Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Zwei Einbrecher erhalten Haftstrafen
Zwei Einbrüche in Meßkirch zur Finanzierung der Cannabis-Abhängigkeit
SIGMARINGEN/MESSKIRCH - Zu einem Jahr und drei Monaten Haft sowie neun Monaten Haft auf Bewährung hat Amtsrichterin Elisabetta Carbotta zwei junge Männer verurteilt, die im Oktober 2016 in zwei Meßkircher Firmen eingebrochen sind. Sie folgte damit in vollem Umfang dem Antrag des Staatsanwalts. Auch die beiden Verteidiger zeigten sich mit dem von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafmaß einverstanden. Die beiden 27- und 23-jährigen Angeklagten sitzen derzeit bereits in Haft.
Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Männern zweimal gemeinschaftlich begangenen Diebstahl vor. Die Angeklagten, die zur Tatzeit in einem Zentrum für Suchttherapie in Hausen im Tal in Behandlung waren, haben die Taten eingeräumt.
Sie waren zunächst kurz vor 21 Uhr über ein Dachfenster in das Gebäude der Firma DTM in Meßkirch eingebrochen. Sie durchsuchten das ganze Gebäude nach Geld, brachen einen Getränkeautomaten auf, konnten aber keine größeren Bargeldbeträge finden und verließen das Gebäude mit einer läppischen Beute von gerade einmal fünf Euro.
Anschließend schlugen sie bei der Firma Keller Innenausbau ein Fenster ein und durchsuchten auch hier das ganze Gebäude. Aus einer Geldkassette stahlen sie 200 Euro. Bei einem der Einbrüche wurden sie von einer Überwachungskamera aufgenommen. Bei Vorlage der Bilder konnten sich die Angeklagten selbst identifizieren.
Kleinkriminelle Karriere
Der ältere Angeklagte blickt bereits auf eine längere kleinkriminelle Straftäterkarriere zurück. Schon seine Ausbildung musste er abbrechen, weil er wegen Körperverletzung aus dem Ausbildungsheim rausgeworfen wurde. 16 Einträge im Bundeszentralregister verzeichnen Delikte wie Körperverletzung, Diebstahl, Hehlerei, Raub und Einbruch. Der Angeklagte bezeichnete sich selbst als cannabis- und alkoholabhängig. Seit dem elften Lebensjahr habe er Cannabis konsumiert.
Diverse Vorstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt, aber seit Februar 2017 sitzt der Angeklagte jetzt im Gefängnis. Seit dem Haftantritt habe er keine Drogen mehr genommen, versicherte er. Er ist jetzt im offenen Vollzug und arbeitet in Ulm bei einer Gartengerätefirma.
Der zweite Angeklagte hat ebenfalls drei Ausbildungsversuche abgebrochen. Ihn haben seine Spielsucht und sein Cannabiskonsum auf die schiefe Bahn gebracht. Mit 15 hatte er mit dem Kiffen angefangen. Fünf Einträge im Bundeszentralregister mit Jugendstrafen wegen schwerer räuberischer Erpressung, schwerem Bandendiebstahl, Diebstahl oder Körperverletzung werden dort aufgeführt. Er sitzt seit Anfang des Jahres in Haft und will sich nach deren Ende freiwillig einer längeren stationären Therapie unterziehen. Er hat eine Verlobte, die zwei Kinder in die Beziehung einbrachte und mit der er selbst ein neunmonatiges Kind hat.
Die Geschäftsführer der beiden betroffenen Unternehmen wurden als Zeugen vernommen, auf weitere Zeugen wurde aufgrund der Geständnisse verzichtet. Der Zeuge Keller gab zu verstehen, dass der materielle Schaden die eine Seite sei, die psychische Belastung und der immaterielle Schaden aber eigentlich viel größer sei. So hätten seine Kinder seit dem Einbruch Angst, die Büros zu betreten. Diese Aussage griff der Staatsanwalt in seinem Plädoyer auf und ermahnte die Angeklagten, sich diesen psychischen Schaden vor Augen zu halten. Er forderte für beide Einbrüche jeweils sechs Monate Haft.
Da der 27-Jährige bereits eine neunmonatige Haftstrafe absitzt, sieht das Gesetz eine Verbindung der Strafen vor. Deshalb forderte der Staatsanwalt hier ein Jahr und drei Monate ohne Bewährung und die Einbeziehung der neun Monate des vorangegangenen Urteils. Beim 23Jährigen forderte er neun Monate Haft auf Bewährung. Zur Bewährung zählen eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 400 Euro und die angekündigte Therapie. Hier wollte man dem Angeklagten eine Chance geben, sich nach dem Ende der Therapie um seine Familie zu kümmern.