Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Fast alle Branchen verstoßen gegen Verbot von Gebühren
Bargeldloses Bezahlen darf nichts zusätzlich kosten – Wettbewerbszentrale nimmt viele Beschwerden entgegen
FRANKFURT (dpa) - Mehr als 200 Verbraucher haben seit Jahresanfang bei der Wettbewerbszentrale unzulässige Aufschläge bei bargeldlosen Zahlungen beanstandet. Die Beschwerden gingen in den ersten sechs Monaten bei der neu eingerichteten Zahlungsentgelt-Beschwerdestelle ein.
Betroffen seien nahezu alle Branchen, etwa Tourismus, Daseinsvorsorge, Telekommunikation, Gastronomie, stationärer Handel und Online-Handel, sagte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Zentrale
zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs am Freitag in Bad Homburg.
Seit 13. Januar 2018 darf für Zahlungen per Kreditkarte, Sepa-Lastschrift oder Überweisung kein zusätzliches Entgelt verlangt werden. Händlern ist es untersagt, online wie an der Ladenkasse, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten solche Aufschläge vom Verbraucher einzufordern.
Die Wettbewerbszentrale verschickte bislang 15 förmliche Unterlassungsaufforderungen. In der
Mehrzahl der Fälle habe es eine außergerichtliche Einigung gegeben. Die betroffenen Unternehmen hätten sich verpflichtet, auf Entgelte zu verzichten. Dabei ging es um Aufschläge bei Zahlungen mit Kreditkarten sowie beim Einsatz der ECKarte an der Ladenkasse, wenn die Kaufsumme einen Mindestbetrag nicht erreichte.
In einigen Fällen zog die Wettbewerbszentrale mit Sitz in Bad Homburg vor Gericht, um grundsätzliche rechtliche Fragen klären zu lassen.