Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
51-Jährige soll Partner im Schlaf erstochen haben
Verdächtige ist offenbar psychisch krank
WANGEN - Eine 51-jährige, offenbar psychisch kranke Frau steht in dringendem Verdacht, in der Nacht zu Donnerstag in Wangen ihren 58-jährigen Lebensgefährten durch zahlreiche Messerstiche im Schlaf umgebracht zu haben. Nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Polizei geschah die Tat gegen 2 Uhr im gemeinsamen Bett des Paares. Wie die Polizei auf Nachfrage erklärte, wohnten beide in einem Mehrfamilienhaus.
Nach der Tat verständigte die Frau laut beider Behörden die Polizei per Notruf selbst und ließ sich von den daraufhin eintreffenden Beamten widerstandslos festnehmen. Zu diesem Zeitpunkt habe sich die 51Jährige „vermutlich“in einem „psychischen Ausnahmezustand“befunden, wie es in einer ersten Erklärung am Vormittag hieß.
Am frühen Nachmittag erfolgte dann die richterliche Anhörung der Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus, wie Staatsanwaltschaft und Polizei um kurz nach 16 Uhr ergänzten. Dabei erhärtete sich der Verdacht, dass die 51-Jährige offenbar krank ist. Der zuständige Richter erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft keinen Haft-, sondern einen Unterbringungsbefehl gegen sie. Dies ist nach Paragraph 126 Strafprozessordnung möglich, wenn „dringende Gründe“vorhanden sind, dass „jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen hat“. Näheres zur Art der mutmaßlichen Erkrankung der Frau gaben die Behörden nicht bekannt.
Die Ermittlungsarbeit in dem Fall begann noch in der Nacht. Das zuständige Kriminalkommissariat Ravensburg, das die weitere Sachbearbeitung übernommen hatte, war zunächst mit Ermittlungsbeamten und der Kriminaltechnik im Einsatz, hieß es in der ersten Erklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei am Vormittag. „Da ist alles unterwegs, was Beine hat“, erklärte eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage.
Wegen des psychischen Zustands der Frau war am Donnerstagvormittag unklar, ob sie im Tagesverlauf überhaupt dem Haftrichter vorgeführt werden konnte. Das hätte, laut Gesetz, allerdings spätestens am Freitag geschehen müssen. Klarheit über die Todesursache des 58-jährigen Mannes soll eine Obduktion bringen.