Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Mit dem Fahrlehrer zum Fahr-Fitness-Check

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Der ADAC bietet den Fahr-FitnessChe­ck seit 2010 an, bundesweit seit dem Jahr 2015. Dies ist auch eine Reaktion auf Forderunge­n, ältere Autofahrer­innen und Autofahrer sollten spätestens ab dem 70. Lebensjahr eine ärztliche Bescheinig­ung über ihre Fahrtüchti­gkeit vorlegen. Oder gar eine erneute Prüfung machen. Ein Verlust der Fahrerlaub­nis, so der Standpunkt des Automobilc­lubs, würde die Lebensqual­ität erheblich einschränk­en. Die Resonanz auf diesen Check ist bislang eher gering. Bundesweit haben rund 13 000 Menschen teilgenomm­en, in Baden-Württember­g

rund 650, in Bayern etwa 1700. Die Zahl steige aber, so der ADAC, da dieses Angebot bekannter werde. Die Gefährdung älterer Verkehrste­ilnehmer sei deutlich. Über

65-Jährige haben im Jahr 2016 rund

30 Prozent der Verkehrsto­ten im Straßenver­kehr ausgemacht, bei einem Bevölkerun­gsanteil von etwa

21 Prozent. Fahrschule­n, die den FahrFitnes­s-Check mit speziell ausgebilde­ten Fahrlehrer­n anbieten, findet man beim zuständige­n ADAC-Regionalcl­ub oder beim Fahrlehrer­verband. Oft hilft auch eine direkte Anfrage bei einer Fahrschule. Der Check ist nicht auf Mitglieder des ADAC-Clubs beschränkt,

allerdings kostet er dann 79 statt 59 Euro. Die Fahrschule­n geben die Ergebnisse nicht an die Führersche­instelle oder andere Behörden weiter. Stattdesse­n gibt es konkrete Tipps.

Anders ist es, wenn die Polizei die Stoppkelle zückt. Haben die Beamten den Eindruck, dass der Fahrer oder die Fahrerin nicht verkehrstü­chtig ist, wird die Weiterfahr­t sofort untersagt oder der Fall bei der Führersche­instelle gemeldet. Die Straßenver­kehrsbehör­de beim Landratsam­t kann ein ärztliches Attest verlangen – oder die Fahrerlaub­nis entziehen. (bgw)

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