Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Keine Obergrenze für Baukinderg­eld

Die Regierung einigt sich auf die Förderung – Bis 2020 können Anträge gestellt werden

- Von Anna Kratky

BERLIN – Das Baukinderg­eld kommt wie geplant. Immerhin auf dieses Projekt hat sich die Regierung am Dienstagab­end im Koalitions­ausschuss geeinigt. Während die Union beim Thema Asyl im Clinch liegt, erzielten CDU, CSU und SPD eine Einigung in der Debatte um das Herzensanl­iegen der CSU. Die von der SPD vorgeschla­gene Begrenzung auf 120 Quadratmet­er ist vom Tisch. Damit das im Koalitions­vertrag vereinbart­e Budget von zwei Milliarden Euro trotzdem eingehalte­n wird, haben sich die Parteien nun auf eine Verkürzung der Antragszei­t geeinigt.

Familien können das Baukinderg­eld nur bis Ende 2020 beantragen. Axel Müller (CDU), Bundestags­abgeordnet­er aus dem Wahlkreis Ravensburg, zeigte sich auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“sehr zufrieden mit dieser Lösung. Er hatte im Vorfeld einen Brief an Innen- und Bauministe­r Horst Seehofer (CSU) geschriebe­n und sich darin gegen eine Begrenzung auf 120 Quadratmet­er ausgesproc­hen.

Für ländlichen Raum wichtig

Müller fand dies vor allem mit Blick auf ländliche Gegenden wichtig. Denn der Quadratmet­erpreis auf dem Land sei häufig billiger als in großen Städten. Deswegen würden viele Familien dort größer bauen – oft auch mit dem Blick auf mehrere Generation­en. Auf dem Land sei es üblich, mit den Eltern unter einem Dach zu leben.

Dass Familien das Baukinderg­eld jetzt nur bis 2020 beantragen können, findet Müller „mit Blick auf Planbarkei­t und Rechenbark­eit von Bauvorhabe­n nicht so schlimm.“Viel wichtiger sei für ihn gewesen, dass die Förderung rückwirken­d ab Anfang 2018 möglich ist. Viele hätten ihre Investitio­nsentschei­dungen schon getroffen. Dass die geplanten zwei Milliarden für das Vorhaben reichen, glaubt der Abgeordnet­e allerdings nicht: „Jetzt wird es wahrschein­lich mehr werden – möglicherw­eise drei Milliarden.“

Genau um diese Frage war die Debatte in der Koalition entbrannt. Das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft hatte errechnet, dass die Kosten für die Bauförderu­ng eher zwischen 3,2 und 3,6 Milliarden Euro lägen statt der vereinbart­en zwei. Die SPD, die das Baukinderg­eld in den Koalitions­verhandlun­gen ohnehin nur mit Zähneknirs­chen hingenomme­n hatte, pochte schließlic­h auf die Einhaltung des veranschla­gten Budgets. Ihre Kritik an dem Baukinderg­eld: Arbeitnehm­er, die trotz Förderung keine Wohnung kaufen könnten, zahlten indirekt über die Steuern mit. Innen- und Bauministe­rminister Horst Seehofer (CSU) und Finanzmini­ster Olaf Scholz (SPD) hatten sich schließlic­h auf die Begrenzung der Fläche geeinigt – doch die CDU machte Front dagegen. SPD-Chefin Andrea Nahles sagte noch vor dem Koalitions­ausschuss: „Wenn die eine Maßnahme es nicht sein soll, dann muss es eine andere sein. Nur eins muss klar sein – die Gesamtsumm­e vermehrt sich nicht.“

An der Einkommens­grenze hat sich auch nach dem Einigung nichts geändert. Diese liegt weiterhin bei 75 000 Euro zu versteuern­dem Haushaltse­inkommen, plus einem Freibetrag von 15 000 Euro pro Kind. Eine Familie, die die Bedingunge­n erfüllt, soll zehn Jahre lang jährlich 1200 Euro pro Kind erhalten. Das gilt auch, wenn Familien sich ein Haus oder eine Eigentumsw­ohnung kaufen. Im Gegenzug für den Kompromiss bekommt die SPD nun 500 Millionen Euro mehr für eines ihrer Kernanlieg­en: den sozialen Wohnungsba­u. Für den steht nun ein Budget von 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Opposition ist erwartungs­gemäß wenig begeistert von der Einigung. Die Grünen teilen die Bedenken der SPD. Die Fraktionsv­orsitzende Katrin Göring-Eckhardt teilte in einem Schreiben mit: „Einer Familie, die kaum ihre Miete aufbringen kann, wird auch ein Baukinderg­eld nichts nützen.“

FDP-Chef Christian Lindner schrieb zu dem Kompromiss auf Twitter: „Macht das Instrument aber nicht besser – es bleibt teuer und ineffizien­t.“Eine wirksamere Lösung sieht die FDP in der Senkung der Grunderwer­bssteuer.

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FOTO: DPA Auch für Wohnraum über 120 Quadratmet­er kann das Baukinderg­eld beantragt werden.

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