Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
OLG korrigiert Fehler im Fall Puigdemont
MADRID (ze/dpa) - Im Fall des katalanischen Separatistenchefs Carles Puigdemont sind zeitnah Gespräche zwischen Vertretern spanischer Behörden und der Schleswig-Holsteinischen Generalstaatsanwaltschaft bei Eurojust in Den Haag geplant. Spaniens Justiz glaubt indes, dass Schleswig-Holsteins Oberlandesgericht (OLG) im Auslieferungsstreit nicht entsprechend der EU-Regeln handelt. Zudem enthielt die 16-seitige Begründung des OLG-Beschlusses einen Fehler beim Tatdatum. Er wurde inzwischen korrigiert.
Nur wegen Untreue könne Puigdemont an Spanien ausgeliefert werden, befanden die Richter. Doch in Sachen Veruntreuung unterlief der Strafkammer in ihrem Beschluss ein Irrtum: Sie setzten ein falsches Datum hinsichtlich der mutmaßlichen Zweckentfremdung öffentlicher Mittel durch Puigdemont fest. Laut OLG bewilligte Puigdemonts katalanische Separatistenregierung am 31. Oktober 2017 die Erstellung von Wahlmaterialien und Wählerlisten für das illegale Unabhängigkeitsreferendum, für das nach spanischen Ermittlungen 1,6 Millionen Euro Steuergelder ausgegeben wurden. In Wirklichkeit beschloss die Puigdemont-Regierung dies schon am 7. September, wie aus spanischen Ermittlungsunterlagen hervorgeht. OLG-Sprecherin Frauke Holmer sprach von einem „offensichtlichen Schreibfehler“, der am Mittwoch korrigiert worden sei.