Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Papst Franziskus ächtet Todesstrafe
ROM (dpa) - Papst Franziskus hat die Todesstrafe für unzulässig erklärt und dazu jetzt auch die offizielle Haltung der katholischen Kirche verschärft. Ab jetzt gilt in der Kirche offiziell das absolute Nein. Dazu ließ Franziskus eine Passage im Katechismus ändern. Die Kirche lehre, „dass die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt“, heißt es in der neu formulierten Passage, die der Vatikan am Donnerstag veröffentlichte.
KARLSRUHE (dpa) - Die obersten deutschen Zivilrichter stärken Menschen den Rücken, die sich im komplizierten Geflecht der Sozialleistungen allein nicht zurechtfinden. Die Mitarbeiter der verschiedenen Träger müssen ihnen bei klar erkennbarem Bedarf auch über den eigenen Fachbereich hinaus weiterhelfen – und zwar ungefragt. Das hat der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. Ein behinderter Mann, dem wegen lückenhafter Beratung beim Sozialamt über Jahre eine Erwerbsminderungsrente entgangen war, kann nun auf Schadenersatz hoffen. Seine Mutter und Betreuerin hatte beim Landratsamt im sächsischen Meißen die deutlich niedrigere Grundsicherung beantragt. Für Anträge auf Erwerbsminderungsrente ist die Rentenversicherung zuständig. Dem Urteil zufolge hätte die Sachbearbeiterin darauf aufmerksam machen müssen, dass eine Rentenberatung sinnvoll wäre. So wurde die Familie erst 2011 durch eine neue Sachbearbeiterin auf den Rentenanspruch aufmerksam.