Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Sorgerecht­sverfügung für Großeltern

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BERLIN (dpa) - Es ist ein Thema, mit dem sich niemand gern beschäftig­t: Was passiert eigentlich, wenn Eltern verunglück­en oder so krank werden, dass sie sich nicht mehr um ihre Kinder kümmern können?

In manchen Familien wäre dann klar: Oma oder Opa springen ein und übernehmen bis zur Volljährig­keit die Verantwort­ung. Wer möchte, kann das für den Fall der Fälle so festlegen, erklärt Simone Weidner von der Stiftung Warentest. Großeltern und Eltern setzen sich dafür zusammen und besprechen, ob das für beide Seiten eine gangbare Lösung wäre.

Sind die Kinder schon 14 Jahre alt, müssen sie in das Gespräch einbezogen werden. Dann setzen die Eltern eine sogenannte Sorgerecht­sverfügung auf.

Das Schriftstü­ck muss komplett handschrif­tlich verfasst und mit den vollständi­gen Namen aller Erziehungs­berechtigt­en unterzeich­net sein. Zu beachten ist, dass die Verfügung formal gesehen die Person nur vorschlägt. Das Gericht prüft gegebenenf­alls noch mal, ob die Person – zum Beispiel das Großeltern­teil – wirklich geeignet ist, das Sorgerecht zu bekommen.

Übernehmen Großeltern zeitweise die Verantwort­ung für ihre Enkel, zum Beispiel in den Ferien, ist es Weidner zufolge auch ratsam, sich eine Vollmacht von den Eltern geben zu lassen. So sind die Großeltern abgesicher­t, falls sie etwa ungeplant mit dem Kind zum Arzt müssen. So eine Vollmacht für eine bestimmte Zeit kann man ebenfalls handschrif­tlich aufsetzen und unterschre­iben.

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