Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Rasenmähen am Mittag
Veraltete Polizeiverordnung soll überarbeitet werden
BAD SAULGAU (tha) - Die Stadt Bad Saulgau will die veraltete Polizeiverordnung auf den neuesten Stand bringen. Darin soll unter anderem geregelt werden, dass die Mittagsruhe von Montag bis Samstag zwischen
12 und 14 Uhr gestrichen wird. „Das Rasenmähen ist dann auch während dieser Zeit erlaubt“, sagt Thomas Schäfers, Pressesprecher der Stadt Bad Saulgau. Die letzte Fassung der für Bad Saulgau geltenden Polizeiverordnung ist 18 Jahre alt. Doch
2002 wurde das Bundesimmissionsgesetz geändert und das Prinzip aufgeweicht. Seither muss bei geräuschintensiven Arbeiten im Garten nur noch die Nachtruhe zwischen 20 und
7 Uhr eingehalten werden. Bedeutet also, dass ein Bürger sich nicht beschweren kann, wenn der Nachbar zwischen 12 und 14 Uhr seinen Rasen mäht. „Wir hoffen dabei aber auf gegenseitige Rücksichtnahme unter Nachbarn“, so Thomas Schäfers.
Die SPD-Fraktion im Bad Saulgauer Gemeinderat hatte den Antrag gestellt, die Polizeiverordnung zu überarbeiten. Thomas Schäfers geht davon aus, dass wahrscheinlich noch vor den Sommerferien die neue Polizeiverordnung auf den Weg gebracht werden könne. Zur Polizeiverordnung zählen beispielsweise auch die Einwurfzeit bei Glascontainern oder die Vorschriften beim Plakatieren. „Es sind ein paar Kleinigkeiten, die wir ändern müssen“, so Schäfers.