Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Landratsamt verlängert Verbot
Wasserentnahmeverbot im Kreis um weitere drei Wochen verlängert
KREIS SIGMARINGEN (sz) - Da es immer noch zu wenig geregnet hat, wird das bestehende Wasserentnahmeverbot vom Landratsamt um drei Wochen, bis zum 11. September, verlängert. Der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zufolge sind in den Monaten Februar bis Juli dieses Jahres in Baden-Württemberg rund 40 Prozent weniger Niederschläge gefallen, als im langjährigen Mittel für diesen Zeitraum üblich ist. Wie im ganzen Land sind auch im Landkreis Sigmaringen die Pegelstände außergewöhnlich tief.
Seit Anfang des Monats haben sich die Wasserstände trotz einiger Gewitter sogar noch weiter verringert. Zeigte die Ostrach am Pegel in Jettkofen Anfang des Monats noch 17 Zentimeter, sind es nunmehr 14 Zentimeter.
„Erst wenn wieder mehrere Tage ergiebig Regen fällt, werden sich unsere Gewässer erholen. Aber ein solcher Wetterumschwung ist immer noch nicht in Sicht“, so Bernhardt Obert, Dezernent für Bau und Umwelt im Landratsamt.
Einzig mehr und kühleres Wasser in den Flüssen und Seen kann die Notlage der Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen beenden. Ob ökologische Schäden im Gewässer eintreten, lässt sich nicht immer beim ersten Blick beurteilen. Während vermehrtes Algenwachstum leicht ersichtlich ist, können andere Schäden im Verborgenen bleiben. Flussabschnitte der Donau, wo bereits vereinzelt Gründlinge, Bachschmerlen und Äschen verendet sind, zeigen beispielhaft, dass die Gewässer des Landkreises für einige Tiere bereits zu einem schwierigen Lebensraum werden.
„In dieser Lage kann jeder weitere Störfaktor einen erheblichen Einfluss haben. Deshalb ist es so wichtig, dass kein Wasser aus Oberflächengewässern entnommen wird – auch wenn an der Entnahmestelle augenscheinlich ausreichend Wasser vorhanden ist“, so Bernhardt Obert. Das Abschöpfen von kleineren Mengen von Hand bleibt weiter erlaubt. Landwirte und Bürger, die größere Wassermengen benötigen, erhalten Hilfe bei ihrem örtlichen Wasserversorger. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit bis zu 100 000 Euro Strafe belegt werden.