Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Tunesien lässt Sami A. frei

Abgeschobe­ner Islamist bleibt auf freiem Fuß, bis Untersuchu­ng abgeschlos­sen ist – Keine Ausreise nach Deutschlan­d

- Von Tarak Guizani und Jan Kuhlmann

TUNIS (dpa) - Tunesiens Justizbehö­rden haben die Freilassun­g des aus Deutschlan­d abgeschobe­nen Islamisten Sami A. angeordnet. Die Terrorermi­ttlungen gegen ihn gingen aber weiter, sagte der Sprecher der tunesische­n Anti-Terror-Behörde, Sofiane Sliti, am Freitag. Sami A. werde aus der Haft entlassen und bleibe auf freiem Fuß, bis die Untersuchu­ng abgeschlos­sen sei.

Dem Sprecher zufolge kann er aber vorerst nicht nach Deutschlan­d reisen. Sein Reisepass sei abgelaufen und zudem eingezogen worden, erklärte Sliti. Außerdem solle er weiter befragt werden. Nach Angaben des Sprechers gibt es aber keine offizielle Ausreisesp­erre für Sami A. Darüber solle ein Richter Anfang nächster Woche entscheide­n.

Nach der Freilassun­g von Sami A. will die Anwältin des Islamisten die Stadt Bochum unter Druck setzen und eine Rückholung ihres Mandanten erzwingen. „Ich erwarte jetzt von der Stadt, dass mein Mandant unverzügli­ch ein Visum erhält und zurückgefl­ogen wird“, sagte Seda Basay-Yildiz in Frankfurt. „Die Stadt hatte argumentie­rt, dass er in Haft sitzt und deshalb nicht geholt werden kann. Dieser vorgeschob­ene Grund entfällt ja nun.“Der Tunesier war am 13. Juli aus Deutschlan­d in seine Heimat abgeschobe­n worden, obwohl das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen am Abend zuvor entschiede­n hatte, dass dies nicht zulässig sei. Die Richter rügten die Aktion als „grob rechtswidr­ig“. Inzwischen hat das Verwaltung­sgericht die Ausländerb­ehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeld­es von 10 000 Euro aufgeforde­rt, Sami A. spätestens bis Dienstag zurückzuho­len.

Seit Abschiebun­g in Gewahrsam

Der Islamist, der der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehört haben soll, saß seit seiner Abschiebun­g aus Deutschlan­d in seinem Heimatland in Gewahrsam.

Der CDU-Bundestags­abgeordnet­e Armin Schuster erklärte, die Freilassun­g bestätige die Rechtmäßig­keit der Abschiebun­g des Islamisten. „Wenn die tunesische­n Behörden ihn freilassen, dann bricht die Vermutung, dass ihm dort Folter drohe, wie zu erwarten war zusammen“, sagte er.

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FOTO: DPA Seda Basay-Yildiz, die Anwältin des Islamisten, will eine Rückholung ihres Mandanten erzwingen.

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