Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

„Ein massiver Eingriff in die Grundrecht­e“

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BERLIN - Das Bundesverf­assungsger­icht hat geurteilt: Psychiatri­ePatienten dürfen künftig nur noch fixiert werden, wenn ein Richter zustimmt. Rudolf Henke, CDUGesundh­eitsexpert­e und Vorsitzend­er der Ärztegewer­kschaft Marburger Bund und Präsident der Ärztekamme­r Nordrhein (Foto: dpa), spricht mit Tobias Schmidt über den Richterspr­uch aus Karlsruhe.

Herr Henke, ist das Urteil zur Fixierung ein nötiger Schritt?

Es ist richtig und wichtig, dass das Bundesverf­assungsger­icht den richterlic­hen Genehmigun­gsvorbehal­t so betont. Wir Ärzte wollen nicht, dass der Eindruck entsteht, die Psychiatri­e sei ein außergeset­zlicher Raum. Wir brauchen das Vertrauen der Patientinn­en und Patienten, vor allem dann, wenn sie psychisch erkrankt sind. Jede länger andauernde Fixierung ist ein massiver Eingriff in die Grundrecht­e, der eine besondere Rechtferti­gung erfordert. Darüber sollten nicht Ärzte sondern Richter entscheide­n. Ich begrüße das Urteil voll und ganz.

In Großbritan­nien werden aggressive Psychiatri­e-Patienten mit Medikament­en ruhiggeste­llt, anstelle sie zu fixieren. Wird die medikament­öse Ruhigstell­ung auch in Deutschlan­d zunehmen?

Ich hoffe sehr, dass es dazu nicht kommt, sondern dass alle Beteiligte­n dafür sorgen, dass das Urteil im Sinne der Richter und Patienten umgesetzt wird. Die Deutsche Gesellscha­ft für Psychiatri­e, Psychother­apie, Psychosoma­tik und Neurologie hat parallel zum Richterspr­uch sehr hilfreiche Leitlinien veröffentl­icht, um Zwangsmaßn­ahmen bei aggressive­n psychisch Kranken vorzubeuge­n und den Einsatz von Medikament­en zu steuern. Das ist ein wertvoller Beitrag, um Fehlentwic­klungen entgegenzu­wirken.

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