Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Wasserschaden im sanierten Amtsgericht
Freiwillige Feuerwehr muss in Bad Saulgau Decke im Gebäude öffnen
BAD SAULGAU - Das Amtsgericht Bad Saulgau an der Schützenstraße hat einen erheblichen Wasserschaden im Gebäude zu beklagen, der am Karsamstag festgestellt worden ist. Sogar die Statik musste aufgrund des Schadens untersucht werden. Die Ursache für den Wasseraustritt ist noch nicht geklärt. „Die Fehlersuche läuft noch“, sagt Klaus-Peter Zell, Direktor des Amtsgerichts. Ende Juni 2017 wurde das sanierte und modernisierte Amtsgericht vor zahlreichen Gästen feierlich übergeben.
Ein Mitarbeiter des Amtsgerichts war am Karsamstag nur zufällig im Amtsgericht gewesen, um eine paar Unterlagen abzuholen. Doch der Wasserschaden war zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr zu übersehen. Vor allem im Sozialraum direkt unter dem Dach soll der Wasseraustritt am deutlichsten zu erkennen gewesen sein. „Wir hatten sogar Glück im Unglück, dass am Samstag noch jemand im Gebäude war“, sagt Klaus-Peter Zell, der sich daraufhin selbst ein Bild vom Schaden im denkmalgeschützten Gebäude machte. „Die Wände waren komplett auf mehreren Metern durchnässt, der Boden wurde beschädigt“, so Zell. Insgesamt sechs Räume wurden in Mitleidenschaft gezogen, die beiden Gerichtssäle im Erdgeschoss wurden vom Wasserschaden jedoch verschont.
Mobiliar ist in Sicherheit
Aufgrund des Ausmaßes des Schadens wurde die Freiwillige Feuerwehr Bad Saulgau gerufen, die am Samstag fünf Wassersauger im Einsatz hatte, von denen jeder pro Stunde etwa 1200 bis 1400 Liter Wasser abpumpen kann. „Außerdem mussten wir im ersten Stockwerk die Decken öffnen, damit das Wasser ablaufen konnte“, sagt Bad Saulgaus Stadtbrandmeister Karl-Heinz Dumbeck. Dazu wurden die Akten und das Mobiliar in Sicherheit gebracht und dafür gesorgt, dass kein Kurzschluss entstehen konnte. Weil der Schaden doch enorm war, wurde zudem ein Statiker gerufen. „Die Statik ist aber nicht gefährdet“, sagt Klaus-Peter Zell, der wie alle anderen Mitarbeiter am Dienstag seine Arbeit im Amtsgericht fortsetzen konnte. In erster Linie muss geklärt werden, wer für den immensen Schaden, der offenbar bei mehreren 10 000 Euro liegt, zur Rechenschaft gezogen werden kann. Klaus-Peter Zell hält sich bei der Beantwortung dieser Frage zurück, schließt aber nicht aus, „dass es sich womöglich um einen Installationsfehler handelt“. Mehr wolle und könne er dazu nicht sagen. Zell und die Mitarbeiter müssen sich nach dem Wasserschaden in den kommenden Wochen auf Handwerker im Haus einstellen, weil die Wände neu gestrichen und alles erst einmal getrocknet werden muss.
Dabei hatte sich Zell noch Mitte vergangenen Jahres über die abgeschlossene Sanierung und Modernisierung gefreut, die notwendig war, weil das Gebäude Baujahr 1875 in einem maroden Zustand war. Das Amt für Vermögen und Bau Baden-Württemberg hatte grünes Licht für die 1,9 Millionen Euro teure Sanierung gegeben, um das Gebäude energetisch und brandschutztechnisch zu ertüchtigen, es sicherheitstechnisch zu optimieren und es barrierefrei zu gestalten.