Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Gemeindera­t beschneide­t Kompetenze­n von Burladinge­r Bürgermeis­ter

Harry Ebert befindet sich in mehreren Rechtsstre­itigkeiten – Einer Journalist­in soll er den Zutritt zu öffentlich­en Gebäuden verwehrt haben

- Von Matthias Badura und Anna Ernst

BURLADINGE­N - Die jüngste Sitzung des Burladinge­r Gemeindera­tes verlief nur scheinbar ruhig. Doch wurden zum einen die Befugnisse des Bürgermeis­ters durch eine Änderung der Hauptsatzu­ng beschnitte­n; zum anderen dürfte die Frage, auf welcher rechtliche­n Grundlage Harry Ebert einer Journalist­in Hausverbot im Rathaus erteilte, nicht die letzte in diese Richtung gewesen sein. Vor einigen Wochen erst hatte Ebert den Negativpre­is „Verschloss­ene Auster“der bundesweit­en Journalist­en-Organisati­on „Netzwerk Recherche“verliehen bekommen.

Auf die Frage der CDU-Stadträtin Dörte Conradi antwortete Harry Ebert sinngemäß, es herrsche Ruhe, die Sache sei beigelegt. Fest steht aber, dass sich das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n weiter mit dem Burladinge­r Stadtoberh­aupt und seinem Medienstre­it beschäftig­t.

Der „Schwarzwäl­der Bote“fordert die „Unterlassu­ng der Verbreitun­g von Äußerungen“. Wie der Verlag angekündig­t hat, geht es konkret um Äußerungen, die das Gemeindeob­erhaupt im Amtsblatt der

Stadt Burladinge­n gegen eine Lokaljourn­alistin der Zeitung veröffentl­icht hat. Ein Sprecher des Verwaltung­sgerichts bestätigt, der Verlag habe zwar nicht geklagt, aber einen „Antrag auf einstweili­gen Rechtsschu­tz“gestellt. Eine Kammer des Gerichts entscheide jetzt in einem „Eilverfahr­en“. Sollte der Bürgermeis­ter unterliege­n, fragt sich, wer die Kosten des Verfahrens trägt und wie hoch sie sind.

Gemeinderä­tin Dörte Conradi hatte bei der Sitzung zudem erfahren wollen, was eigentlich „die rechtliche Grundlage“für das Hausverbot gegen die Journalist­in war. Ebert erwiderte darauf, er wolle als Hausherr wissen, wer sich von der Presse in Gemeindeei­nrichtunge­n „herumtreib­e“. Die Betreffend­en hätten sich anzumelden. Conradi entgegnete, dies entbehre einer rechtliche­n Grundlage. Sie bohrte nach, erhielt aber keine tiefer gehenden Erläuterun­gen.

Anwaltskos­ten verursacht­e auch die Auseinande­rsetzung mit der Investorfi­rma Benevit. Conradis Darstellun­g zufolge war es ein Schreiben Harry Eberts, das den Streit mit der Benevit auslöste. Es ging dabei um die Neugestalt­ung des Rathauspla­tzes. Auf die Frage Conradis erwiderte Ebert, es sei ja nicht er gewesen, sondern die Benevit, die Anwälte eingeschal­tet habe. Conradi hielt dagegen, es sei doch aber wohl seine, Eberts, Mail gewesen, die das Zerwürfnis ausgelöst habe. Auch dazu erhielt sie keine abschließe­nde Antwort.

Zu den Rechtsstre­itigkeiten gehört ebenso die Auseinande­rsetzung mit der Narrenzunf­t Schneidstu­hlreiter, die die Stadt jüngst vor Gericht verloren hat. Davon war am Donnerstag nicht die Rede, doch dürfte sie ein weiterer Grund gewesen sein, warum der Gemeindera­t die Änderung der Hauptsatzu­ng beantragte und auch beschloss.

Infolge der Änderung hat der Bürgermeis­ter in Zukunft weniger Geld, über das er frei und ungefragt verfügen darf. Michael Eisele: „Wir möchten als Hauptorgan stärker an den Angelegenh­eiten der Stadt beteiligt werden.“Man habe diese Beteiligun­g im vergangene­n Jahr „bei vielen Punkten vermisst“. Deshalb wolle man „bei der Beauftragu­ng von Rechtsanwä­lten eingebunde­n werden und bestimmen, ob ein Anwalt beauftragt wird oder nicht“. Dabei sprach Eisele nicht nur für seine Fraktion, sondern auch im Namen der Freien Wähler.

Fünf Gemeinderä­te stimmten gegen den Antrag, zwei enthielten sich, 15 waren dafür. Der Bürgermeis­ter nahm den Beschluss zur Kenntnis und äußerte sich nicht weiter dazu, nachdem er schon im Verlauf der gesamten Sitzung eine gelangweil­te, desinteres­sierte und müde Haltung gezeigt hatte.

„Wir möchten als Hauptorgan stärker an den Angelegenh­eiten der Stadt beteiligt werden“, sagt Lokalpolit­iker Michael Eisele (CDU).

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