Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Prozess um echte Grabsteine im Freizeitpark
KITZINGEN (lby) - Es ist eine gruselige Vorstellung: Man geht in einen Freizeitpark, um Spaß zu haben, und findet dort den echten Grabstein des eigenen Großvaters. Einem heute 14 Jahre alten Mädchen ist das im vergangenen Sommer so passiert. Am Dienstag musste sich der Betreiber des Parkes deshalb vor Gericht verantworten. Mit den mindestens acht echten Grabsteinen, auf denen noch originale Inschriften zu lesen waren, hat der Betreiber das Andenken Gestorbener verunglimpft, so der Vorwurf.
Die Grabsteine standen vor dem sogenannten Horrorhaus des Freizeitparkes in Unterfranken. Der Betreiber hatte sie zu Dekorationszwecken bei einem Steinmetz besorgt. Dabei hatte er der Anklage zufolge zugesichert, die Inschriften unkenntlich zu machen. Das war allerdings nicht geschehen. Die Inschriften der gestorbenen Menschen waren noch zu erkennen.
Am ersten Prozesstag hatte das Mädchen vor Gericht den Tag im August 2017 geschildert. „Mir ist der Grabstein gleich ins Auge gefallen. Ich kannte den Grabstein auch und habe mich erst mal gewundert, warum er da steht“, sagte sie. Später sei sie aufgewühlt gewesen und habe weinen müssen. Das Mädchen war mit anderen Jugendlichen auf einer Ministranten-Freizeit unterwegs.
Ihre Großmutter hatte schließlich Anzeige erstattet. Sie hatte das Grab ihres 1996 gestorbenen Mannes kurz zuvor aufgelöst. Der Betreiber entschuldigte sich vor Gericht bei der Familie. „Mir tut das natürlich sehr leid. Ich wollte niemandem weh tun“, sagte er. Der Prozess wird fortgesetzt.