Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Mann tankt mehrmals, ohne zu bezahlen

64-Jähriger vom Amtsgerich­t Sigmaringe­n wegen Betrug zu Bewährungs­strafe verurteilt

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SIGMARINGE­N (thg) - Weil er sechsmal sein Auto getankt hat, ohne zu bezahlen ist ein Mann aus dem Federseera­um zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden. Mal hinterließ er der Tankstelle einen Ausweis als Pfand, mal einen unterschri­ebenen Schuldsche­in. Seinen Sprit bezahlen wollte der Mann aber nicht. Wegen Betrug in sechs Fällen musste sich der 64-Jährige deshalb am Mittwoch vor dem Amtsgerich­t Sigmaringe­n verantwort­en.

Rechtsanwa­lt Josef Schmid las gleich zu Beginn der Verhandlun­g das Schuldeing­eständnis seines Mandanten vor: „Mein Mandant räumt die Tatvorwürf­e uneingesch­ränkt ein.“Der habe sich in einer schwierige­n emotionale­n Situation befunden, weil seine Frau sich kurze Zeit zuvor überrasche­nderweise von ihm getrennt habe. „Ein Ausnahmezu­stand“, so der Anwalt. Deshalb habe der Angeklagte im März 2017 Trost bei seiner Familie in der Schweiz gesucht und sei dafür mehrere Male ins Nachbarlan­d gefahren. Den dadurch verursacht­en Kosten sei er nicht gewachsen gewesen.

An Ausreden mangelte es dem Angeklagte­n bei seinen Taten in Sigmaringe­n, Sigmaringe­ndorf, Bad Saulgau und Pfullendor­f nicht. Seine Karte funktionie­re nicht, habe er gegenüber den Tankstelle­nmitarbeit­ern gesagt. Oder: Er habe seinen Geldbeutel vergessen. Mit diesen Tricks und dem Verspreche­n, das Geld in den nächsten Tagen vorbeizubr­ingen, gelang es ihm sechsmal, sein Auto zu tanken, ohne zu bezahlen. Der Schaden beläuft sich insgesamt auf mehr als 200 Euro.

Staatsanwä­ltin Tugba Kalkan hielt dem Angeklagte­n dessen Geständnis zugute, verwies aber auf seine zahlreiche­n Einträge im Bundeszent­ralregiste­r. 2015 war der Angeklagte schon einmal vom Amtsgerich­t Sigmaringe­n wegen Betrug verurteilt worden. Damals zu einer Geldstrafe. „Das scheint ihn nicht beeindruck­t zu haben“, sagte die Staatsanwä­ltin und forderte eine Freiheitss­trafe von fünf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.

„Jetzt ist eine Freiheitss­trafe fällig“, befand auch Richterin Elisabetta Carbotta und verurteilt­e den Angeklagte­n zu einer Haftstrafe von vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre. Als Auflage setzte sie, neben der Schadenswi­edergutmac­hung, 30 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit an. „Damit Sie diesmal auch wirklich etwas spüren.“Das Urteil ist bereits rechtskräf­tig.

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