Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Baden-Württemberg muss nach Urteil Verbote für Euro-5-Diesel zusichern
STUTTGART (dpa) - Die Landesregierung in Baden-Württemberg muss sich nach Auskunft des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf einen Termin für Fahrverbote für Dieselautos der Euronorm 5 in Stuttgart festlegen. Innerhalb der nächsten zwei Wochen müsse das Land erklären, für wann der neue Luftreinhalteplan in Stuttgart ein Einfahrtverbot für Euro-5-Diesel vorsieht, erklärte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag nach einem Erörterungstermin mit dem Land und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom Donnerstag. Hält das Land die Frist nicht ein, könnte das Gericht ein Zwangsgeld von bis zu 10 000 Euro androhen.
Die grün-schwarze Landesregierung hatte zuvor angekündigt, dass es Anfang 2019 Fahrverbote für Diesel der Abgasnorm 4 und darunter geben soll. Sie muss nun dem Gericht versichern, dass im Laufe des nächsten Jahres, etwa im September 2019, auch Dieselautos der Abgasnorm 5 einbezogen werden, hieß es. Ankündigungen gebe es viele, das Land müsse sich nun aber bis 15. Juli darauf festlegen. Der DUH geht es um die schnelle Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar. Die Leipziger Richter hatten entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung grundsätzlich erlaubt sind. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch warf dem Land vor, den neuen Luftreinhalteplan zu verzögern.
Unterdessen will die Bundesregierung den fünf Modellstädten Bonn, Essen, Herrenberg, Mannheim und Reutlingen bis 2020 rund 130 Millionen Euro für bessere Luft zur Verfügung stellen. Das Geld solle für „modellhafte Verkehrsprojekte eingesetzt werden, die dazu geeignet sind, insbesondere den ÖPNV attraktiver zu machen“, erklärten Bundesumwelt- und Bundesverkehrsministerium am Freitag.