Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Mobile Wände schützen vor Gaffern

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ULM (sz) - Mobile Sichtschut­zzäune sollen mehr Sicherheit auf den Autobahnen bringen und die Unfallopfe­r vor der Sensations­lust von Gaffern und Handy-Filmern schützen. Alle 16 Autobahnme­istereien in BadenWürtt­emberg werden bis Ende 2019 damit ausgestatt­et. Die Autobahnme­isterei in Ulm hat am Donnerstag den ersten Anhänger mit den 2,30 Meter breiten und rund zwei Meter hohen Stellwände­n bekommen.

Baden-Württember­gs Verkehrsmi­nister Winfried Hermann (Grüne) erhofft sich von den Zäunen einen spürbaren Effekt: „Durch die Wände werden keine Bilder mit Show-Charakter mehr ins Internet gestellt“, sagte er. Zudem sinke das Risiko von Folgeunfäl­len.

KARLSRUHE (dpa) - In einem Prozess in Stuttgart um die Entführung eines kanadische­n UN-Mitarbeite­rs in Syrien muss das Strafmaß neu verhandelt werden. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag das Urteil gegen einen daran beteiligte­n syrischen Flüchtling in diesem Punkt auf. Damit hatte die Revision der Bundesanwa­ltschaft Erfolg. Sie will, dass der Mann nicht nur wegen Beihilfe, sondern als unmittelba­rer Täter und Mittäter verurteilt wird.

Nach Angaben der Bundesanwa­ltschaft war der Angeklagte der erste Flüchtling, der sich wegen eines Kriegsverb­rechens in Syrien vor einem deutschen Gericht verantwort­en musste. Der Kanadier war 2013 verschlepp­t und acht Monate lang gefangen gehalten worden, ehe er entkommen konnte. Die Gruppe, die ihn entführte, wollte mehrere Millionen USDollar Lösegeld. Der Angeklagte hielt sich immer wieder in der Villa auf, wo der Mann festgehalt­en wurde. An sieben Tagen übernahm er die Aufgabe, ihn zu bewachen, zur Toilette zu bringen und einzusperr­en.

Das Oberlandes­gericht (OLG) Stuttgart hatte den damals 26-Jährigen im September 2017 zu dreieinhal­b Jahren Haft verurteilt, wegen Beihilfe zu erpresseri­schem Menschenra­ub, schwerer Freiheitsb­eraubung sowie Kriegsverb­rechen gegen humanitäre Operatione­n. Die Richter hielten dem Mann zugute, dass er in der Gruppe wenig zu sagen hatte, eine begrenzte Aufgabe übernahm und andere die Entscheidu­ngen trafen.

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FOTO: DPA Die Entführung, um die es vor dem BGH ging, fand 2013 statt.

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