Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Autofahrerin schlägt Fußgängerin
An der Ampel in Sigmaringendorf geraten zwei Frauen in Streit.
SIGMARINGEN - Zwei Frauen haben sich an der Fußgängerampel beim Sigmaringendorfer Gemeindehaus in die Haare gekriegt: Eine 49-jährige Autofahrerin fühlte sich von einem Kind provoziert, hielt an, stellte die Mutter zur Rede und schlug ihr mit der Faust ins Gesicht. Wegen Körperverletzung hat sie das Amtsgericht Sigmaringen am Montag deswegen zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt. Zwar bestritt die Angeklagte vor Gericht den Faustschlag, doch sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht folgten der Darstellung der Geschädigten.
Warum soll eine Frau zur Polizei gehen und Anzeige wegen Körperverletzung erstatten, obwohl nichts passierte? Warum soll sie am selben Tag einen Arzt aufsuchen, der Fotos macht und eine Prellung im Gesicht feststellte?
„Schon durch die Verletzung ist der Faustschlag nachgewiesen“, folgerte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Rouven Kuschnereit. Während der zweistündigen Verhandlung blieb die Angeklagte jedoch bei ihrer Schilderung. „Wenn ich mich wehre, dann verbal – ich halte nichts von schlagen.“Sie habe der Geschädigten lediglich die linke Hand an die Brust gedrückt, weil sie den Eindruck gehabt habe, dass sie sie schlagen wolle. „Wenn Du mich schlägst, haue ich dir die Faust ins Gesicht“, drohte sie der dreifachen Mutter nach eigenen Angaben. Mehr will sie nicht getan haben.
Am Mittag des 2. Januar war sie mit dem Auto nach Feierabend von Sigmaringen in Richtung Bad Saulgau unterwegs. An der Ampel beim Gemeindehaus in Sigmaringendorf kam es zu der Begegnung mit der Mutter, die mit ihren drei Kindern die Straße überquerte. Die Frau soll zu schnell an die Ampel herangefahren sein, weshalb die Mutter ihre Kinder auf den Gehweg zurückzog. „Der Junge hat mich übel beschimpft und die Mutter lobte ihn dafür“, schilderte die Autofahrerin den Auslöser für den Streit.
Laut Darstellung der Mutter habe die Autofahrerin erst aus dem Auto geschrien, habe dann angehalten und habe sie zur Rede gestellt. „Sie hat mich vom Feinsten beleidigt.“Vier Mal sei sie gestoßen worden, sodass sie beinahe zu Boden gefallen sei. Danach habe ihr die Frau die Faust gezeigt und sie zwischen dem linken Auge und der Nase erwischt. „Die war auf 200, kann man bald sagen.“Ob sie oder ihre Kinder die Autofahrerin provoziert hätten? Trotz mehrfacher Nachfrage von Staatsanwalt und Richterin blieb die Frau bei ihrem Nein. Richterin Elisabetta Carbotta nahm ihr dies nicht ab: „Sie haben nicht grundlos zugeschlagen“, sagt sie an die Angeklagte gerichtet, „ich glaube Ihnen, dass Sie provoziert worden sind“.
Zwei Zeugen, die zur Mittagszeit am Ort des Geschehens vorbeigefahren waren, bestätigen den Streit. Sie stellten sich auf die Seite der dreifachen
„Die war auf 200“, sagt die Geschädigte über die Angeklagte.
Mutter. „Ich kenne die Frau schon länger, sie ist eine zurückhaltende Person“, sagte eine der beiden Frauen. Auf das Angebot der Richterin, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen, ging der Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht ein. Er forderte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Das Gericht reduzierte seine Forderung auf 30 Tagessätze.
Die 49-jährige Angeklagte zeigte sich am Ende der Verhandlung wenig einsichtig. Wie sie gegen das Urteil Berufung einlegen könne, wollte sie von der Richterin wissen.