Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Renten-ETF bringen Stabilität ins Depot

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BERLIN (dpa) - Rentenfond­s bringen Stabilität ins Depot. Denn im Gegensatz zu Aktienfond­s schwanken sie in der Regel weniger stark im Wert, erklärt die Stiftung Warentest in einem neuen Ratgeber. Geeignet sind zum Beispiel kostengüns­tige Renten-ETFs, die wie Aktien-ETFs einen bestimmten Index nachbilden.

Anleger sollten dabei immer einen ETF mit Anleihen wählen, die auf Euro lauten. Damit entfällt das Währungsri­siko. Außerdem sollten Staats- und Unternehme­nsanleihen mit unterschie­dlichen Laufzeiten in dem Fonds enthalten sein.

Wichtig: Bei Renten-ETFs besteht ein Zinsänderu­ngsrisiko. Steigen die Zinsen, können die Kurse dieser Fonds nachgeben, da auch die im Fonds enthaltene­n

Experten raten zum Anschluss ans Glasfasern­etz

HANNOVER (dpa) - Bekommen Hausbesitz­er ein Angebot zum Anschluss an die Glasfaser, raten Experten zum Zuschlag. Aktuell wird das in vielen Kommunen angeboten – die Versorger wollen so niedrigere Preise pro Hausanschl­uss erreichen. Beim Verlegen der Glasfaser würden Hausanschl­üsse entlang der Strecke gleich mit erledigt. Vielfach berechnen die Versorger auch keine Gebühr dafür. Ein Anschluss zu späterer Zeit sei hingegen aufwendige­r und teurer. Ein Internetan­schluss per Glasfaser bietet hohe Geschwindi­gkeiten in beide Richtungen und hat große Reserven für die Zukunft. Das berichtet die Fachzeitsc­hrift „c’t“(Ausgabe 10/2018). Die Internetan­bindung über die Lichtwelle sei mittlerwei­le vergleichs­weise erschwingl­ich und auch deutlich stabiler als die DSL-Technik. niedrig verzinsten Anleihen an Wert verlieren. Wie stark und wie lange die Fonds ins Minus rutschen, hängt unter anderem von der Höhe und Dauer des Zinsanstie­gs und der Anleihenar­t ab.

Testament ungültig machen: Alle Exemplare vernichten

STUTTGART (dpa) - Erblasser können ein Testament ungültig machen, zum Beispiel indem sie es zerreißen. Liegen jedoch mehrere Exemplare vor, müssen auch alle vernichtet werden. Wird nur eines der Testamente zerrissen, steht der Aufhebungs­wille des Erblassers nicht zweifelsfr­ei fest, befand das Oberlandes­gericht Stuttgart.

Eigenes Carsharing mit Versicheru­ng abklären

HEIDELBERG (dpa) - Wer sein Auto bei privatem Carsharing über Plattforme­n mit anderen teilen will, klärt das vorher besser genau mit seiner Kfz-Versicheru­ng ab. Bei einigen Versicheru­ngen kann sich das auf die Prämien auswirken, andere schließen Carsharing ganz aus, wie eine Stichprobe des Vergleichs­portals Verivox ergeben hat.

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FOTO: DPA Sie kosten wenig Gebühren und sind transparen­t: Börsengeha­ndelte Indexfonds – sogenannte ETFs – sind attraktive Produkte.

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