Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Ein Testament regelt nicht alles: Wer kann wie zu Lebzeiten für Sie agieren? Sorgen Sie vor!
Wann ist der richtige Zeitpunkt, um sich mit den Themen Vorsorge, Vollmachten und Verfügungen auseinanderzusetzen? Eigentlich immer! Denn plötzlich kommt es anders, als man denkt.
Viele Menschen sind der Meinung, dass gar nicht so viele Schriftstücke notwendig sind, um unterschiedliche Lebenssituationen zu regeln. Für sie reicht ein Testament scheinbar aus. Doch Vorsicht: Das Testament ist für die Zeit nach dem Tod und wird meist erst nach der Beisetzung geöffnet. Manche Dinge müssen aber unter Umständen schon zu Lebzeiten entschieden werden. Hierfür eignen sich vor allem die Vorsorgevollmacht, die Betreuungs- und die Patientenverfügung. Sie haben bereits ein Testament gemacht, dieses von einem Notar beglaubigen lassen und sicher hinterlegt? Sehr gut! Dann steht fest, wer Ihre Erben sind und wie sich Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben auf diese verteilt. Jetzt heißt es, außerdem für den Fall vorzusorgen, wenn Sie alters-, unfall- oder krankheitsbedingt nicht mehr für sich selbst entscheiden können.
Betreuungsverfügung
Stellt das zuständige Amtsgericht auf Antrag eines Dritten fest, dass Sie nicht oder nur bedingt handlungsfähig sind, muss es einen Betreuer für Sie benennen. Das kann ein Angehöriger oder Externer sein. Er unterstützt Sie fortan bei Rechtsgeschäften in den Bereichen, die das Gericht festgelegt hat. Haben Sie per Verfügung einen Betreuer festgelegt, ist das Gericht verpflichtet, sich daran zu halten. Dieser wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch das Betreuungsgericht kontrolliert – vor allem, wenn es um das Vermögen geht.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht regelt quasi die gleichen Inhalte wie die Betreuungsverfügung. Allerdings gibt es dabei keine Kontrolle durch das Gericht. Der Bevollmächtigte hat umfassende Vertretungsmacht – so zum Beispiel in grundlegenden Vermögensfragen oder rund um die medizinische Behandlung.
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung legen Sie selbstbestimmt fest, ob man Sie nach einem Unfall oder im Endstadium einer unheilbaren Krankheit mit allen medizinischen Mitteln am Leben erhalten soll. Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihre Wünsche zu halten. Führen Sie im Detail auf, für welche gesundheitlichen Situationen sie greifen soll und welche medizinischen Behandlungen vorgenommen werden dürfen – oder auch nicht.
Gut zu wissen
Sämtliche Dokumente müssen schriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden.
Vorsorgemappe:
Ihre Wünsche auf einen Blick
Vollmachten für den Ernstfall sind sicherlich schwierige Themen. Aber jeder mündige Mensch sollte sie haben, um sich abzusichern. Mit der Vorsorgemappe von Schwäbisch Media haben Sie einen Ordner, der zahlreiche Formulare für die wichtigsten Verfügungen und Vollmachten enthält. Darüber hinaus bietet er viele nützliche Informationen und Hinweise. Der Ordner ist so aufgebaut, dass Sie Seiten aktualisieren und austauschen oder weitere Unterlagen einfügen können.