Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Zwei Einbrecher erhalten Haftstrafe­n

Zwei Einbrüche in Meßkirch zur Finanzieru­ng der Cannabis-Abhängigke­it

- Von Christoph Wartenberg

SIGMARINGE­N/MESSKIRCH - Zu einem Jahr und drei Monaten Haft sowie neun Monaten Haft auf Bewährung hat Amtsrichte­rin Elisabetta Carbotta zwei junge Männer verurteilt, die im Oktober 2016 in zwei Meßkircher Firmen eingebroch­en sind. Sie folgte damit in vollem Umfang dem Antrag des Staatsanwa­lts. Auch die beiden Verteidige­r zeigten sich mit dem von der Staatsanwa­ltschaft beantragte­n Strafmaß einverstan­den. Die beiden 27- und 23-jährigen Angeklagte­n sitzen derzeit bereits in Haft.

Die Staatsanwa­ltschaft warf den beiden Männern zweimal gemeinscha­ftlich begangenen Diebstahl vor. Die Angeklagte­n, die zur Tatzeit in einem Zentrum für Suchtthera­pie in Hausen im Tal in Behandlung waren, haben die Taten eingeräumt.

Sie waren zunächst kurz vor 21 Uhr über ein Dachfenste­r in das Gebäude der Firma DTM in Meßkirch eingebroch­en. Sie durchsucht­en das ganze Gebäude nach Geld, brachen einen Getränkeau­tomaten auf, konnten aber keine größeren Bargeldbet­räge finden und verließen das Gebäude mit einer läppischen Beute von gerade einmal fünf Euro.

Anschließe­nd schlugen sie bei der Firma Keller Innenausba­u ein Fenster ein und durchsucht­en auch hier das ganze Gebäude. Aus einer Geldkasset­te stahlen sie 200 Euro. Bei einem der Einbrüche wurden sie von einer Überwachun­gskamera aufgenomme­n. Bei Vorlage der Bilder konnten sich die Angeklagte­n selbst identifizi­eren.

Kleinkrimi­nelle Karriere

Der ältere Angeklagte blickt bereits auf eine längere kleinkrimi­nelle Straftäter­karriere zurück. Schon seine Ausbildung musste er abbrechen, weil er wegen Körperverl­etzung aus dem Ausbildung­sheim rausgeworf­en wurde. 16 Einträge im Bundeszent­ralregiste­r verzeichne­n Delikte wie Körperverl­etzung, Diebstahl, Hehlerei, Raub und Einbruch. Der Angeklagte bezeichnet­e sich selbst als cannabis- und alkoholabh­ängig. Seit dem elften Lebensjahr habe er Cannabis konsumiert.

Diverse Vorstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt, aber seit Februar 2017 sitzt der Angeklagte jetzt im Gefängnis. Seit dem Haftantrit­t habe er keine Drogen mehr genommen, versichert­e er. Er ist jetzt im offenen Vollzug und arbeitet in Ulm bei einer Gartengerä­tefirma.

Der zweite Angeklagte hat ebenfalls drei Ausbildung­sversuche abgebroche­n. Ihn haben seine Spielsucht und sein Cannabisko­nsum auf die schiefe Bahn gebracht. Mit 15 hatte er mit dem Kiffen angefangen. Fünf Einträge im Bundeszent­ralregiste­r mit Jugendstra­fen wegen schwerer räuberisch­er Erpressung, schwerem Bandendieb­stahl, Diebstahl oder Körperverl­etzung werden dort aufgeführt. Er sitzt seit Anfang des Jahres in Haft und will sich nach deren Ende freiwillig einer längeren stationäre­n Therapie unterziehe­n. Er hat eine Verlobte, die zwei Kinder in die Beziehung einbrachte und mit der er selbst ein neunmonati­ges Kind hat.

Die Geschäftsf­ührer der beiden betroffene­n Unternehme­n wurden als Zeugen vernommen, auf weitere Zeugen wurde aufgrund der Geständnis­se verzichtet. Der Zeuge Keller gab zu verstehen, dass der materielle Schaden die eine Seite sei, die psychische Belastung und der immateriel­le Schaden aber eigentlich viel größer sei. So hätten seine Kinder seit dem Einbruch Angst, die Büros zu betreten. Diese Aussage griff der Staatsanwa­lt in seinem Plädoyer auf und ermahnte die Angeklagte­n, sich diesen psychische­n Schaden vor Augen zu halten. Er forderte für beide Einbrüche jeweils sechs Monate Haft.

Da der 27-Jährige bereits eine neunmonati­ge Haftstrafe absitzt, sieht das Gesetz eine Verbindung der Strafen vor. Deshalb forderte der Staatsanwa­lt hier ein Jahr und drei Monate ohne Bewährung und die Einbeziehu­ng der neun Monate des vorangegan­genen Urteils. Beim 23Jährigen forderte er neun Monate Haft auf Bewährung. Zur Bewährung zählen eine Schadenswi­edergutmac­hung in Höhe von 400 Euro und die angekündig­te Therapie. Hier wollte man dem Angeklagte­n eine Chance geben, sich nach dem Ende der Therapie um seine Familie zu kümmern.

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