zur großen Strafkamme­r des Landgerich­ts Hechingen angeklagt werden. Dort wurden sie am 13. November 2017 zu Gesamtfrei­heitsstraf­en von fünf Jahren und sechs Monaten, vier Jahren und zwei Monaten und zwei Jahren (diese ausgesetzt zur Bewährung) verurteilt.

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