Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Finanzamt kann Steuererklärung erst ab März bearbeiten
Von vielen ungeliebt, aber notwendig: Die Steuererklärung – Der Leiter des Sigmaringer Finanzamts klärt auf
SIGMARINGEN - Warum erhalte ich meinen Steuerbescheid erst im April oder Mai, obwohl ich meine Erklärung Anfang Februar abgegeben habe? Wieso soll ich keine Belege mehr vorlegen? Wie verhält es sich mit der elektronischen Steuererklärung? Auf diese und weitere Fragen haben der Amtsleiter des Finanzamtes Sigmaringen Helmut Bosler und seine Stellvertreterin Karin AmbroschKeppeler Antworten.
„Auch wenn die Steuererklärung dem Finanzamt im Februar vorliegt, kann diese erst ab 1. März bearbeitet werden“, so Helmut Bosler. Die Arbeitgeber seien verpflichtet, Steuerdaten der Arbeitnehmer an die Finanzämter bis zum 28. Februar zu übermitteln. Bis dahin habe das Finanzamt keinen Zugriff darauf. Bosler fügt hinzu, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Eingang der Erklärung bis zu Vorliegen des Steuerbescheides derzeit bei vier bis sechs Wochen liege. Aufgrund der in diesem Jahr noch geltenden Abgabefrist bis zum 31. Mai für Bürger, die ihre Erklärung ohne Mitwirkung von Steuerberatern oder auch Lohnsteuerhilfevereinen machen, werde die Bearbeitungszeit im Mai aufgrund des erhöhten Eingangsaufkommens auf ungefähr acht Wochen ansteigen. Für das kommende Jahr wird sich die Abgabefrist dann für alle auf den 31. Juli verlängern.
Grundsätzlich habe das Finanzamt einen Ermessensspielraum bei der Gewährung einer Fristverlängerung, wenn diese vorher beantragt wurde und die Gründe dafür plausibel seien. Die Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe teilte in einer Pressemitteilung mit, dass die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung zu einer schnelleren Erstattung führe. Auch die Vorlage von Belegen sei nicht mehr erforderlich. Zur Prüfung der Schlüssigkeit sei es vorerst völlig ausreichend, wenn eine möglichst vollständige und aussagekräftige Beschreibung der Sachverhalte in der Steuererklärung, bei Werbungskosten zum Beispiel die zutreffende Benennung der Ausgabe, das Datum und der Betrag ersichtlich ist. „Wenn wir Belege brauchen, fragen wir nach“, so die Finanzbehörde.
In diesem Zusammenhang erläuterte Helmut Bosler, dass es im Idealfall sein könne, dass eine elektronische Steuererklärung, die durch den in Stuttgart stehenden Großrechner geprüft werde und es zu den abgegebenen Erklärungen der Vergangenheit nur geringe Abweichungen ergab, ohne Prüfung durch einen Mitarbeiter des Finanzamtes voll elektronisch abgeschlossen werde. In diesen Fällen hat der Erklärende seinen Bescheid spätestens zehn Tage später im Briefkasten und bei einer Erstattung auch sein Geld auf dem Konto. Mittlerweile laufen etwa 15 Prozent der Erklärungen vollautomatisch. Für die Zukunft (2023 bis 2025) wird angestrebt, papierlose Bescheide zu verschicken, wie es in anderen Branchen bereits gang und gäbe ist. Nach dem Grundsatz: „Wir vertrauen darauf, dass der Bürger ehrlich ist und seine Angaben in der Steuererklärung richtig sind. Generelles Misstrauen ist fehl am Platz“. Es wird durch die Finanzämter angestrebt, zu einer gleichmäßigen Besteuerung zu kommen. Ziel müsse daher sein, möglichst viel elektronisch und papierlos abzuarbeiten.