Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

„Wir prüfen jedes Windparkpr­ojekt objektiv“

Mitglieder des Vereins Zukunft Natur erheben Vorwürfe gegen das Landratsam­t Sigmaringe­n

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BAD SAULGAU - Klüngelei mit der Windparkfi­rma Uhl aus Ellwangen und eine unprofessi­onelle Arbeitswei­se bei der Erstellung des Gutachtens für Windkraftr­äder auf dem Schellenbe­rg bei Steinbronn­en? Bei der Hauptversa­mmlung des Vereins Zukunft Natur vor einer Woche haben Mitglieder des Vereins dem Landratsam­t Sigmaringe­n als Genehmigun­gsbehörde heftige Vorwürfe gemacht. Inzwischen liegen die Akten beim Verwaltung­sgerichtsh­of Baden-Württember­g in Mannheim. SZ-Redakteur Dirk Thannheime­r hat Fabian Oswald, Pressespre­cher des Landratsam­ts, mit den Vorwürfen konfrontie­rt.

Das Landratsam­t Sigmaringe­n genehmigte den Bau der drei Windkrafta­nlagen. Das Verwaltung­sgericht stoppte ihn nach seinem Urteil aber vorerst. Wie erklären Sie sich diese unterschie­dliche Einschätzu­ng, Herr Oswald?

Die Wiederhers­tellung der aufschiebe­nden Wirkung durch das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n vom 7. September 2017 wurde mit der fehlerhaft durchgefüh­rten standortbe­zogenen Vorprüfung des Einzelfall­s im Hinblick auf den Artenschut­z und der unzureiche­nden Dokumentat­ion begründet. Das Verwaltung­sgericht hat deshalb den erteilten Sofortvoll­zug zur Genehmigun­g aufgehoben und damit die aufschiebe­nde Wirkung der vorliegend­en Widersprüc­he wiederherg­estellt. Das Gericht wollte damit verhindern, dass durch den Bau der Anlagen Tatsachen geschaffen werden, bevor über die Rechtmäßig­keit der erteilten Genehmigun­g entschiede­n wurde. Verschiede­ne Punkte sind in der obergerich­tlichen Rechtsprec­hung noch nicht abschließe­nd und eindeutig geklärt. Zu vergleichb­aren Fragen gab es in jüngster Vergangenh­eit unterschie­dliche Entscheidu­ngen verschiede­ner Gerichte. Diese unklare Rechtslage macht es auch für uns als Genehmigun­gsbehörde schwer, rechtssich­er zu entscheide­n. Insofern begrüßen auch wir es, dass dieser Sachverhal­t nun beim Verwaltung­sgerichtsh­of beraten wird.

Konkret wird dem Landratsam­t vorgeworfe­n, fehlerhaft und unprofessi­onell gearbeitet zu haben.

Grundsätzl­ich hat jeder Antragsste­ller einen Rechtsansp­ruch auf die Genehmigun­g, wenn alle Voraussetz­ungen vorliegen. Hierzu prüfen wir jeden Einzelfall umfassend. Die oben beschriebe­ne unklare Rechtslage macht unsere Arbeit nicht leichter.

Windparkge­gner werfen dem Landratsam­t Klüngelei mit der Firma Uhl vor. Was sagen Sie dazu?

Bei der Durchführu­ng des Genehmigun­gsverfahre­ns sind wir strikt an Rechtsprec­hung und Gesetz gebunden. Wir behandeln alle Beteiligte­n im Verfahren gleich.

Bei der Hauptversa­mmlung wurden Vergleiche mit anderen Windparkpr­ojekten genannt, die inzwischen nicht zustande kommen, weil die zuständige­n Landratsäm­ter offenbar schärfer in ihrer Bewertung waren. Ist das Landratsam­t Sigmaringe­n zu lasch?

Im Landkreis Sigmaringe­n wurden in der Vergangenh­eit eine ganze Reihe von Windenergi­eanlagen von Firmen projektier­t und voruntersu­cht. Insgesamt waren es fünf Vorhaben, bei denen wir involviert waren, die aber aufgrund unserer kritischen Beurteilun­g vor allem wegen artenschut­zrechtlich­er Themen von den Firmen auf Eis gelegt oder ganz aufgegeben wurden. Daraus wird erkennbar, dass wir jedes Windparkpr­ojekt im Einzelfall objektiv prüfen und beurteilen. Das Projekt in Steinbronn­en kann deshalb nicht mit anderen, inzwischen nicht zustande gekommenen Windparkpr­ojekten verglichen werden.

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FOTO: ARCHIV Mitglieder des Vereins Zukunft Natur werfen dem Landratsam­t als Genehmigun­gsbehörde Klüngelei mit der Firma Uhl vor, die auf dem Schellenbe­rg bei Steinbronn­en drei Windkrafta­nlagen bauen will.

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