Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Debatte um mögliche Beteiligung der Bundeswehr am Syrienkrieg
Streit in der Großen Koalition – SPD-Chefin Andrea Nahles erteilt einem Eingreifen eine klare Absage
BERLIN - Andrea Nahles (SPD) zieht bereits eine rote Linie. Ein Bundeswehreinsatz in Syrien, Tornados gegen Assad – nicht mit den Sozialdemokraten. Ihre Partei werde „weder in der Regierung noch im Parlament“einer deutschen Beteiligung am Krieg in Syrien zustimmen, sagte die SPDChefin am Montag und reagierte auf Planspiele von Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Die CDU-Politikerin lässt offenbar eine deutsche Beteiligung an möglichen Vergeltungsschlägen der westlichen Allianz im Falle eines Giftgasangriffes der Assad-Truppen in der syrischen Provinz Idlib prüfen.
Im Berliner Bendler Block werde über einen Kurswechsel und einen Einsatz der Bundeswehr an der Seite der USA, Großbritanniens und Frankreichs beraten, heißt es in Regierungskreisen. In der vergangenen Woche hätten hochrangige Militärs der Bundeswehr mit amerikanischen Partnern in Berlin über mögliche Optionen gesprochen. Diese reichten von Aufklärungsflügen bis hin zur Beteiligung an Kampfeinsätzen.
Sollte der syrische Machthaber Assad erneut Giftgas gegen die eigene Bevölkerung einsetzen, wird mit einem Angriff der USA, Großbritannien und Frankreichs gerechnet. Die Bundesregierung müsste wie schon im April über eine Beteiligung entscheiden. Damals hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine deutsche Beteiligung an einem solchen Militärschlag ausgeschlossen, allerdings Unterstützung zugesagt. Statt militärischer Beteiligung wollte die Bundesregierung einen politischen Beitrag leisten, um eine weitere Eskalation in Syrien zu verhindern.
Jetzt rückt die Frage eines SyrienEinsatzes erneut auf die politische Tagesordnung und löst neuen Streit in der Großen Koalition aus. Während die SPD beim klaren Nein zu einer solchen Bundeswehr-Mission bleibt, halten Unionspolitiker dies nicht länger für ein Tabu. CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer will dies nicht ausschließen. Wenn Verteidigungsministerin von der Leyen jetzt verschiedene Konstellationen prüfe, gehöre dies zu ihren Aufgaben, sei aber noch keine Vorwegnahme einer politischen Entscheidung, sagte sie. Der Außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, Jürgen Hardt, sprach sich dafür aus, eine deutsche Beteiligung zu prüfen. „Wenn es auch in Idlib zu einem Einsatz von Giftgas käme, müsste Deutschland Bitten unserer Freunde um Unterstützung sehr ernsthaft prüfen, insbesondere wenn unsere Fähigkeiten angefragt werden“, erklärte er im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“.
Hardt warnt vor Katastrophe
Die Internationale Gemeinschaft dürfe den Bruch des Völkerrechts und von UN-Resolutionen in Syrien nicht einfach hinnehmen. Internationales Recht und besonders Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen müssten durchgesetzt werden. „Auf dem Schlachtfeld Syrien droht eine neuerliche humanitäre Katastrophe“, warnte Hardt.
Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) stellte sich hinter Nahles und ihre Absage und verweist auf rechtliche Hürden: „Andrea Nahles hat natürlich vollkommen recht, dass die Bundesregierung sich natürlich auf dem Boden des Grundgesetzes und des Völkerrechts bewegen wird“, sagte er. Auch der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hans-Peter Bartels, lehnt ein deutsches Engagement in Syrien ab. „Militärisch wäre die Bundeswehr in der Lage, sich mit Kampfflugzeugen und Marschflugkörpern an einem solchen Einsatz zu beteiligen. Anders stellt sich die verfassungsrechtliche Frage dar“, sagte Bartels. Es gebe keinen Beschluss des UN-Sicherheitsrats. Auch wäre es keine Mission im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit wie Nato, UN oder EU – dies aber verlange Artikel 24 des Grundgesetzes. „Damit ist ausgeschlossen, dass Deutschland sich genauso einbringen könnte, wie es in der Vergangenheit die USA, Frankreich und Großbritannien gemacht haben“, erklärte Bartels.
Die Bundeswehr ist bei allen Einsätzen in der Region nur indirekt beteiligt, etwa mit Tornado-Aufklärungsflugzeugen und Besatzungen der AWACS-Überwachungsmaschinen. Das Grundgesetz verbietet eine Beteiligung an einem Angriffskrieg.