Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
„Völlig apathisch, wie im Schockzustand“
Prozess gegen 54-jährigen Weingartener – Anklage wirft ihm versuchten Totschlag vor
RAVENSBURG/WEINGARTEN (bas) - Vor der ersten Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ravensburg ist am Freitag das Verfahren gegen einen 54-jährigen Weingartener eröffnet worden. Ihm wird vorgeworfen, im vergangenen Oktober volltrunken einen 24-jährigen Bekannten mit einem Hackmesser schwer verletzt zu haben. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Zunächst sieht es für den Vorsitzenden Richter Stefan Maier, seine Beisitzer und die beiden Schöffen nach einem regulären Prozessauftakt aus: Der blasse Angeklagte macht mithilfe eines Dolmetschers Aussagen zur Person. Zweimal verheiratet, zweimal geschieden, zwei Kinder, keinen Job mehr seit 2011. Und zur Sache macht er auch Angaben und gibt zu verstehen, mit einem Hackebeil in seinem Hausflur „in einer Schlägerei“hantiert zu haben. Das Opfer – ein 24-jähriger Bekannter, der früher im selben Haus lebte – gibt sich trotz der erlittenen massiven Schnittverletzungen im Gesicht und an Hals und Brust milde und bittet um Nachsicht mit dem Angeklagten. Sie hätten „ein freundschaftliches Verhältnis“gehabt, sich regelmäßig in der Wohnung des 54-Jährigen getroffen, und bis zu jener Nacht sei sein Bekannter „immer freundlich und ruhig“gewesen.
Was jedoch beinahe die Verhandlung zu sprengen droht, das ist der spektakuläre Auftritt des dritten Mannes, der in der Tatnacht mit dem Angeklagten ebenfalls in dessen Wohnung wegen eines weißen Hemdes in Streit geraten sein soll. Der junge Mann – laut eigenem Bekunden wegen Beleidigung seit 45 Tagen in Haft – wird mit Hand- und Fußfesseln von zwei Beamten vorgeführt und gibt umgehend eine Kostprobe seiner fehlenden Umgangsformen: „Du Stück Scheiße“, oder „Du Sadist, du dreckiger“ist noch das harmloseste, was ihm einfällt. Hinsetzen will er sich zunächst nicht. An wen sich seine rüden Beschimpfungen richten, bleibt ebenso unklar wie die Medikamente, die er sich vor Prozessbeginn „eingepfiffen“haben will. Als Zeuge ist er gänzlich unbrauchbar, reagiert nur unwirsch auf die Belehrungen des Richters und die Beschwichtigungsversuche seines Vaters, der aus den Zuschauerreihen „Beruhige dich bitte“raunt, ignoriert er.
Erinnerungen gehen auseinander
Dabei hätte dieser Mann, der offenbar wie der Angeklagte auch russische Wurzeln hat, womöglich Licht ins Dunkel jener Nacht bringen können. Das als Zeuge gehörte Opfer erinnert sich nämlich an den Tathergang anders als der Angeklagte. Einig sind die beiden in ihren Aussagen, dass man am Abend etwa gegen 22 Uhr in der auch als Obdachlosenunterkunft bekannten Wohnung in der Weingartener Wolfegger Straße gemeinsam gegessen habe. Rum und Wodka habe man getrunken. „Ein bissle“, wie der Geschädigte sagt. Dann soll es zum Streit mit dem dritten Besucher (dem unflätigen Zeugen) gekommen sein. Ein weißes Hemd sei der Auslöser gewesen, erinnert sich das Opfer.
Dann aber gehen die Erinnerungen auseinander: Der Angeklagte, der seit 2011 ohne Arbeit ist und bereits neun Einträge im Zentralregister hat, erklärt auf mühevolles Nachfragen von Richter und psychiatrischer Gutachterin hin schließlich, im Zuge der Streiterei habe einer der beiden ihm mit einer Holzlatte das Handgelenk gebrochen. Daraufhin habe er sich aus der Küche das Hackmesser eines Mitbewohners geholt und sei ins Treppenhaus ausgewichen, als „plötzlich“das spätere Opfer auf ihm gesessen und ihm eine Wodkaflasche auf den Kopf gehauen habe. Für den Geschädigten stellt sich die Sache anders dar. Der 24-Jährige sagt vor Gericht aus, er habe sich und den anderen Zeugen verteidigen wollen, weil der Angeklagte unvermittelt mit jenem Messer auf sie losgegangen sei. Davon zeugen rote Narben, die auch in der Verhandlung noch deutlich sichtbar sind.
Laut Aussagen eines Polizeibeamten, der in der Tatnacht als einer der ersten vor Ort war, sollen alle drei Männer stark alkoholisiert gewesen sein. Der ebenfalls leicht verletzte Angeklagte wie auch das heftig blutende Opfer erschienen ihm „ziemlich apathisch, wie im Schockzustand“.
Knapp 2,5 Promille ergab die Blutalkoholbestimmung beim Angeklagten, der von den Polizisten sogar noch mit dem Messer in der Hand angetroffen wurde. Das Opfer musste sich einer kosmetischen Operation unterziehen, um seine Nasenspitze zu retten. Er leide heute noch unter den Folgen dieser Nacht, als Möbelpacker könne er nicht mehr arbeiten.