Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Kopfnuss mit Folgen
Securitykraft bricht Partybesucher nach Provokation die Nase
SIGMARINGEN - Mit einer gebrochenen Nase hat eine Partynacht auf der Alb für einen Partybesucher geendet. Bei einer Party zur Zeitumstellung am 30. Oktober 2016 hat ein damals 24-jähriger Securitymitarbeiter einem anderen Mann mit einer Kopfnuss die Nase gebrochen. Von einer offenen Fraktur war bei der Verhandlung vor dem Sigmaringer Amtsgericht am Dienstag die Rede. Zu einem Urteil kam es jedoch noch nicht – obwohl es sich bereits um den siebten Verhandlungstermin handelte. Der Geschädigte und sein Anwalt waren nicht erschienen, Richterin Linda Blazko will die Verhandlung deshalb am 11. September fortsetzen.
Sicherheitsdienst soll provoziert worden sein
Den Schilderungen des Angeklagten zufolge waren dem Vorfall zahlreiche Provokationen und Beleidigungen vonseiten des mutmaßlichen Opfers vorangegangen. Der Mann und seine Clique hatten die beiden Securitymitarbeiter laut dem Angeklagten auf der Party auf Trab gehalten, in der Festhalle gezündelt und Leute beleidigt. „Wir waren zu zweit für 600 Partygäste, also völlig unterbesetzt“, schildert der 24-Jährige, der an dem Abend unter gesundheitlichen Problemen litt, die Geschehnisse aus seiner Sicht. Als dann die Halle gegen 3 Uhr morgens geräumt wurde, habe die Clique verbalen Widerstand geleistet, sich aggressiv aufgeführt und die Securitykräfte beleidigt.
Schließlich sei es draußen vor der Halle zur direkten Auseinandersetzung gekommen. Die 24-jährige Sicherheitskraft habe sich mit zwei weiblichen Partygästen unterhalten, wovon eine der Frauen angeblich vom späteren Opfer mehrfach am Hinterteil berührt wurde. „Sie sagte: ,Lass das, sonst knall’ ich dir eine!’ – das war für mich als Sicherheitskraft das Signal, aufmerksam zu werden“, erklärt der Angeklagte vor Gericht. Angeblich wies er den Mann daraufhin in seine Schranken. Dieser habe wiederum entgegnet, dass er ihm nichts zu sagen habe und ihn mehrfach beleidigt. „Ich weiß, das darf mir nicht passieren, aber ich hab’ falsch reagiert und ihm eine Kopfnuss gegeben“, gibt der Angeklagte, der bereits wegen versuchten Totschlags im Gefängnis saß, zu. Als er das Ausmaß der Verletzung realisiert hatte, hätte er dem Verletzten direkt seine Hilfe angeboten und sich entschuldigt. Dieses hätte von ihm jedoch nichts mehr wissen wollen und ihn darüberhinaus bedroht. Bei einer weiteren Begegnung, Monate später auf einem anderen Fest, trafen die beiden Streithähne erneut aufeinander. „Auch da habe ich mich nochmals bei ihm entschuldigt, aber er zwickte mir in die Brust und provozierte mich“, so der Angeklagte. Nachdem der Anwalt des Geschädigten eine Forderung von 2500 Euro Schmerzensgeld gestellt hatte, habe der Angeklagte 1200 Euro überwiesen. Der Verteidiger des Geschädigten, Marcus Ehm, schlug vor, das Verfahren deshalb einzustellen. Er sah den Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung, die eine lebensgefährliche Handlung beinhaltet und ein höheres Strafmaß erfordert, darüber hinaus nicht als gegeben. Den Vorschlag der Verfahrenseinstellung wollte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht hinnehmen. Die Verhandlung wird deswegen fortgesetzt, der Geschädigte muss dann ebenfalls aussagen. „Wir sprechen hier nicht von einem blauen Auge oder einer Prellung“, sagte Richterin Linda Blazko. „Das ist schon erheblich, die Nase bleibt krumm.“