Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Sky Marshals fliegen gratis
Airlines müssen alle Kosten für die seit 2001 üblichen Anti-Terrorkräfte tragen – Was bedeutet das für Passagiere?
KARLSRUHE (dpa) - Seit dem 11. September 2001 fliegen sie unerkannt mit: Sky Marshals sollen für Sicherheit an Bord sorgen. Für die Aufpasser in Zivil müssen Airlines vollständig aufkommen. Ein Mehr an Sicherheit darf auch mehr kosten, entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und wies eine Millionenklage der Lufthansa als unbegründet zurück. Susanne Kupke hat Fragen und Antworten dazu.
Was sind Sky Marshals?
Die Flugsicherheitsbegleiter – so ihr offizieller Name – sind bewaffnete Bundespolizisten, die notfalls Terrorangriffe an Bord verhindern sollen. Sie werden seit den Anschlägen vom 11. September 2001 regelmäßig eingesetzt. Wie viele es sind, verrät die Bundespolizei nicht. Zum Start war von 200 Mann die Rede. Sky Marshals sind speziell ausgebildet und müssen bestimmte Kampftechniken beherrschen. Rambos sind aber nicht gefragt. Die geheimen Aufpasser sollen vor allem eines sein: stressresistent und psychisch stabil, hieß es von Seiten der Polizei. Ob und wie oft Sky Marshals bislang tätig wurden, bleibt geheim.
Wo fliegen sie mit?
Auch das wird aus Sicherheitsgründen nicht verraten: „Die Wirksamkeit des Einsatzes von Flugsicherheitsbegleitern hängt entscheidend davon ab, dass Einzelheiten über Einsätze sowie konkrete Personalstärken, Einsatztaktik, Bewaffnung, sonstige technische Ausstattungen sowie Inhalte der Verwendungsfortbildungen und spezifischen Trainingseinheiten nicht bekannt gegeben und vertraulich behandelt werden“, heißt es dazu von der Bundespolizei. Eingesetzt werden sie jedenfalls auf gefährdeten Strecken. Dazu zählen Insider etwa Flüge von und nach den USA sowie nach Israel, aber auch Flüge in den arabischen Raum.
Warum gab es Streit um die Finanzierung der geheimen Aufpasser?
Sky Marshals müssen laut Bundespolizeigesetz kostenlos befördert werden. Die Lufthansa wollte für sie aber nicht noch Steuern, Einreiseoder Zollgebühren sowie Start- und Landeentgelte zahlen. Sie forderte von der Bundesrepublik über 2,3 Millionen Euro an Kosten zurück. Die Fluggesellschaft sah sich gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligt und auch gegenüber Gesellschaften, die nur Inlandsflüge anbieten – bei diesen fliegen keine Sicherheitsleute mit. Der LufthansaAnwalt verwies bei der BGH-Verhandlung auf die ohnehin schon hohen Kosten des Fliegens: von der Anschaffung der Flugzeuge über das Personal bis hin zum Kerosin – und darauf, dass die Polizisten „hochpreisige Plätze“besetzten.
Was sagt der BGH?
Die höchsten deutschen Zivilrichter sehen es wie zuvor das Landgericht Potsdam und das Brandenburgische Oberlandesgericht: Die kostenlose Transportpflicht sei wegen der vergleichsweise höheren Terrorgefahr als etwa beim Bahnfahren und wegen des Gemeinwohls gerechtfertigt. Ein Mehr an Sicherheit dürfe auch mehr kosten. Dadurch werde die Lufthansa nicht unangemessen eingeschränkt. Auch seien die jährlichen Zusatzkosten für Sky Marshals von 300 000 Euro angesichts eines 30-Milliarden-Euro-Umsatzes „von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung“, wie es das OLG ausgedrückt hatte.
Warum endet die Beförderungspflicht nicht an der Grenze?
Ob nationaler oder internationaler Flug – die Bundespolizisten sind nach Feststellung des BGH auch über die Staatsgrenze hinaus im Einsatz. Und es spricht aus Sicht der Karlsruher Richter nichts dagegen, dass sie als Beauftragte der Piloten auch außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets zur „Bordgewalt“befugt sind. Die Beförderungspflicht umfasse so den gesamten Hin- und Rückflug. Der Vorsitzende BGHRichter hatte es bei der mündlichen Verhandlung am 12. Juli drastisch beschrieben: „Die Beamten können nicht mit dem Fallschirm abspringen.“
Was könnte der BGH-Richterspruch für den Kunden bedeuten?
OLG und BGH schlagen der Lufthansa unverhohlen vor, die Zusatzkosten in den Flugpreis einzukalkulieren und auf Passagiere umzuschlagen – sie argumentieren mit dem Sicherheitsgewinn. Doch das will das Unternehmen nach eigenen Angaben nicht. Das BGH-Urteil habe „selbstverständlich keine Auswirkungen auf die Ticketpreise unserer Passagiere“, betonte ein LufthansaSprecher.