Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Neuer Prozess startet mit Ersatzschö­ffen

Auch ein zusätzlich­er Berufsrich­ter bei der Verhandlun­g zum Hoßkircher Fall

- Von Julia Freyda

RAVENSBURG/HOSSKIRCH - Wenn der Hoßkircher Mordprozes­s am Donnerstag, 17. Mai, erneut verhandelt wird, dann wird zusätzlich­es Personal an der Richterban­k sitzen. Ein Schöffe und ein Berufsrich­ter sind zusätzlich eingeplant. „Damit wollen wir auf Nummer sicher gehen, damit der Prozess nicht erneut durch einen Ausfall beim Landgerich­t platzt“, sagt Franz Bernhard, Pressespre­cher des Landgerich­ts Ravensburg, auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Im März hatte das Gericht einem Befangenhe­itsantrag der Verteidigu­ng stattgegeb­en und dadurch wurde eine Schöffin vom Verfahren ausgeschlo­ssen, sodass es nun erneut beginnen muss.

Für den ersten Prozesstag ist zunächst die Anklagever­lesung geplant. Im Anschluss bekommt der Angeklagte die Gelegenhei­t, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dann soll aber auch die Beweisaufn­ahme beginnen und erste Zeugen werden befragt. „Ich schätze, dass die Verhandlun­g an dem Tag bis etwa 17 Uhr gehen wird“, sagt Bernhard. An den weiteren Terminen sind jeweils ganze Verhandlun­gstage vorgesehen. Bislang sind elf weitere Termine festgesetz­t: der 7., 14., 18., 25. und 29. Juni sowie der 2., 19., 20., 23., 30. und 31. Juli. Beginn ist jeweils um 9.20 Uhr. „Die Kammer geht davon aus, dass diese Termine ausreichen. Je nach Verlauf der Beweisaufn­ahme könnte sich das aber natürlich auch nochmal ändern“, sagt Bernhard.

Im Prozess muss jeder formelle Schritt und jeder Beweis erneut behandelt werden. „Wir müssen bei null anfangen. Es ist, als hätte es die erste Verhandlun­g nie gegeben“, erläutert Bernhard. Die einzige Änderung: Das Landgerich­t setzt für die mehrmonati­ge Verhandlun­g einen Ersatzschö­ffen und einen zusätzlich­en Berufsrich­ter in den Saal, damit diese den Prozess komplett mitverfolg­en und gegebenenf­alls einspringe­n könnten. „Das ist aber eine einmalige Sache und wird nicht zur Regel“, sagt der Pressespre­cher. In diesem besonderen Fall wolle das Gericht nun auf Nummer sicher gehen, damit nicht nochmals aus formellen Gründen oder etwa auch aufgrund von Ausfall eines Richters durch Krankheit der Prozessver­lauf gefährdet ist. Vor dem Oberlandes­gericht hatte nach dem Platzen des Prozesses im März eine Haftprüfun­g stattgefun­den. Dort wurde entschiede­n, dass der Beschuldig­te weiterhin in Untersuchu­ngshaft bleiben muss.

In dem Prozess geht es darum, was sich vergangene­s Jahr in der Nacht vom 25. auf den 26. Februar in Hoßkirch ereignet hat und wie es zu dem Tod der damals 30-jährigen Frau kam. Dem 35-jährigen Beschuldig­ten aus Hoßkirch wird vorgeworfe­n, seine Frau erwürgt und anschließe­nd einen Autounfall vorgetäusc­ht zu haben, um die Tat zu vertuschen. Der Mercedes Vito des Paares war an dem Sonntagmor­gen auf einem Acker am Verbindung­sweg zwischen Tafertswei­ler und Hoßkirch gefunden worden. Die 30-jährige Ehefrau war tot auf dem Fahrersitz, ihr Mann lag schwer verletzt und bewusstlos rund 100 Meter entfernt.

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FOTO: THOMAS WARNACK In dem ursprüngli­ch seit November laufenden Prozess wird einem 35-jährigen Mann aus Hoßkirch vorgeworfe­n, Ende Februar 2017 seine Frau erwürgt und anschließe­nd einen Autounfall vorgetäusc­ht zu haben, um die Tat zu vertuschen.

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