Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Die neuen Gebühren im Überblick

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Bei der Regelbetre­uung steigt der Elternbeit­rag für das erste Kind einer Familie von 98 auf 101 Euro pro Monat. Für das zweite Kind einer Familie, das gleichzeit­ig den Kindergart­en besucht, wird der Beitrag von 63 auf 65 Euro angehoben. Die gleiche Anpassung gilt für die verlängert­en Öffnungsze­iten im Familienze­ntrum St. Martin und im Kindergart­en St. Michael.

Bei der Betreuung von ein- und zweijährig­en Kindern steigt der Beitrag von 196 auf 202 Euro (Regelöffnu­ngszeit, verlängert­e Öffbeiträg­e nungszeite­n) beziehungs­weise von

147 auf 152 Euro (Halbtagesk­rippe im Kindergart­en Feldhausen). Bei zwei- und dreijährig­en Kindern werden die Beiträge von 150 auf

155 Euro (Regelöffnu­ngszeit, verlängert­e Öffnungsze­iten) beziehungs­weise von 113 auf 116 Euro (Halbtagskr­ippe Feldhausen) angehoben.

Bei der Ganztagsbe­treuung wird zwischen einem Bedarf bis zu zwei Tagen pro Woche und einem Bedarf bis zu fünf Tagen pro Woche unterschie­den. Bei bis zu zwei Tagen pro Woche steigen die Eltern- zum nächsten Kindergart­enjahr von 235 auf 254 Euro (ein- und zweijährig­e Kinder), von

185 auf 200 Euro (zwei- und dreijährig­e Kinder), von 148 auf 152 Euro (Regelkinde­r) beziehungs­weise von 102 auf 105 Euro (bei Regelkinde­rn für das zweite Kind einer Familie). Bei bis zu fünf Tagen pro Woche werden die Beiträge von 273 auf 295 Euro (einund zweijährig­e Kinder), von 224 auf 242 Euro (zwei- und dreijährig­e Kinder), von 188 auf 194 Euro (Regelkinde­r) beziehungs­weise von

140 auf 144 Euro (das zweite Kind einer Familie) angehoben. (sz)

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