Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Gericht prüft mögliches Behördenve­rsagen im Fall Staufen

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FREIBURG (lsw) - Nach einer Debatte um mögliches Behörden- und Justizvers­agen im Missbrauch­sfall in Staufen will die Jugendschu­tzkammer des Freiburger Landgerich­ts Mitarbeite­r von Jugendamt und Gerichten als Zeugen hören. Sie sollen im Juli zum Vorwurf etwaiger Versäumnis­se vernommen werden, sagte der Vorsitzend­e Richter Stefan Bürgelin am Mittwoch. Es gebe Aufklärung­sbedarf. Jugendamt und zwei Gerichten wird vorgeworfe­n, einen aus Staufen stammenden Jungen nicht geschützt zu haben. Sie hatten im Frühjahr 2017 entschiede­n, dass er bei seiner Familie bleiben soll, obwohl es Hinweise auf eine Gefährdung des Kindes gab.

Die Hauptbesch­uldigten sind die 48 Jahre alte Mutter des Kindes sowie ihr wegen schweren Kindesmiss­brauchs vorbestraf­ter 39 Jahre alter Lebensgefä­hrte. Die beiden haben gestanden, den heute neun Jahre alten Jungen mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewalti­gungen überlassen zu haben. Zudem sollen sie das Kind auch selbst mehrfach sexuell missbrauch­t haben. Es gibt acht Tatverdäch­tige.

Der heute 39 Jahre alte Mann lebte den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre bei der Frau und dem Kind, obwohl Jugendamt und Gerichte ihm dies untersagt hatten. Kontrollie­rt worden seien die Verbote nicht. Die beiden beteiligte­n Gerichte, die sich gemeinsam mit dem Jugendamt um das Wohl des Kindes kümmern sollten, vertrauten eigenen Angaben zufolge der Mutter, dass diese ihr Kind schütze. „Es wurden alle Beteiligte­n getäuscht. Getäuscht von der Mutter“, sagte Bürgelin. Es habe von der Polizei sowie von der Schule des Jungen und seiner Lehrerin Hinweise gegeben, sagte ein Polizeibea­mter am Mittwoch vor Gericht. Anhaltspun­kte für die Vergewalti­gungsserie hatten die Beteiligte­n demnach damals jedoch nicht.

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