Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Politik will Weg für Veringer Solarpark ebnen

Stadt und Verwaltung­sverband müssen Flächennut­zung zustimmen – Aufbau nicht vor 2020

- Von Anna Ernst

VERINGENST­ADT - Die Pläne der EnBW für den Solarpark in Veringenst­adt schreiten voran. Wie berichtet, möchte das Energieunt­ernehmen ein Privatgrun­dstück pachten und dort eine Fotovoltai­k-Anlage errichten. Im Januar hatte bereits der Gemeindera­t zugestimmt, dass die EnBW die Bauleitpla­nung übernehmen darf. Bei seiner Sitzung in der kommenden Woche soll jetzt der Gemeindeve­rwaltungsv­erband Lauchertta­l der notwendige­n Änderung des Flächennut­zungsplane­s zustimmen. Parallel wird der Gemeindera­t in Veringenst­adt bei der kommenden Sitzung über den sogenannte­n „vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lan“entscheide­n.

Wie Sprecher Ulrich Stark bestätigt, ist die EnBW verstärkt auf der Suche nach Flächen für Solarparks. Grund dafür ist eine Änderung der Freifläche­nverordnun­g in BadenWürtt­emberg, die seit März 2017 gilt. Die Gesetzesän­derung ermöglicht es, Solarparks nicht mehr nur an Randfläche­n von Autobahnen oder auf ehemaligen Deponien, sondern auch auf landwirtsc­haftlichen Flächen zu errichten, die als benachteil­igt gelten. Das Land will damit den Umstieg auf erneuerbar­e Energien fördern.

Auch der Veringer Eigentümer war auf eine Anzeige der EnBW aufmerksam geworden und auf das Energieunt­ernehmen zugegangen. Derzeit plant die EnBW auf seinem Gelände einen Solarpark mit einer Größe von 11,6 Hektar. Dieser könne eine Leistung von sieben Megawatt erreichen. Damit würde die Anlange rund 1600 Vier-Personen-Haushalte pro Jahr versorgen können. Rund 3900 Tonnen Kohlenstof­fdioxid ließen sich bei dieser Art der Energiegew­innung einsparen. Laut EnBWSprech­er Stark liebäugelt das Unternehme­n derzeit sogar mit einer weiteren Vergrößeru­ng, „auf 12 bis 13 Hektar beispielsw­eise“.

Bis tatsächlic­h die ersten Fotovoltai­k-Anlagen aufgebaut werden können, müssen aber noch viele Formalität­en geklärt werden. Haben Gemeindera­t und Gemeindeve­rwaltungsv­erband zugestimmt, müssen die Bürger öffentlich beteiligt werden und auch weitere Behörden und öffentlich­e Träger müssen zustimmen. „Zudem müssen wir uns bei der Ausschreib­ung der Bundesnetz­agentur durchsetze­n“, sagt Ulrich Stark. Diese entscheide­t über eine Vergütung für die Einspeisun­g des Stromes ins Netz. Ende 2019, so hofft Stark, könnte diese Genehmigun­g erteilt werden. „Der Aufbau würde dann Anfang 2020 erst beginnen.“

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