Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Renten-ETF bringen Stabilität ins Depot
BERLIN (dpa) - Rentenfonds bringen Stabilität ins Depot. Denn im Gegensatz zu Aktienfonds schwanken sie in der Regel weniger stark im Wert, erklärt die Stiftung Warentest in einem neuen Ratgeber. Geeignet sind zum Beispiel kostengünstige Renten-ETFs, die wie Aktien-ETFs einen bestimmten Index nachbilden.
Anleger sollten dabei immer einen ETF mit Anleihen wählen, die auf Euro lauten. Damit entfällt das Währungsrisiko. Außerdem sollten Staats- und Unternehmensanleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten in dem Fonds enthalten sein.
Wichtig: Bei Renten-ETFs besteht ein Zinsänderungsrisiko. Steigen die Zinsen, können die Kurse dieser Fonds nachgeben, da auch die im Fonds enthaltenen
Experten raten zum Anschluss ans Glasfasernetz
HANNOVER (dpa) - Bekommen Hausbesitzer ein Angebot zum Anschluss an die Glasfaser, raten Experten zum Zuschlag. Aktuell wird das in vielen Kommunen angeboten – die Versorger wollen so niedrigere Preise pro Hausanschluss erreichen. Beim Verlegen der Glasfaser würden Hausanschlüsse entlang der Strecke gleich mit erledigt. Vielfach berechnen die Versorger auch keine Gebühr dafür. Ein Anschluss zu späterer Zeit sei hingegen aufwendiger und teurer. Ein Internetanschluss per Glasfaser bietet hohe Geschwindigkeiten in beide Richtungen und hat große Reserven für die Zukunft. Das berichtet die Fachzeitschrift „c’t“(Ausgabe 10/2018). Die Internetanbindung über die Lichtwelle sei mittlerweile vergleichsweise erschwinglich und auch deutlich stabiler als die DSL-Technik. niedrig verzinsten Anleihen an Wert verlieren. Wie stark und wie lange die Fonds ins Minus rutschen, hängt unter anderem von der Höhe und Dauer des Zinsanstiegs und der Anleihenart ab.
Testament ungültig machen: Alle Exemplare vernichten
STUTTGART (dpa) - Erblasser können ein Testament ungültig machen, zum Beispiel indem sie es zerreißen. Liegen jedoch mehrere Exemplare vor, müssen auch alle vernichtet werden. Wird nur eines der Testamente zerrissen, steht der Aufhebungswille des Erblassers nicht zweifelsfrei fest, befand das Oberlandesgericht Stuttgart.
Eigenes Carsharing mit Versicherung abklären
HEIDELBERG (dpa) - Wer sein Auto bei privatem Carsharing über Plattformen mit anderen teilen will, klärt das vorher besser genau mit seiner Kfz-Versicherung ab. Bei einigen Versicherungen kann sich das auf die Prämien auswirken, andere schließen Carsharing ganz aus, wie eine Stichprobe des Vergleichsportals Verivox ergeben hat.