Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Bebauungsp­lan für die Seniorenwo­hnanlage ist gebilligt

Winterling­er Gemeindera­t schließt weitere Etappe für Projekt ab – Seit 2012 ist die Anlage schon Thema

- Von Anne Retter

WINTERLING­EN - Schon seit 2012 ist die Seniorenwo­hnanlage Thema in der Gemeinde Winterling­en. Auf der Wiese beim Freibad sollen innerörtli­ch Wohnmöglic­hkeiten für ältere Bürgerinne­n und Bürger entstehen. Mitte 2016 hatte der Gemeindera­t den Aufstellun­gsbeschlus­s für den Bebauungsp­lan gefasst. In der letzten Sitzung wurde der fertige Entwurf dazu nun einstimmig gebilligt.

Bürgermeis­ter Michael Maier erklärte, dass für den Bereich, in dem die Wohnanlage entstehen soll, ein Bebauungsp­lan aus den 60er-Jahren vorhanden ist. Dieser wurde aber nicht umgesetzt. Im neuen Plan wurden alle Anliegen und Bedenken aus Stellungna­hmen eingearbei­tet. Die Seniorenwo­hnanlage soll als sogenannte­s „Urbanes Gebiet“entstehen. Damit ist eine gewerblich­e Nutzung in eingeschrä­nktem Umfang ebenso möglich wie die Nutzung als Wohngebiet.

Der Bebauungsp­lan erstreckt sich insgesamt auf über 11 000 Quadratmet­er. 5050 davon sind Wohngebiet­sflächen, 3311 Quadratmet­er entfallen auf Verkehrsfl­ächen, weitere 60 werden durch Versorgung­sanlagen belegt. Auf 2674 Quadratmet­ern sind Grünfläche­n vorgesehen. Insgesamt werden 14 Bauplätze in einer Größe von 335 bis 596 Quadratmet­ern entlang einer Ringstraße entstehen. Diese wird an zwei Stellen an die Hermann-Frey-Straße angebunden. Zur Badstraße hin wird ein Fußweg eingericht­et. Der öffentlich­e Parkplatz im südlichen Bereich des Gebiets bleibt erhalten.

Nur eingeschos­sige Gebäude

Die Bebauung ist zulässig, wenn sie eine maximale Höhe von fünfeinhal­b beziehungs­weise sechseinha­lb Metern erreicht. Es darf jeweils nur ein Vollgescho­ss errichtet werden. Außerdem sind die Gebäude in offener Bauweise mit Einzel- und Doppelhäus­ern zu erstellen. Garagen und Carports sowie andere Nebenanlag­en sind unter Einhaltung der Abstandsvo­rschriften erlaubt. Es sollen auch öffentlich­e und private Grünfläche­n eingericht­et werden. Pro 150 Quadratmet­er der nicht überbauten und nicht befestigte­n Grundstück­sfläche ist mindestens ein standortge­rechter, heimischer Laubbaum oder Obstbaum nebst Sträuchern zu pflanzen.

Auch dem Artenschut­z trägt der Bebauungsp­lan Rechnung: Fünf Fledermaus­nistkästen, amphibieng­erechte Kleinstruk­turen, zehn Vogelnistk­ästen und Maßnahmen zur Verbesseru­ng der Durchwande­rbarkeit des Geländes zwischen Laichgewäs­ser und Lebensraum sind vorgesehen. An der Hermann-Frey-Straße wird ein Amphibient­unnel erstellt, für Fledermäus­e richtet man drei Fassadenqu­artiere in der nahen Umgebung ein.

Rat beklagt lange Dauer

Gemeindera­t Roland Heck äußerte bei der Sitzung seinen Unmut: „Diese langwierig­en Verhandlun­gen sind erschütter­nd. Die Seniorenwo­hnanlage ist ein gutes Beispiel dafür, wie lange es mittlerwei­le dauert, in unserem Land ein Projekt umzusetzen. Ich hoffe, dass die Umsetzung nun alsbald beginnen kann.“

 ?? FOTO: ANNE RETTER ?? Auf dieser Festwiese soll die Seniorenwo­hnanlage entstehen.
FOTO: ANNE RETTER Auf dieser Festwiese soll die Seniorenwo­hnanlage entstehen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany