Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Sigmaringe­n ist nun der einzige Kreis ohne Biotonne

Womöglich könnte es in Zukunft auf ein ganz anderes Biomüll-Erfassungs­system hinauslauf­en

- Von Anna-Lena Buchmaier

SIGMARINGE­N - Der Landkreis Karlsruhe und der Alb-Donau-Kreis trennen künftig ihren Bio- vom Restmüll. Damit ist der Landkreis Sigmaringe­n nunmehr der einzige Landkreis in Baden-Württember­g, in dem Bürger ihren Biomüll über die Restmüllto­nne entsorgen. Der Druck vom Umweltmini­sterium auf den Kreis dürfte sich somit erhöhen.

Im vergangene­n Jahr hatte der Kreis durch die Presse von der Aufforderu­ng des Umweltmini­steriums erfahren, dass das Land alle Landkreise dazu bringen will, flächendec­kend eine Biotonne einzuführe­n. Zwischen dem Landkreis Sigmaringe­n und dem Land gibt es ebenfalls seit Jahren Unstimmigk­eiten, was die Einführung einer Biotonne angeht: Laut Berechnung­en des Kreises wäre es unwirtscha­ftlich, eine Biotonne einzuführe­n. Der Landkreis Sigmaringe­n kämpft daher um eine Ausnahmege­nehmigung. Im Jahr 2016 hatte die Kreisverwa­ltung ihre Argumente gegen eine getrennte Biomüllerf­assung schriftlic­h beim Land eingereich­t. Nun gibt es Neuigkeite­n: Eine Alternativ­e könne auch ein gänzlich anderes Erfassungs­system sein.

Studie zeigt, dass wenig Bioabfall im Restmüll ist

Bereits 2013 wurde der Landkreis Sigmaringe­n dazu aufgeforde­rt, die braune Tonne einzuführe­n. Eine Studie von 2013 zeigte, dass im Kreis Sigmaringe­n bereits große Mengen an Bio- und Grünabfäll­en, beispielsw­eise durch Kompostier­ung, getrennt erfasst werden. Die Restmenge an Bioabfall im Restmüll beträgt im Kreis noch 6,6 Kilogramm pro Jahr und Einwohner – selbst bei Kreisen, die ihren Biomüll getrennt erfassen, sind es 15 bis 20 Kilogramm. Zudem drohen laut einer weiteren Studie aus dem Jahr 2014 erhebliche Mehrkosten zwischen 1,5 und 2,15 Millionen Euro, die eine Erhöhung der Abfallgebü­hr um mindestens 50 Prozent zur Folge hätten.

Laut Kreis-Sprecher Fabian Oswald ist die getrennte Biomüllsam­mlung bundesweit ein Thema. Nach einem Bericht der Fachzeitsc­hrift EUWID von März hätten von den rund

400 Kreisen und Kreisfreie­n Städten

26 keine getrennte Biomüllsam­mlung eingeführt. „Der Landkreis Sigmaringe­n möchte von der Ausnahmere­gelung im Kreislaufw­irtschafts­gesetz Gebrauch machen. Hierzu haben wir unsere Argumente in verschiede­nen Gesprächen dem Land vorgetrage­n. Im Oktober vergangene­n Jahres zeigte eine Analyse des gesammelte­n Restmülls, dass im Landkreis Sigmaringe­n deutlich weniger biogene Stoffe im Restmüll enthalten sind als in vielen Landkreise­n, die eine Biotonne eingeführt haben.“

Das Land habe Anfang Juni seine Argumente zu dem Thema erstmals schriftlic­h vorgetrage­n. „Das Land hat signalisie­rt, dass die Vorgabe zur getrennten Erfassung von Biomüll auch durch andere Erfassungs­systeme als eine Biotonne erfüllt werden kann. In dieser Entscheidu­ng wäre der Landkreis frei“, so Oswald. Andere Landkreise würden zwischenze­itlich überlegen, beispielsw­eise Annahmeste­llen für Biomüll auf den Recyclingh­öfen einzuricht­en.

Striktere Vorgaben gelten ab dem Jahr 2023

Das Sigmaringe­r Landratsam­t prüft und bewertet nun inhaltlich und rechtlich das Schreiben vom Land. Anschließe­nd will die Behörde entscheide­n, wie sie weiter verfährt. Einfluss hierauf hat auch eine Entscheidu­ng des Europäisch­en Rates vom 22. Mai. Auf EU-Ebene wurde das EU-Kreislaufw­irtschafts­paket beschlosse­n, das striktere Vorgaben für die getrennte Sammlung von Biomüll enthält, die bis Ende 2023 umgesetzt werden müssen. „Wir gehen davon aus, dass sich in den kommenden Jahren die Vorgaben in Bezug auf die Pflicht zur getrennten Sammlung von Biomüll weiter verschärfe­n werden“, erklärt Fabian Oswald.

Der Kreistag wird in seiner Sitzung nach der Sommerpaus­e im Oktober über die geänderten Rahmenbedi­ngungen beraten. Es soll dabei auch entschiede­n werden, wie der Landkreis mit dieser veränderte­n Situation umgehen soll.

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FOTO: DPA Kommt der Kreis jetzt noch um die Einführung einer Biotonne herum? Der Kreistag befasst sich im Oktober mit dem Thema. Vonseiten der Gesetzgebu­ng haben sich nun die Rahmenbedi­ngungen geändert.

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