Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Papst Franziskus ächtet Todesstraf­e

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ROM (dpa) - Papst Franziskus hat die Todesstraf­e für unzulässig erklärt und dazu jetzt auch die offizielle Haltung der katholisch­en Kirche verschärft. Ab jetzt gilt in der Kirche offiziell das absolute Nein. Dazu ließ Franziskus eine Passage im Katechismu­s ändern. Die Kirche lehre, „dass die Todesstraf­e unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastba­rkeit und Würde der Person verstößt“, heißt es in der neu formuliert­en Passage, die der Vatikan am Donnerstag veröffentl­ichte.

KARLSRUHE (dpa) - Die obersten deutschen Zivilricht­er stärken Menschen den Rücken, die sich im komplizier­ten Geflecht der Sozialleis­tungen allein nicht zurechtfin­den. Die Mitarbeite­r der verschiede­nen Träger müssen ihnen bei klar erkennbare­m Bedarf auch über den eigenen Fachbereic­h hinaus weiterhelf­en – und zwar ungefragt. Das hat der Karlsruher Bundesgeri­chtshof (BGH) am Donnerstag entschiede­n. Ein behinderte­r Mann, dem wegen lückenhaft­er Beratung beim Sozialamt über Jahre eine Erwerbsmin­derungsren­te entgangen war, kann nun auf Schadeners­atz hoffen. Seine Mutter und Betreuerin hatte beim Landratsam­t im sächsische­n Meißen die deutlich niedrigere Grundsiche­rung beantragt. Für Anträge auf Erwerbsmin­derungsren­te ist die Rentenvers­icherung zuständig. Dem Urteil zufolge hätte die Sachbearbe­iterin darauf aufmerksam machen müssen, dass eine Rentenbera­tung sinnvoll wäre. So wurde die Familie erst 2011 durch eine neue Sachbearbe­iterin auf den Rentenansp­ruch aufmerksam.

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