Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Chirurgische Praxis soll künftig BG-Fälle behandeln
Derzeit erfolgt an der Riedlinger Klinik nur die Erstbehandlung bei Arbeits- und Schulunfällen
RIEDLINGEN - Ein Sturz mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Schule; eine Verletzung bei der Arbeit im Unternehmen: Wer bislang im Raum Riedlingen einen Arbeits- oder Schulunfall hatte, der konnte sich an die Sana-Klinik in Riedlingen wenden und ist dort versorgt worden. Doch dies ist derzeit nicht mehr der Fall. Derzeit wird dort nur eine Erstversorgung vorgenommen, Weiterbehandlungen müssen an einer anderen Klinik erfolgen. Doch eine Lösung der Problematik ist anvisiert, eine Zulassung für die chirurgische Praxis beantragt. Aber eine Entscheidung kann noch sechs bis acht Wochen dauern.
Hintergrund der Thematik: Zum 1. April ist die bisherige Oberärztin für die chirurgische Ambulanz der Sana-Klinik Riedlingen an die SanaKlinik nach Laupheim gewechselt. Dr. Jaeger hatte die Zulassung als sogenannte Durchgangsärztin (D-Ärztin), die zur Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen berechtigt ist, um dies bei den Berufsgenossenschaften (BG) abrechnen zu können. Mit dem Weggang ist auch die Zulassung weg.
Wer nun derzeit einen Arbeitsoder Schulunfall hat, kann sich zur Behandlung an die chirurgische Ambulanz der Sana Klinik in Riedlingen wenden, wo eine Erstversorgung erfolgt. Das heißt: Kleinere Verletzungen werden versorgt oder Verbände aufgelegt. „Die Erstbehandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen ist in Riedlingen über die Ambulanz sichergestellt“, heißt es dazu von den Sana-Kliniken. Doch jede weitere Folgebehandlung, Nachschauen oder auch wenn Rezepte ausgestellt werden müssen, kann ohne einen DArzt nicht erfolgen. Also müssen sich die Patienten etwa an die SanaKlinik in Biberach oder an D-Ärzte in Bad Saulgau, Sigmaringen oder Ehingen wenden.
Zulassung beantragt
Künftig soll diese „vollumfängliche Versorgung von BG-Fällen“über die Ärzte der chirurgischen Praxisklinik in Riedlingen abgedeckt werden, heißt es weiter von der Sana. „Die Zulassung durch die DGVU vorausgesetzt“, so die Sana. Die DGVU ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die die Genehmigung für eine Versorgung von Arbeits-, Schulund Wegunfällen erteilt.
Die Zulassung dafür sei beantragt, aber „für die Beteiligung an dem Durchgangsarztverfahren gelten strenge Kriterien und Qualifikationen“, so die Sana. Darunter fallen etwa bestimmte Facharzt- und Zusatzbezeichnungen sowie Erfahrungen in der Unfallchirurgie.
Sind diese gegeben, liege es im Ermessen der DGUV die Genehmiung zu erteilen. Die Sana GmbH rechnet damit, dass eine Entscheidung nach derzeitigem Stand in sechs bis acht Wochen vorliegt.