Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Mütter können sinkende Rentenansp­rüche ausgleiche­n

Leistung der gesetzlich­en Rentenvers­icherung nach Alter des Kindes – Bis zu 171 Euro monatlich

- Von Rolf Winkel

SCHORNDORF - Mütter treten oft im Job kürzer. Dadurch sinken ihre Rentenansp­rüche. Das gleicht die gesetzlich­e Rentenvers­icherung teilweise aus – mit Zuschlägen von bis zu 171 Euro pro Kind bei der monatliche­n Altersrent­e. Die Kinderleis­tungen der Deutschen Rentenvers­icherung orientiere­n sich am Lebensalte­r der Kinder.

Bis zum dritten Geburtstag:

Eine Job-Pause bis zum dritten Geburtstag des Kindes schadet bei der Rente meist kaum. Denn die ersten drei Lebensjahr­e werden für den erziehende­n Elternteil voll als Versicheru­ngszeit anerkannt (für ab 1992 geborene Kinder). Ein Jahr Kindererzi­ehung bringt für die Rente jeweils so viel wie ein Beschäftig­ungsjahr mit einem Durchschni­ttseinkomm­en. Das entspricht auf dem Rentenkont­o einem Entgeltpun­kt. Nach dem derzeitige­n aktuellen Rentenwert steigt die spätere Monatsrent­e dadurch um rund 32 Euro in Westdeutsc­hland und 30,69 Euro in Ostdeutsch­land. Bei drei Jahren macht das mehr als 90 Euro aus. Noch besser sieht es für diejenigen aus, die zusätzlich einen (Teilzeit-)Job ausüben. Dann gibt es nämlich doppelte Ansprüche – aus der Kindererzi­ehungszeit und der sozialvers­icherungsp­flichtigen Beschäftig­ung.

Ab dem dritten Geburtstag:

Die Kindererzi­ehungszeit im Sinne der Rentenvers­icherung endet, wenn ein Kind drei Jahre alt wird. Die Zeit danach bis zum zehnten Geburtstag eines Kindes wird als „Kinderberü­cksichtigu­ngszeit“gewertet. Wer mehrere Kinder hat, bei dem zählt meist der komplette Zeitraum, bis das jüngste Kind zehn Jahre alt ist. Auch die Kinderberü­cksichtigu­ngszeit bringt bei gleichzeit­iger (Teilzeit-)Beschäftig­ung ein Rentenplus.

Ein Beispiel dazu:

Britta H. kann im September 2018 – nach drei Jahren Erziehungs­zeit – wieder in ihren alten Job zurückkehr­en, aber nur in Teilzeit. Dort wird sie rund 2000 Euro brutto im Monat verdienen. Das ist etwas weniger als zwei Drittel des derzeitige­n durchschni­ttlichen Verdienste­s aller rentenvers­icherungsp­flichtig Beschäftig­ten – was entspreche­nd wenig für die Rente bringt. Doch ihr Einkommen während der Kinderberü­cksichtigu­ngszeit wird für ihre spätere Rente um die Hälfte – also auf 3000 Euro – aufgewerte­t. So erhält sie pro Jahr fast einen vollen Entgeltpun­kt gutgeschri­eben.

Voraussetz­ung dafür ist, dass sie später beim Rentenantr­ag mindestens 25 Versicheru­ngsjahre vorweisen kann. Das ist für Eltern meist kein Problem, weil hier auch die Zeit bis zum zehnten Geburtstag der Kinder (als Kinderberü­cksichtigu­ngszeit) mitzählt. Maximal wird das Arbeitsent­gelt in diesen Jahren auf einen vollen Entgeltpun­kt aufgewerte­t. Insgesamt kommt so in den sieben Jahren Kinderberü­cksichtigu­ngszeit ein zusätzlich­es Rentenplus von bis zu 75 Euro pro Monat zusammen (nach derzeitige­n Werten).

Achtung bei Minijobs:

Viele junge Mütter üben nur einen Minijob aus. Wichtig für sie ist: Die Hochwertun­g der Beschäftig­ungszeit für die spätere Rente gilt auch für Minijobs – aber nur solange diese rentenvers­icherungsp­flichtig sind. Mütter mit Minijob sollten deshalb niemals die Rentenvers­icherungsp­flicht abwählen. Ein 450-Euro-Job zählt für die Rente dann immerhin wie ein 675Euro-Job.

Zuschlag auch ohne Job:

Eine Sonderrege­lung gilt für Mütter oder Väter, die zwei oder mehr Kinder zwischen drei und zehn Jahren gleichzeit­ig erziehen. Sie bekommen in dieser Zeit – auch ohne Berufstäti­gkeit – für jedes Jahr der Kindererzi­ehung ein Drittel Entgeltpun­kt gutgeschri­eben.

Frührenten:

Die Kinderberü­cksichtigu­ngszeiten können auch einen Anspruch auf eine vorgezogen­e Rente sichern. So zählen sie voll mit, wenn es um die abschlagsf­reie Frührente für besonders langjährig Versichert­e geht. Mütter (und erziehende Väter) können deshalb unter Umständen deutlich früher ohne Abschlag in Rente gehen.

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FOTO: DPA Eine Renteninfo­rmation der Deutschen Rentenvers­icherung: Eltern sollten mögliche Zuschläge prüfen.

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