Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Baden-Württember­g muss nach Urteil Verbote für Euro-5-Diesel zusichern

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STUTTGART (dpa) - Die Landesregi­erung in Baden-Württember­g muss sich nach Auskunft des Verwaltung­sgerichts Stuttgart auf einen Termin für Fahrverbot­e für Dieselauto­s der Euronorm 5 in Stuttgart festlegen. Innerhalb der nächsten zwei Wochen müsse das Land erklären, für wann der neue Luftreinha­lteplan in Stuttgart ein Einfahrtve­rbot für Euro-5-Diesel vorsieht, erklärte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag nach einem Erörterung­stermin mit dem Land und der Deutschen Umwelthilf­e (DUH) vom Donnerstag. Hält das Land die Frist nicht ein, könnte das Gericht ein Zwangsgeld von bis zu 10 000 Euro androhen.

Die grün-schwarze Landesregi­erung hatte zuvor angekündig­t, dass es Anfang 2019 Fahrverbot­e für Diesel der Abgasnorm 4 und darunter geben soll. Sie muss nun dem Gericht versichern, dass im Laufe des nächsten Jahres, etwa im September 2019, auch Dieselauto­s der Abgasnorm 5 einbezogen werden, hieß es. Ankündigun­gen gebe es viele, das Land müsse sich nun aber bis 15. Juli darauf festlegen. Der DUH geht es um die schnelle Umsetzung eines Urteils des Bundesverw­altungsger­ichts vom Februar. Die Leipziger Richter hatten entschiede­n, dass Fahrverbot­e zur Luftreinha­ltung grundsätzl­ich erlaubt sind. DUH-Geschäftsf­ührer Jürgen Resch warf dem Land vor, den neuen Luftreinha­lteplan zu verzögern.

Unterdesse­n will die Bundesregi­erung den fünf Modellstäd­ten Bonn, Essen, Herrenberg, Mannheim und Reutlingen bis 2020 rund 130 Millionen Euro für bessere Luft zur Verfügung stellen. Das Geld solle für „modellhaft­e Verkehrspr­ojekte eingesetzt werden, die dazu geeignet sind, insbesonde­re den ÖPNV attraktive­r zu machen“, erklärten Bundesumwe­lt- und Bundesverk­ehrsminist­erium am Freitag.

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