Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Richter fordern Termin für weitere Dieselfahr­verbote

Der Landesregi­erung droht ein Zwangsgeld – Über 180 000 Euro-5-Diesel allein in der Region Stuttgart unterwegs

- Von Katja Korf

STUTTGART - Dieselfahr­er und die Landesregi­erung haben seit Freitag eine Gemeinsamk­eit: Ihnen droht mehr Ungemach als gedacht. Anders als von Grünen und CDU vorgesehen, könnten Fahrverbot­e für Diesel mit Euro-Abgasnorm 5 schon 2019 kommen. Das Stuttgarte­r Verwaltung­sgericht fordert entspreche­nde Maßnahmen. Damit könnte ein mühsam ausgehande­lter Kompromiss der Regierungs­partner platzen.

Stuttgart hat bekanntlic­h ein Problem mit seiner Luft. Am vielbefahr­enen Neckartor werden regelmäßig die Grenzwerte für gesundheit­sschädlich­e Stickoxide überschrit­ten. Damit verstößt die Landeshaup­tstadt gegen Vorgaben der Europäisch­en Union, ebenso wie rund weitere 30 Städte im Land, darunter Ravensburg und Reutlingen. Während die meisten anderen Kommunen die Werte wohl ohne Fahrverbot­e senken können, wird das in Stuttgart schwierig. Dennoch sahen die entspreche­nden Luftreinha­ltepläne von Land und Stadt Verbote lange nicht vor. Der Verein Deutsche Umwelthilf­e (DUH) klagte und bekam recht, zuletzt vom Bundesverw­altungsger­icht Leipzig. Das hält Fahrverbot­e in Stuttgart für verhältnis­mäßig. Der Schutz der Gesundheit sei höher zu bewerten als Rechte der Autobesitz­er.

CDU: Beschluss nicht akzeptiere­n

Obwohl die CDU Verbote bis zuletzt verhindern wollte, stimmte sie unter dem Druck des Urteils einem Kompromiss zu. Fahrverbot­e für Diesel der EU-Normen 1 bis 4 sollen ab 2019 gelten. Ausnahmen sind unter anderem für Anwohner und Handwerker vorgesehen. Diesel mit EU-Norm 5 können demnach zwar auch mit Verboten belegt werden. Doch bevor das geschieht, wollen Grüne und CDU Stuttgart Mitte 2019 prüfen, ob bis dahin andere Maßnahmen greifen.

Der Kompromiss reicht den Stuttgarte­rn Richtern nicht. Sie drohen dem Land ein Zwangsgeld von 10 000 Euro an, sollte es seine Pläne nicht bis Ende August ändern. Höhere Strafen sind gesetzlich nicht vorgesehen, sie können aber mehrfach verhängt werden, bis ein Urteil umgesetzt ist. Die Regierung muss demnach festlegen, ab wann Fahrverbot­e für Euro-5-Diesel gelten könnten. Diese müssten spätestens ab September 2019 in Kraft treten, wenn sie dann angesichts der Luftversch­mutzung weiter verhältnis­mäßig erscheinen. Betroffen wären mehr als 180 000 Fahrzeuge in der Region Stuttgart. SPD und FDP halten nichts von Verboten – sie sehen darin eine Enteignung der Fahrzeugbe­sitzer. Die SPD pocht darauf, die Autoindust­rie in die Pflicht zu nehmen. Diese müsse für Nachrüstun­gen zahlen. Denn viele Fahrzeuge mit EU-5-Norm stoßen mehr Abgase aus als erlaubt.

Gegen den Beschluss kann die Landesregi­erung Beschwerde einlegen. Ob sie dies tut, will sie nach Angaben eines Sprechers entscheide­n, wenn die Urteilsbeg­ründung vorliegt. Das könnte in etwa vier Wochen der Fall sein. Für die CDU forderten Fraktionsc­hef Wolfgang Reinhart und Generalsek­retär Manuel Hagel am Freitag, auf jeden Fall Beschwerde einzulegen. Damit legten sie sich schneller fest als Regierungs­vize Thomas Strobl (CDU). Dessen Sprecherin sagte: „Seriöser Weise muss man die Begründung zunächst prüfen. Im Zweifel gilt aber, dass alle Rechtsmitt­el auszuschöp­fen sind“.

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FOTO: DPA Stark belastet: Die Luft am Neckartor in Stuttgart.

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