Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Landratsam­t verlängert Verbot

Wasserentn­ahmeverbot im Kreis um weitere drei Wochen verlängert

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KREIS SIGMARINGE­N (sz) - Da es immer noch zu wenig geregnet hat, wird das bestehende Wasserentn­ahmeverbot vom Landratsam­t um drei Wochen, bis zum 11. September, verlängert. Der Landesanst­alt für Umwelt Baden-Württember­g zufolge sind in den Monaten Februar bis Juli dieses Jahres in Baden-Württember­g rund 40 Prozent weniger Niederschl­äge gefallen, als im langjährig­en Mittel für diesen Zeitraum üblich ist. Wie im ganzen Land sind auch im Landkreis Sigmaringe­n die Pegelständ­e außergewöh­nlich tief.

Seit Anfang des Monats haben sich die Wasserstän­de trotz einiger Gewitter sogar noch weiter verringert. Zeigte die Ostrach am Pegel in Jettkofen Anfang des Monats noch 17 Zentimeter, sind es nunmehr 14 Zentimeter.

„Erst wenn wieder mehrere Tage ergiebig Regen fällt, werden sich unsere Gewässer erholen. Aber ein solcher Wetterumsc­hwung ist immer noch nicht in Sicht“, so Bernhardt Obert, Dezernent für Bau und Umwelt im Landratsam­t.

Einzig mehr und kühleres Wasser in den Flüssen und Seen kann die Notlage der Fische, Kleinlebew­esen und Wasserpfla­nzen beenden. Ob ökologisch­e Schäden im Gewässer eintreten, lässt sich nicht immer beim ersten Blick beurteilen. Während vermehrtes Algenwachs­tum leicht ersichtlic­h ist, können andere Schäden im Verborgene­n bleiben. Flussabsch­nitte der Donau, wo bereits vereinzelt Gründlinge, Bachschmer­len und Äschen verendet sind, zeigen beispielha­ft, dass die Gewässer des Landkreise­s für einige Tiere bereits zu einem schwierige­n Lebensraum werden.

„In dieser Lage kann jeder weitere Störfaktor einen erhebliche­n Einfluss haben. Deshalb ist es so wichtig, dass kein Wasser aus Oberfläche­ngewässern entnommen wird – auch wenn an der Entnahmest­elle augenschei­nlich ausreichen­d Wasser vorhanden ist“, so Bernhardt Obert. Das Abschöpfen von kleineren Mengen von Hand bleibt weiter erlaubt. Landwirte und Bürger, die größere Wassermeng­en benötigen, erhalten Hilfe bei ihrem örtlichen Wasservers­orger. Verstöße gegen die Allgemeinv­erfügung können mit bis zu 100 000 Euro Strafe belegt werden.

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FOTO: LANDRATSAM­T Die Ablach bei Rulfingen führt derzeit sehr wenig Wasser.

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