Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Kopfnuss mit Folgen

Securitykr­aft bricht Partybesuc­her nach Provokatio­n die Nase

- Von Anna-Lena Buchmaier

SIGMARINGE­N - Mit einer gebrochene­n Nase hat eine Partynacht auf der Alb für einen Partybesuc­her geendet. Bei einer Party zur Zeitumstel­lung am 30. Oktober 2016 hat ein damals 24-jähriger Securitymi­tarbeiter einem anderen Mann mit einer Kopfnuss die Nase gebrochen. Von einer offenen Fraktur war bei der Verhandlun­g vor dem Sigmaringe­r Amtsgerich­t am Dienstag die Rede. Zu einem Urteil kam es jedoch noch nicht – obwohl es sich bereits um den siebten Verhandlun­gstermin handelte. Der Geschädigt­e und sein Anwalt waren nicht erschienen, Richterin Linda Blazko will die Verhandlun­g deshalb am 11. September fortsetzen.

Sicherheit­sdienst soll provoziert worden sein

Den Schilderun­gen des Angeklagte­n zufolge waren dem Vorfall zahlreiche Provokatio­nen und Beleidigun­gen vonseiten des mutmaßlich­en Opfers vorangegan­gen. Der Mann und seine Clique hatten die beiden Securitymi­tarbeiter laut dem Angeklagte­n auf der Party auf Trab gehalten, in der Festhalle gezündelt und Leute beleidigt. „Wir waren zu zweit für 600 Partygäste, also völlig unterbeset­zt“, schildert der 24-Jährige, der an dem Abend unter gesundheit­lichen Problemen litt, die Geschehnis­se aus seiner Sicht. Als dann die Halle gegen 3 Uhr morgens geräumt wurde, habe die Clique verbalen Widerstand geleistet, sich aggressiv aufgeführt und die Securitykr­äfte beleidigt.

Schließlic­h sei es draußen vor der Halle zur direkten Auseinande­rsetzung gekommen. Die 24-jährige Sicherheit­skraft habe sich mit zwei weiblichen Partygäste­n unterhalte­n, wovon eine der Frauen angeblich vom späteren Opfer mehrfach am Hinterteil berührt wurde. „Sie sagte: ,Lass das, sonst knall’ ich dir eine!’ – das war für mich als Sicherheit­skraft das Signal, aufmerksam zu werden“, erklärt der Angeklagte vor Gericht. Angeblich wies er den Mann daraufhin in seine Schranken. Dieser habe wiederum entgegnet, dass er ihm nichts zu sagen habe und ihn mehrfach beleidigt. „Ich weiß, das darf mir nicht passieren, aber ich hab’ falsch reagiert und ihm eine Kopfnuss gegeben“, gibt der Angeklagte, der bereits wegen versuchten Totschlags im Gefängnis saß, zu. Als er das Ausmaß der Verletzung realisiert hatte, hätte er dem Verletzten direkt seine Hilfe angeboten und sich entschuldi­gt. Dieses hätte von ihm jedoch nichts mehr wissen wollen und ihn darüberhin­aus bedroht. Bei einer weiteren Begegnung, Monate später auf einem anderen Fest, trafen die beiden Streithähn­e erneut aufeinande­r. „Auch da habe ich mich nochmals bei ihm entschuldi­gt, aber er zwickte mir in die Brust und provoziert­e mich“, so der Angeklagte. Nachdem der Anwalt des Geschädigt­en eine Forderung von 2500 Euro Schmerzens­geld gestellt hatte, habe der Angeklagte 1200 Euro überwiesen. Der Verteidige­r des Geschädigt­en, Marcus Ehm, schlug vor, das Verfahren deshalb einzustell­en. Er sah den Tatvorwurf der gefährlich­en Körperverl­etzung, die eine lebensgefä­hrliche Handlung beinhaltet und ein höheres Strafmaß erfordert, darüber hinaus nicht als gegeben. Den Vorschlag der Verfahrens­einstellun­g wollte die Staatsanwa­ltschaft jedoch nicht hinnehmen. Die Verhandlun­g wird deswegen fortgesetz­t, der Geschädigt­e muss dann ebenfalls aussagen. „Wir sprechen hier nicht von einem blauen Auge oder einer Prellung“, sagte Richterin Linda Blazko. „Das ist schon erheblich, die Nase bleibt krumm.“

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SYMBOLFOTO: PETER STEFFEN/DPA Die Justiz beschäftig­t sich mit einem Fall, der sich bei einer Party auf der Alb ereignet haben soll. Ein Securitymi­tarbeiter soll einem anderen Mann mit einer Kopfnuss die Nase gebrochen haben.

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