Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Messerstecherei wird vor Gericht verhandelt
Auseinandersetzung am ZOB – Anklage lautet auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung
TUTTLINGEN/ROTTWEIL (pm) Wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und in einem Fall wegen versuchten Totschlags verhandelt die Große Jugendkammer des Landgerichts Rottweil ab Donnerstag, 6. September, gegen drei Angeklagte aus Tuttlingen, die heute zwischen 18 und 19 Jahre alt sind. Ihnen wird vorgeworfen, am 13. Dezember 2017 einen damals 17-Jährigen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Tuttlingen mit zwei Messerstichen verletzt zu haben.
In der Pressemitteilung des Landgerichts Rottweil heißt es dazu: „Im Rahmen dieser Schlägerei trat einer der Heranwachsenden von hinten an den Geschädigten heran, drückte mit einer Hand den Kopf des Geschädigten nach unten und stach mit seinem mitgeführten Messer (acht Zentimeter Klingenlänge) zweimal auf den in gebückter Haltung vor ihm stehenden Geschädigten ein, um diesen zu töten.“Aufgrund der Wucht der Stiche sei das Messer abgebrochen. Nur durch Zufall sei der Geschädigte nicht getötet beziehungsweise lebensgefährlich verletzt worden.
Der mutmaßliche Messerstecher kam zwei Tage nach der Tat in Untersuchungshaft, ebenso ein weiterer Angeklagter, allerdings nur bis 27. Februar.
Sechs Verhandlungstage vor der Jugendkammer Rottweil sind für das Verfahren angesetzt, 29 Zeugen und zwei Sachverständige sind geladen, zudem drei Dolmetscher. Das Urteil soll am 21. September verkündet werden.
ZOB ist immer wieder Schauplatz von Auseinandersetzungen
Hintergrund der Tätlichkeiten soll ein Beziehungsstreit gewesen sein. Eine junge Frau – jetzt wird es kompliziert: Die Freundin des Bruders eines der Geschädigten – hatte sich von ihm abgewandt und eine Beziehung mit dem Angeklagten begonnen, dem auch der versuchte Totschlag vorgeworfen wird.
Am 13. Dezember gegen 15.15 Uhr verabredeten sich deshalb eine Gruppe um die Angeklagten und eine zweite Gruppe um die Geschädigten am Zentralen Omnibusbahnhof, um die Angelegenheit zu „besprechen“. Beide Gruppen gingen wohl davon aus, dass es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kommen werde. Zwei der Angeklagten bewaffneten sich mit Messern.
Zunächst kam es wohl zu verbalen Streitigkeiten, dann zu Schubsereien und schließlich zu einer Schlägerei, bei der auch Gürtel als Schlagwerkzeuge eingesetzt wurden. „Wer begonnen hatte, konnte bislang nicht geklärt werden“, so die Mitteilung des Gerichts.
Einer der jungen Männer, der bei der Schlägerei möglicherweise einen Schlag gegen den Kopf erhalten hatte, setzte sich daraufhin auf eine Wartebank. Dort wurde er von einer bislang unbekannten Person von der Bank weggezogen. Dann sollen die drei Angeklagten den Geschädigten angegriffen und auf ihn eingeschlagen haben. Der Angeklagte, dem auch der versuchte Totschlag vorgeworfen wird, schlug laut Anklage dreimal mit einem Stromkabel oder einem Gürtel auf den am Boden liegenden Verletzten ein. Ein weiterer soll mit einem Gürtel mehrfach auf ihn eingeschlagen haben, der dritte Angeklagte mehrfach auf ihn eingetreten haben.
Der ZOB ist immer wieder Schauplatz von Auseinandersetzungen. So auch im Dezember 2015, kurz vor Weihnachten, als ein damals 21-Jähriges Zufallsopfer von zwei Männern lebensgefährlich verletzt wurde.