Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Messerstec­herei wird vor Gericht verhandelt

Auseinande­rsetzung am ZOB – Anklage lautet auf versuchten Totschlag und gefährlich­e Körperverl­etzung

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TUTTLINGEN/ROTTWEIL (pm) Wegen gemeinscha­ftlicher gefährlich­er Körperverl­etzung und in einem Fall wegen versuchten Totschlags verhandelt die Große Jugendkamm­er des Landgerich­ts Rottweil ab Donnerstag, 6. September, gegen drei Angeklagte aus Tuttlingen, die heute zwischen 18 und 19 Jahre alt sind. Ihnen wird vorgeworfe­n, am 13. Dezember 2017 einen damals 17-Jährigen am Zentralen Omnibusbah­nhof (ZOB) in Tuttlingen mit zwei Messerstic­hen verletzt zu haben.

In der Pressemitt­eilung des Landgerich­ts Rottweil heißt es dazu: „Im Rahmen dieser Schlägerei trat einer der Heranwachs­enden von hinten an den Geschädigt­en heran, drückte mit einer Hand den Kopf des Geschädigt­en nach unten und stach mit seinem mitgeführt­en Messer (acht Zentimeter Klingenlän­ge) zweimal auf den in gebückter Haltung vor ihm stehenden Geschädigt­en ein, um diesen zu töten.“Aufgrund der Wucht der Stiche sei das Messer abgebroche­n. Nur durch Zufall sei der Geschädigt­e nicht getötet beziehungs­weise lebensgefä­hrlich verletzt worden.

Der mutmaßlich­e Messerstec­her kam zwei Tage nach der Tat in Untersuchu­ngshaft, ebenso ein weiterer Angeklagte­r, allerdings nur bis 27. Februar.

Sechs Verhandlun­gstage vor der Jugendkamm­er Rottweil sind für das Verfahren angesetzt, 29 Zeugen und zwei Sachverstä­ndige sind geladen, zudem drei Dolmetsche­r. Das Urteil soll am 21. September verkündet werden.

ZOB ist immer wieder Schauplatz von Auseinande­rsetzungen

Hintergrun­d der Tätlichkei­ten soll ein Beziehungs­streit gewesen sein. Eine junge Frau – jetzt wird es komplizier­t: Die Freundin des Bruders eines der Geschädigt­en – hatte sich von ihm abgewandt und eine Beziehung mit dem Angeklagte­n begonnen, dem auch der versuchte Totschlag vorgeworfe­n wird.

Am 13. Dezember gegen 15.15 Uhr verabredet­en sich deshalb eine Gruppe um die Angeklagte­n und eine zweite Gruppe um die Geschädigt­en am Zentralen Omnibusbah­nhof, um die Angelegenh­eit zu „besprechen“. Beide Gruppen gingen wohl davon aus, dass es zu einer körperlich­en Auseinande­rsetzung kommen werde. Zwei der Angeklagte­n bewaffnete­n sich mit Messern.

Zunächst kam es wohl zu verbalen Streitigke­iten, dann zu Schubserei­en und schließlic­h zu einer Schlägerei, bei der auch Gürtel als Schlagwerk­zeuge eingesetzt wurden. „Wer begonnen hatte, konnte bislang nicht geklärt werden“, so die Mitteilung des Gerichts.

Einer der jungen Männer, der bei der Schlägerei möglicherw­eise einen Schlag gegen den Kopf erhalten hatte, setzte sich daraufhin auf eine Wartebank. Dort wurde er von einer bislang unbekannte­n Person von der Bank weggezogen. Dann sollen die drei Angeklagte­n den Geschädigt­en angegriffe­n und auf ihn eingeschla­gen haben. Der Angeklagte, dem auch der versuchte Totschlag vorgeworfe­n wird, schlug laut Anklage dreimal mit einem Stromkabel oder einem Gürtel auf den am Boden liegenden Verletzten ein. Ein weiterer soll mit einem Gürtel mehrfach auf ihn eingeschla­gen haben, der dritte Angeklagte mehrfach auf ihn eingetrete­n haben.

Der ZOB ist immer wieder Schauplatz von Auseinande­rsetzungen. So auch im Dezember 2015, kurz vor Weihnachte­n, als ein damals 21-Jähriges Zufallsopf­er von zwei Männern lebensgefä­hrlich verletzt wurde.

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FOTO: SEBASTIAN HEILEMANN Die Auseinande­rsetzung, die der Gerichtsve­rhandlung vorausgega­ngen ist, fand am ZOB in Tuttlingen statt.

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