Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Bebauungsplan für die Seniorenwohnanlage ist gebilligt
Winterlinger Gemeinderat schließt weitere Etappe für Projekt ab – Seit 2012 ist die Anlage schon Thema
WINTERLINGEN - Schon seit 2012 ist die Seniorenwohnanlage Thema in der Gemeinde Winterlingen. Auf der Wiese beim Freibad sollen innerörtlich Wohnmöglichkeiten für ältere Bürgerinnen und Bürger entstehen. Mitte 2016 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. In der letzten Sitzung wurde der fertige Entwurf dazu nun einstimmig gebilligt.
Bürgermeister Michael Maier erklärte, dass für den Bereich, in dem die Wohnanlage entstehen soll, ein Bebauungsplan aus den 60er-Jahren vorhanden ist. Dieser wurde aber nicht umgesetzt. Im neuen Plan wurden alle Anliegen und Bedenken aus Stellungnahmen eingearbeitet. Die Seniorenwohnanlage soll als sogenanntes „Urbanes Gebiet“entstehen. Damit ist eine gewerbliche Nutzung in eingeschränktem Umfang ebenso möglich wie die Nutzung als Wohngebiet.
Der Bebauungsplan erstreckt sich insgesamt auf über 11 000 Quadratmeter. 5050 davon sind Wohngebietsflächen, 3311 Quadratmeter entfallen auf Verkehrsflächen, weitere 60 werden durch Versorgungsanlagen belegt. Auf 2674 Quadratmetern sind Grünflächen vorgesehen. Insgesamt werden 14 Bauplätze in einer Größe von 335 bis 596 Quadratmetern entlang einer Ringstraße entstehen. Diese wird an zwei Stellen an die Hermann-Frey-Straße angebunden. Zur Badstraße hin wird ein Fußweg eingerichtet. Der öffentliche Parkplatz im südlichen Bereich des Gebiets bleibt erhalten.
Nur eingeschossige Gebäude
Die Bebauung ist zulässig, wenn sie eine maximale Höhe von fünfeinhalb beziehungsweise sechseinhalb Metern erreicht. Es darf jeweils nur ein Vollgeschoss errichtet werden. Außerdem sind die Gebäude in offener Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern zu erstellen. Garagen und Carports sowie andere Nebenanlagen sind unter Einhaltung der Abstandsvorschriften erlaubt. Es sollen auch öffentliche und private Grünflächen eingerichtet werden. Pro 150 Quadratmeter der nicht überbauten und nicht befestigten Grundstücksfläche ist mindestens ein standortgerechter, heimischer Laubbaum oder Obstbaum nebst Sträuchern zu pflanzen.
Auch dem Artenschutz trägt der Bebauungsplan Rechnung: Fünf Fledermausnistkästen, amphibiengerechte Kleinstrukturen, zehn Vogelnistkästen und Maßnahmen zur Verbesserung der Durchwanderbarkeit des Geländes zwischen Laichgewässer und Lebensraum sind vorgesehen. An der Hermann-Frey-Straße wird ein Amphibientunnel erstellt, für Fledermäuse richtet man drei Fassadenquartiere in der nahen Umgebung ein.
Rat beklagt lange Dauer
Gemeinderat Roland Heck äußerte bei der Sitzung seinen Unmut: „Diese langwierigen Verhandlungen sind erschütternd. Die Seniorenwohnanlage ist ein gutes Beispiel dafür, wie lange es mittlerweile dauert, in unserem Land ein Projekt umzusetzen. Ich hoffe, dass die Umsetzung nun alsbald beginnen kann.“