Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Mann tankt mehrmals, ohne zu bezahlen
64-Jähriger vom Amtsgericht Sigmaringen wegen Betrug zu Bewährungsstrafe verurteilt
SIGMARINGEN (thg) - Weil er sechsmal sein Auto getankt hat, ohne zu bezahlen ist ein Mann aus dem Federseeraum zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Mal hinterließ er der Tankstelle einen Ausweis als Pfand, mal einen unterschriebenen Schuldschein. Seinen Sprit bezahlen wollte der Mann aber nicht. Wegen Betrug in sechs Fällen musste sich der 64-Jährige deshalb am Mittwoch vor dem Amtsgericht Sigmaringen verantworten.
Rechtsanwalt Josef Schmid las gleich zu Beginn der Verhandlung das Schuldeingeständnis seines Mandanten vor: „Mein Mandant räumt die Tatvorwürfe uneingeschränkt ein.“Der habe sich in einer schwierigen emotionalen Situation befunden, weil seine Frau sich kurze Zeit zuvor überraschenderweise von ihm getrennt habe. „Ein Ausnahmezustand“, so der Anwalt. Deshalb habe der Angeklagte im März 2017 Trost bei seiner Familie in der Schweiz gesucht und sei dafür mehrere Male ins Nachbarland gefahren. Den dadurch verursachten Kosten sei er nicht gewachsen gewesen.
An Ausreden mangelte es dem Angeklagten bei seinen Taten in Sigmaringen, Sigmaringendorf, Bad Saulgau und Pfullendorf nicht. Seine Karte funktioniere nicht, habe er gegenüber den Tankstellenmitarbeitern gesagt. Oder: Er habe seinen Geldbeutel vergessen. Mit diesen Tricks und dem Versprechen, das Geld in den nächsten Tagen vorbeizubringen, gelang es ihm sechsmal, sein Auto zu tanken, ohne zu bezahlen. Der Schaden beläuft sich insgesamt auf mehr als 200 Euro.
Staatsanwältin Tugba Kalkan hielt dem Angeklagten dessen Geständnis zugute, verwies aber auf seine zahlreichen Einträge im Bundeszentralregister. 2015 war der Angeklagte schon einmal vom Amtsgericht Sigmaringen wegen Betrug verurteilt worden. Damals zu einer Geldstrafe. „Das scheint ihn nicht beeindruckt zu haben“, sagte die Staatsanwältin und forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.
„Jetzt ist eine Freiheitsstrafe fällig“, befand auch Richterin Elisabetta Carbotta und verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre. Als Auflage setzte sie, neben der Schadenswiedergutmachung, 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit an. „Damit Sie diesmal auch wirklich etwas spüren.“Das Urteil ist bereits rechtskräftig.