Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Freiwillige Feuerwehrleute bekommen mehr Geld
Neue Satzung tritt in Winterlingen in Kraft
WINTERLINGEN - Das Landratsamt hat die Gemeinde Winterlingen darüber informiert, dass die bisherigen Kostenersatzsatzungen für die Freiwillige Feuerwehr durch eine Änderung des Feuerwehrgesetzes außer Kraft getreten sind. Schon Ende 2016 hätte eine Neufassung beschlossen werden müssen. Der Gemeindetag hat nun ein Satzungsmuster herausgegeben. Dies und die Einigung über das Fortbestehen der Überlandhilfevereinbarung waren Voraussetzung für die Beratung der Neufassung.
Ende 2015 wurde das Innenministerium dazu ermächtigt, Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge festzusetzen. 2016 wurde eine Verordnung herausgegeben, die verbindliche Pauschalsätze für Fahrzeuge und Geräte enthielt. Die Kalkulation für das Hubrettungs- und Löschkombinationsfahrzeug Multistar musste Winterlingen jedoch selbst vornehmen, weil dieser Fahrzeugtyp nicht in der Verordnung geführt wird. Anhand eines festgelegten Schemas ermittelte die Verwaltung einen Stundensatz von 301,09 Euro für den Multistar. Auch der Stundensatz der freiwilligen Einsatzkräfte war neu zu bemessen. Hier ergab die Berechnung eine Summe von 13,83 pro Stunde. Für die neue Kostenersatzsatzung konnte Winterlingen sich überwiegend auf das Muster des Gemeindetages beziehen. Es gibt lediglich drei inhaltliche Anpassungen: Ölbindemittel und Entsorgungskosten dafür werden nicht mehr pauschal, sondern nach tatsächlichem Kostenaufwand abgerechnet. Außerdem sieht Winterlingen künftig davon ab, jeden zum Dienst angetretenen, aber nicht ausgerückten Feuerwehrangehörigen pauschal mit einem vollen Stundensatz abzurechnen. Auch der Stundenzuschlag für Ruhezeiten bei besonders schweren Einsätzen fällt weg. Die Gemeinderäte stimmten geschlossen für die besprochene Umsetzung.