Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Fall Sami A.: Gericht droht Bochum mit Zwangsgeld
Nach umstrittener Abschiebung wächst der Druck
GELSENKIRCHEN/BERLIN (dpa) Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen setzt die Stadt Bochum nach der umstrittenen Abschiebung des Islamisten Sami A. mit einem beispiellosen Schritt unter Druck. Die Richter haben die Ausländerbehörde der Stadt unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10 000 Euro aufgefordert, den nach Tunesien abgeschobenen Gefährder spätestens bis nächsten Dienstag nach Deutschland zurückzubringen. Sie halten die Abschiebung für grob rechtswidrig.
Dass Tunesien einer Ausreise von Sami A. zustimmen würde, gilt aber als sehr unwahrscheinlich – auch weil die tunesische Justiz wegen Terrorverdachts gegen den Tunesier ermittelt. In Deutschland konnte dem mutmaßlichen Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bisher nicht nachgewiesen werden.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kritisiert in seinem Beschluss, die Ausländerbehörde in Bochum habe „nichts Substanzielles unternommen“, um Sami A. zurückzuholen. Es drohte der Stadt auf Antrag des Tunesiers ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro an, sollte Sami A. innerhalb der gesetzten Frist nicht zurückgeholt werden.
Bislang seien mit Hilfe des Auswärtigen Amtes lediglich Anfragen zum Aufenthaltsort und zur aktuellen Situation von Sami A. an die tunesischen Behörden gestellt worden sein, bemängelte die Kammer. Das sei nicht genug.
Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte in Berlin, die deutsche Botschaft in Tunis habe von tunesischer Seite bisher nur die mündliche Auskunft erhalten, „dass es Sami A. den Umständen entsprechend gut geht“. Er war nach seiner Abschiebung von den tunesischen Behörden in Gewahrsam genommen worden.
Sami A. war am 13. Juli aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Abend zuvor entschieden, dass dies nicht zulässig sei. Der Beschluss war allerdings erst übermittelt worden, als die Chartermaschine mit Sami A. bereits in der Luft war. Die Richter verlangen, dass Sami A. nach Deutschland zurückgeholt wird, die Stadt Bochum hat Beschwerde dagegen eingelegt.