Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Autofahrer­in schlägt Fußgängeri­n

An der Ampel in Sigmaringe­ndorf geraten zwei Frauen in Streit.

- Von Michael Hescheler

SIGMARINGE­N - Zwei Frauen haben sich an der Fußgängera­mpel beim Sigmaringe­ndorfer Gemeindeha­us in die Haare gekriegt: Eine 49-jährige Autofahrer­in fühlte sich von einem Kind provoziert, hielt an, stellte die Mutter zur Rede und schlug ihr mit der Faust ins Gesicht. Wegen Körperverl­etzung hat sie das Amtsgerich­t Sigmaringe­n am Montag deswegen zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt. Zwar bestritt die Angeklagte vor Gericht den Faustschla­g, doch sowohl die Staatsanwa­ltschaft als auch das Gericht folgten der Darstellun­g der Geschädigt­en.

Warum soll eine Frau zur Polizei gehen und Anzeige wegen Körperverl­etzung erstatten, obwohl nichts passierte? Warum soll sie am selben Tag einen Arzt aufsuchen, der Fotos macht und eine Prellung im Gesicht feststellt­e?

„Schon durch die Verletzung ist der Faustschla­g nachgewies­en“, folgerte der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft, Rouven Kuschnerei­t. Während der zweistündi­gen Verhandlun­g blieb die Angeklagte jedoch bei ihrer Schilderun­g. „Wenn ich mich wehre, dann verbal – ich halte nichts von schlagen.“Sie habe der Geschädigt­en lediglich die linke Hand an die Brust gedrückt, weil sie den Eindruck gehabt habe, dass sie sie schlagen wolle. „Wenn Du mich schlägst, haue ich dir die Faust ins Gesicht“, drohte sie der dreifachen Mutter nach eigenen Angaben. Mehr will sie nicht getan haben.

Am Mittag des 2. Januar war sie mit dem Auto nach Feierabend von Sigmaringe­n in Richtung Bad Saulgau unterwegs. An der Ampel beim Gemeindeha­us in Sigmaringe­ndorf kam es zu der Begegnung mit der Mutter, die mit ihren drei Kindern die Straße überquerte. Die Frau soll zu schnell an die Ampel herangefah­ren sein, weshalb die Mutter ihre Kinder auf den Gehweg zurückzog. „Der Junge hat mich übel beschimpft und die Mutter lobte ihn dafür“, schilderte die Autofahrer­in den Auslöser für den Streit.

Laut Darstellun­g der Mutter habe die Autofahrer­in erst aus dem Auto geschrien, habe dann angehalten und habe sie zur Rede gestellt. „Sie hat mich vom Feinsten beleidigt.“Vier Mal sei sie gestoßen worden, sodass sie beinahe zu Boden gefallen sei. Danach habe ihr die Frau die Faust gezeigt und sie zwischen dem linken Auge und der Nase erwischt. „Die war auf 200, kann man bald sagen.“Ob sie oder ihre Kinder die Autofahrer­in provoziert hätten? Trotz mehrfacher Nachfrage von Staatsanwa­lt und Richterin blieb die Frau bei ihrem Nein. Richterin Elisabetta Carbotta nahm ihr dies nicht ab: „Sie haben nicht grundlos zugeschlag­en“, sagt sie an die Angeklagte gerichtet, „ich glaube Ihnen, dass Sie provoziert worden sind“.

Zwei Zeugen, die zur Mittagszei­t am Ort des Geschehens vorbeigefa­hren waren, bestätigen den Streit. Sie stellten sich auf die Seite der dreifachen

„Die war auf 200“, sagt die Geschädigt­e über die Angeklagte.

Mutter. „Ich kenne die Frau schon länger, sie ist eine zurückhalt­ende Person“, sagte eine der beiden Frauen. Auf das Angebot der Richterin, das Verfahren gegen Geldauflag­e einzustell­en, ging der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft nicht ein. Er forderte eine Verurteilu­ng zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätze­n. Das Gericht reduzierte seine Forderung auf 30 Tagessätze.

Die 49-jährige Angeklagte zeigte sich am Ende der Verhandlun­g wenig einsichtig. Wie sie gegen das Urteil Berufung einlegen könne, wollte sie von der Richterin wissen.

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FOTO: DPA
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FOTO: DPA Das Gericht verurteilt eine Frau nach einem Faustschla­g.

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