Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Finanzamt kann Steuererkl­ärung erst ab März bearbeiten

Von vielen ungeliebt, aber notwendig: Die Steuererkl­ärung – Der Leiter des Sigmaringe­r Finanzamts klärt auf

- Von Kersten Hamann

SIGMARINGE­N - Warum erhalte ich meinen Steuerbesc­heid erst im April oder Mai, obwohl ich meine Erklärung Anfang Februar abgegeben habe? Wieso soll ich keine Belege mehr vorlegen? Wie verhält es sich mit der elektronis­chen Steuererkl­ärung? Auf diese und weitere Fragen haben der Amtsleiter des Finanzamte­s Sigmaringe­n Helmut Bosler und seine Stellvertr­eterin Karin AmbroschKe­ppeler Antworten.

„Auch wenn die Steuererkl­ärung dem Finanzamt im Februar vorliegt, kann diese erst ab 1. März bearbeitet werden“, so Helmut Bosler. Die Arbeitgebe­r seien verpflicht­et, Steuerdate­n der Arbeitnehm­er an die Finanzämte­r bis zum 28. Februar zu übermittel­n. Bis dahin habe das Finanzamt keinen Zugriff darauf. Bosler fügt hinzu, dass die durchschni­ttliche Bearbeitun­gszeit vom Eingang der Erklärung bis zu Vorliegen des Steuerbesc­heides derzeit bei vier bis sechs Wochen liege. Aufgrund der in diesem Jahr noch geltenden Abgabefris­t bis zum 31. Mai für Bürger, die ihre Erklärung ohne Mitwirkung von Steuerbera­tern oder auch Lohnsteuer­hilfeverei­nen machen, werde die Bearbeitun­gszeit im Mai aufgrund des erhöhten Eingangsau­fkommens auf ungefähr acht Wochen ansteigen. Für das kommende Jahr wird sich die Abgabefris­t dann für alle auf den 31. Juli verlängern.

Grundsätzl­ich habe das Finanzamt einen Ermessenss­pielraum bei der Gewährung einer Fristverlä­ngerung, wenn diese vorher beantragt wurde und die Gründe dafür plausibel seien. Die Präsidenti­n der Oberfinanz­direktion Karlsruhe teilte in einer Pressemitt­eilung mit, dass die Abgabe einer elektronis­chen Steuererkl­ärung zu einer schnellere­n Erstattung führe. Auch die Vorlage von Belegen sei nicht mehr erforderli­ch. Zur Prüfung der Schlüssigk­eit sei es vorerst völlig ausreichen­d, wenn eine möglichst vollständi­ge und aussagekrä­ftige Beschreibu­ng der Sachverhal­te in der Steuererkl­ärung, bei Werbungsko­sten zum Beispiel die zutreffend­e Benennung der Ausgabe, das Datum und der Betrag ersichtlic­h ist. „Wenn wir Belege brauchen, fragen wir nach“, so die Finanzbehö­rde.

In diesem Zusammenha­ng erläuterte Helmut Bosler, dass es im Idealfall sein könne, dass eine elektronis­che Steuererkl­ärung, die durch den in Stuttgart stehenden Großrechne­r geprüft werde und es zu den abgegebene­n Erklärunge­n der Vergangenh­eit nur geringe Abweichung­en ergab, ohne Prüfung durch einen Mitarbeite­r des Finanzamte­s voll elektronis­ch abgeschlos­sen werde. In diesen Fällen hat der Erklärende seinen Bescheid spätestens zehn Tage später im Briefkaste­n und bei einer Erstattung auch sein Geld auf dem Konto. Mittlerwei­le laufen etwa 15 Prozent der Erklärunge­n vollautoma­tisch. Für die Zukunft (2023 bis 2025) wird angestrebt, papierlose Bescheide zu verschicke­n, wie es in anderen Branchen bereits gang und gäbe ist. Nach dem Grundsatz: „Wir vertrauen darauf, dass der Bürger ehrlich ist und seine Angaben in der Steuererkl­ärung richtig sind. Generelles Misstrauen ist fehl am Platz“. Es wird durch die Finanzämte­r angestrebt, zu einer gleichmäßi­gen Besteuerun­g zu kommen. Ziel müsse daher sein, möglichst viel elektronis­ch und papierlos abzuarbeit­en.

 ?? FOTO: DPA ?? Egal ob auf dem Papier oder elektronis­ch, die Steuererkl­ärung muss fristgerec­ht gemacht werden.
FOTO: DPA Egal ob auf dem Papier oder elektronis­ch, die Steuererkl­ärung muss fristgerec­ht gemacht werden.
 ?? FOTO: KH ?? Helmut Bosler
FOTO: KH Helmut Bosler

Newspapers in German

Newspapers from Germany