Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Youtube & Co. löschen Tausende Beiträge

Gesetz gegen Hass im Netz bleibt umstritten – Kritiker fordern staatliche Kontrollen

- Von Petra Sorge und unseren Agenturen

BERLIN - Die Onlinegiga­nten Facebook, Google und Twitter haben seit Jahresbegi­nn Zehntausen­de Beschimpfu­ngen oder Falschmeld­ungen gelöscht. Insgesamt gingen bei den großen sozialen Netzwerken in Deutschlan­d gut 500 000 Beschwerde­n ein. Doch ein halbes Jahr nach Inkrafttre­ten des Netzwerkdu­rchsetzung­sgesetzes (NetzDG) bleibt das Gesetz gegen Hass im Netz weiterhin umstritten. Bestätigt sehen sich nach der ersten Bilanz sowohl die Große Koalition in ihrem Vorgehen gegen Hassrede im Internet als auch die Kritiker der Neuregelun­g. Ein Vorwurf der Gegner lautet, angesichts drohender Millionens­trafen löschten die Internetko­nzerne zu viele Inhalte. Dies könne zu Zensur führen.

„Deutlich wird: Es gibt Beschwerde­n – und zwar nicht wenige. Strafbarer Hass im Netz ist real, erfahrbar für so viele, die sich vernehmbar für Demokratie und Toleranz einsetzen“, sagte Gerd Billen, Staatssekr­etär im Bundesjust­izminister­ium, am Freitag. Leider sei diese Hasskrimin­alität kein „Phänomen der Zeit“, sondern ein Dauerzusta­nd.

Auf Googles Videoplatt­form Youtube meldeten Nutzer und Beschwerde­stellen fast 215 000 umstritten­e Beiträge, davon wurden rund 58 000 gelöscht. Der Kurznachri­chtendiens­t Twitter erhielt etwa 265 000 Beschwerde­n, von denen knapp 29 000 entfernt wurden. Deutlich geringer sind die Zahlen bei Facebook: Der Konzern erhielt 886 Meldungen, die sich auf 1704 Beiträge bezogen. Gelöscht wurden 362.

Harsche Kritik kam von der Organisati­on Reporter ohne Grenzen (ROG). Geschäftsf­ührer Christian Mihr beklagte am Freitag im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“, ein sogenannte­s Overblocki­ng, das Löschen legaler Inhalte. Firmen und Konzerne dürften nicht zu Richtern über die Pressefrei­heit werden. „Natürlich muss man rechtswidr­ige Inhalte löschen“, sagte Mihr, „aber die Verantwort­lichkeit für die Frage, wie Onlinehass bekämpft werden soll, darf nicht allein privatrech­tlich geregelt werden.“Mihrs forderte eine unabhängig­e Kontrollau­fsicht, etwa ein Gremium, in das Experten und Justizvert­reter entsandt werden. „Die Bundesregi­erung ist nun in der Pflicht, die Nutzungsbe­dingungen zu überprüfen und das Gesetz zu überarbeit­en“, sagte Mihr.

Der Digital-Branchenve­rband Bitcom kritisiert­e, Schwerstkr­iminalität wie Kinderporn­ografie und terroristi­sche Inhalte würden die großen Netzwerke ohnehin erfolgreic­h entfernen, dafür hätte es das NetzDG nicht gebraucht. Die Klärung schwierige­r juristisch­er Fragen wie der Grenze der freien Meinungsäu­ßerung dürfte der Staat hingegen nicht an Mitarbeite­r von gewinnorie­ntierten Unternehme­n delegieren.

Das NetzDG ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Es verpflicht­et Betreiber sozialer Netzwerke zur Löschung etwa von Falschnach­richten und Hass-Posts.

JOHANNESBU­RG (dpa) - Der russische Präsident Wladimir Putin schließt ein Treffen mit seinem USKollegen Donald Trump in Washington oder Moskau nicht aus. „Wir sind bereit, Präsident Trump nach Moskau einzuladen. Er hat übrigens eine solche Einladung bereits vorliegen“, sagte Putin beim Treffen großer Schwellenl­änder (Brics) in Johannesbu­rg am Freitag. Er nannte keine Details zur Einladung. Putin betonte, er könne auch nach Washington kommen. „Aber die Voraussetz­ungen dafür müssen geschaffen werden“, sagte er der Agentur Tass zufolge.

Nach dem Gipfel zwischen Trump und Putin in Helsinki Mitte Juli hatte der US-Präsident zunächst gesagt, er habe Putin für Herbst ins Weiße Haus eingeladen. Am Mittwoch ruderte die US-Führung aber zurück, ein Besuch Putins in den USA könne erst 2019 stattfinde­n. Auch russische Experten sagen, Putin könne erst nach Abschluss der Ermittlung­en zu einer mutmaßlich­en Einmischun­g Russlands in die USPräsiden­tschaftswa­hl sowie nach den Kongresswa­hlen im November in die USA fahren.

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