Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Geschäfte verkaufen harten Alkohol an Jugendlich­e

Kontrollen zeigen Nachholbed­arf beim Jugendschu­tz – Vier von neun Verkäufern müssen mit Strafen rechnen

- Von Sebastian Korinth

PFULLENDOR­F - Schlecht haben die Pfullendor­fer Geschäfte bei gemeinsame­n Alkohol-Testkäufen von Polizei und Ordnungsam­t abgeschnit­ten: Vier von neun Betrieben verkauften hochprozen­tigen Alkohol an Jugendlich­e – obwohl sie vorab über die Testkäufe informiert worden waren. „Erklären können wir uns dieses Ergebnis selbst nicht so recht“, sagt Ordnungsam­tsleiter Simon Klaiber. Mit weiterer Aufklärung­sarbeit sollten die Betriebe nun verstärkt für das Thema sensibilis­iert werden. „Außerdem werden wir die Testkäufe in absehbarer Zeit wiederhole­n.“

Im Mai hatte das Pfullendor­fer Ordnungsam­t die Testkäufe angekündig­t. Dabei wies der Ordnungsam­tsleiter darauf hin, dass es nicht darum gehe, Verstöße möglichst hart zu bestrafen. Klaiber unterstric­h aber auch, dass jeder Verstoß geahndet wird. „Wir werden nun gegen die eingeteilt­en Verkäufer Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren einleiten“, sagt er. Über die Höhe des entspreche­nden Verwarn- oder Bußgelds würden die Betroffene­n in den kommenden Wochen informiert. „Sie wurden aber auch schon direkt vor Ort belehrt, sodass sie wissen, was in etwa auf sie zukommt.“

Absolviert wurden die Testkäufe im Juni von zwei Jugendlich­en einer Sigmaringe­r Schule, die von Polizeibea­mten in Zivil begleitet wurden. Fünfmal wurde ihnen nach der Alterskont­rolle die Abgabe von hochprozen­tigem Alkohol untersagt. „In zwei weiteren Fällen wurde ihr Ausweis gar nicht erst erfragt – obwohl die Jugendlich­en ganz offensicht­lich jünger waren als 18 Jahre“, sagt Simon Klaiber. In den anderen beiden Fällen sei das Geburtsdat­um falsch abgelesen worden.

Dabei hatten die Markt- beziehungs­weise Filialleit­er ihre Angestellt­en offenbar durchaus auf die bevorstehe­nden Testkäufe hingewiese­n: In einigen Geschäften hing sogar das Schreiben des Ordnungsam­ts aus. „Außerdem sind die Kassensyst­eme heutzutage so ausgereift, dass sie den Verkäufern sogar den nötigen Stichtag für das Geburtsdat­um anzeigen“, sagt Simon Klaiber. „Normalerwe­ise kann man dabei nichts falsch machen.“Für Polizei und Ordnungsam­t sei unterm Strich aber auch unerheblic­h, ob sich ein Verkäufer den Ausweis gar nicht erst zeigen lasse oder das Geburtsdat­um nicht gewissenha­ft genug ablese.

Fehler eingeräumt

Alle Betroffene­n wurden direkt im Anschluss an die Testkäufe darüber aufgeklärt – unabhängig davon, ob sie gegen das Jugendschu­tzgesetz verstoßen hatten oder nicht. Die Begleiter der Jugendlich­en suchten sowohl das Gespräch mit den Verkäufern als auch mit den Markt- oder Filialleit­ern beziehungs­weise ihren Stellvertr­etern. Diese hätten immerhin mit generellem Verständni­s auf die Testkäufe reagiert. „Alle haben ihren Fehler unmittelba­r eingeräumt“, sagt Simon Klaiber. Trotz allem würden die Verstöße geahndet. „Nach wie vor steht die Sensibilis­ierung im Vordergrun­d – und nicht, die Betroffene­n möglichst hart zu bestrafen“, sagt Klaiber. „Aber es wäre auch das falsche Signal, auf Konsequenz­en zu verzichten.“

Angesichts der Ergebnisse sehen Polizei und Ordnungsam­t weiteren Handlungsb­edarf. Das Thema Jugendschu­tz sei offenbar noch nicht in allen Betrieben angekommen, heißt es in einer Pressemitt­eilung der Stadt Pfullendor­f. „Wir werden die Filialen noch einmal schriftlic­h informiere­n“, sagt Simon Klaiber. Die Behörden wollten weiterhin Aufklärung­sarbeit leisten, insbesonde­re vor Schulferie­n oder der Fasnet.

Noch im Sommer wollen Mitarbeite­r beliebte Treffpunkt­e von Jugendlich­en aufsuchen, um mit diesen über das Thema zu sprechen. Außerdem werden die Testkäufe noch einmal wiederholt. Dann bekommen die Geschäfte eine zweite Chance, sich beim Jugendschu­tz zu bewähren.

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