Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

So kommen Autofahrer gut durch eine Verkehrsko­ntrolle

Der Wink mit der Polizeikel­le ist bindend – Teilnahme an Verkehrstü­chtigkeits­tests ist hingegen freiwillig

- Von Sarah Thust

HAMBURG/SAARBRÜCKE­N (dpa) Eine Verkehrsko­ntrolle ist kein Grund, nervös zu werden. Hände aufs Lenkrad und tief durchatmen – das ist meist ein guter Start. Aber was sollten Autofahrer darüber hinaus noch beachten, wenn ein Polizist sie an die Seite winkt? Ein Überblick:

Rechts ranfahren bei einer Verkehrsko­ntrolle – muss das sein?

Grundsätzl­ich gilt: Der Leuchtschr­ift am Polizeiaut­o oder dem Wink mit der Polizeikel­le müssen Autofahrer umgehend folgen. „Man sollte sich dabei ruhig und besonnen verhalten und an der nächsten geeigneten Stelle halten“, sagt Herbert Engelmohr vom Automobilc­lub von Deutschlan­d (AvD). Wer die Aufforderu­ng ignoriert, riskiert zumindest ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei Kontrollen am Abend kann es auch sinnvoll sein, die Innenbeleu­chtung einzuschal­ten. Handelt es sich um eine allgemeine Verkehrsko­ntrolle, dürfen die Polizisten den Fahrzeugzu­stand, die Fahrtüchti­gkeit des Fahrers und die Papiere überprüfen, sagt Daniela Mielchen, Fachanwält­in für Verkehrsre­cht in Hamburg. Das kann etwa bei einer Personensu­che oder bei konkretem Verdacht anders sein – zum Beispiel wenn es im Auto nach Cannabis riecht. „Man kann den Polizeibea­mten fragen, auf welcher gesetzlich­en Grundlage er handelt“, sagt Mielchen.

Wie sollten sich Autofahrer verhalten?

Der Autofahrer sollte stets ruhig bleiben und den Anweisunge­n der Polizisten folgen. „Eine offene und freundlich­e Kommunikat­ion mit den Beamten ist die beste Voraussetz­ung, um Missverstä­ndnisse zu vermeiden“, sagt Polizeihau­ptkommissa­r Clemens Gergen vom Landespoli­zeipräsidi­um Saarland. Aggressive oder abrupte Reaktionen sind tabu. Wer die Hände auf das Lenkrad legt, ist auf der sicheren Seite. „Greifen Sie nicht unaufgefor­dert in das Handschuhf­ach, in die Jackentasc­he oder unter den Sitz“, rät Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE). Anschließe­nd können die Polizisten den Fahrer auffordern, das Fahrzeug zu verlassen. „Steigen Sie nicht unaufgefor­dert aus dem Auto aus“, so Smetanin.

Fragen beantworte­n oder schweigen?

„Führersche­in und Fahrzeugpa­piere, bitte“, heißt es oft gleich am Anfang einer Kontrolle. Zur Herausgabe sind Autofahrer verpflicht­et. Das gilt auch für Angaben zur Person: Dazu gehören Vor- und Nachname, Geburtsnam­e, Geburtsdat­um, Geburtsort, Familienst­and, Wohnortans­chrift und Staatsange­hörigkeit. „Spätestens nach der Begrüßung sollte man sich aber auf die wichtigste Regel in Verkehrsko­ntrollen besinnen, nämlich zu schweigen“, rät Mielchen. Das gilt besonders für Sätze wie: „Ich habe nur ein Bier getrunken“ oder „Ich weiß, ich bin ein bisschen zu schnell gefahren“. Damit könnte man sich selbst belasten. Das Schweigen hingegen dürfen die Beamten nicht nachteilig auslegen.

Was darf die Polizei – und was nicht?

Bei einer Verkehrsko­ntrolle ohne konkreten Verdacht dürfen sich die Polizisten das Fahrzeug zwar ansehen, haben aber keinen Anspruch auf einen Blick in das Handschuhf­ach oder den Kofferraum. „Manche Fahrzeugfü­hrer bewahren daher Warndreiec­k, Warnweste und Verbandkas­ten in der Fahrgastze­lle auf“, sagt Mielchen. Gelegentli­ch will die Polizei die Verkehrstü­chtigkeit überprüfen. Was Autofahrer oft nicht wissen: Die Teilnahme an diesen Tests ist freiwillig und kann verweigert werden, so Mielchen. „Selbst das Überprüfen der Pupillenre­aktion durch Leuchten mit einer Taschenlam­pe in die Augen kann abgelehnt werden“, sagt sie. Die Sache hat aber einen Haken: Wer die freiwillig­e Teilnahme verweigert, muss die Polizisten unter Umständen zur Blutabnahm­e auf die Wache begleiten. „Nur wenn man sicher ist, weder Alkohol noch Drogen konsumiert zu haben, sollte man die freiwillig­en Tests im Rahmen der Verkehrsko­ntrolle mitmachen.“

Was tun, wenn etwas schief geht?

Vor Ort lässt sich wenig machen, sollte ein Polizist zu weit gehen. „Sprechen Sie Ihre Bedenken gegen das Verhalten unmittelba­r vor Ort an. Der Ton macht die Musik. Insofern die Kontrolle für übermäßig erachtet wird, hilft nachfragen nach den Gründen“, sagt Smetanin. Das unterstütz­t auch Gergen. Eine rechtliche Überprüfun­g der Maßnahmen ist erst im Nachhinein durch ein Gericht möglich. Dafür sollte man sich vor Ort die Dienstnumm­er des Beamten notieren. „Im Nachgang kann man überdenken, eine Strafanzei­ge zu erstatten oder eine Dienstaufs­ichtsbesch­werde zu erheben“, sagt Mielchen.

Wie ist das bei Fahrzeugko­ntrollen im Ausland?

Auch hier gilt: Ruhe bewahren und fair bleiben. Wer sich vorher gut über die Verkehrsvo­rschriften des Landes informiert hat, ist natürlich im Vorteil. „Oftmals dauern Kontrollen im Ausland länger, da Dokumente übersetzt werden müssen oder Gegenständ­e fehlen, welche in dem Land Vorschrift sind“, sagt Smetanin. Außerdem sollten Betroffene daran denken, dass sie eventuelle Strafen in der Regel direkt vor Ort zahlen müssen, ergänzt Engelmohr.

 ?? FOTO: DPA ?? Stopp! Dem Wink mit der Polizeikel­le müssen Autofahrer umgehend folgen.
FOTO: DPA Stopp! Dem Wink mit der Polizeikel­le müssen Autofahrer umgehend folgen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany