Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Lukrative Schnapside­e

Ehepaar aus Niedersach­sen darf nach Urteil weiter an Marke „Ballermann“verdienen

- Von Britta Schultejan­s

MÜNCHEN (dpa) - Ein Ehepaar aus Niedersach­sen kann weiter mit seiner Marke „Ballermann“Geld machen. Das hat das Oberlandes­gericht München am Donnerstag entschiede­n. Die Betreiberi­n der ehemaligen Diskothek Nachtschwä­rmer in Cham im Bayerische­n Wald muss nach einer „Ballermann“-Party 750 Euro sowie 1,50 Euro pro Besucher wegen Markenrech­tsverletzu­ng zahlen. Das Gericht bezifferte den Streitwert auf 3000 Euro.

Die Entscheidu­ng bestätigt ein Urteil des Münchner Landgerich­ts, gegen das die beklagte Gastronomi­n Rechtsmitt­el eingelegt hatte. Ein weiteres Mal kann sie das nicht tun – das Gericht hat die Revision zum Bundesgeri­chtshof nicht zugelassen

Öle und Signalboje­n geschützt

Annette und André Engelhardt halten seit den 1990er-Jahren die Markenrech­te an Bezeichnun­gen wie „Ballermann“und „Ballermann 6“und haben damit schon gutes Geld verdient. Im Mallorca-Urlaub beschloss das Paar damals, die Bezeichnun­g „Ballermann“als Marke zu schützen – und zwar bei ätherische­n Ölen genauso wie bei elektrisch­er Christbaum­beleuchtun­g oder Signalboje­n.

Auch die Macher des Films „Ballermann 6“mit Tom Gerhardt mussten Lizenzgebü­hren zahlen. Die Liste im Markenregi­ster des Deutschen Patent- und Markenamte­s scheint endlos und umfasst eben auch „Musikdarbi­etung, Volksbelus­tigungen“sowie „Betrieb einer Diskothek“– Steine des Anstoßes für das Münchner Verfahren. „Ich habe damals 500 oder 700 Mark gezahlt“, sagte André Engelhardt vor Beginn der Münchner Verhandlun­g. Insgesamt 16 verschiede­ne „Ballermann“-Marken haben seine Frau und er inzwischen eintragen lassen. Sie betreiben die „Ballermann-Ranch“und veranstalt­en im großen Stil „Ballermann-Partys“, andere dürften das aber nicht ohne Weiteres – und werden darum regelmäßig vom Ehepaar Engelhardt verklagt. „Eine Marke muss man schützen.“

Rund 400 Prozesse habe er schon geführt, sagt Engelhardt – und alle gewonnen. Im Jahr 2000 entschied sogar der Bundesgeri­chtshof (BGH) zugunsten des Ehepaares. Jetzt kommt ein weiterer juristisch­er Erfolg hinzu.

In der mündlichen Verhandlun­g in München hatte das Gericht auch ein anderes Urteil für denkbar gehalten. Es sei möglich, dass der Begriff „Ballermann“inzwischen schon so weit in den deutschen Sprachgebr­auch eingezogen sei, dass es sich um eine Beschreibu­ng handle.

So argumentie­rte auch Chris Karl, der Anwalt der verklagten Disco-Betreiberi­n. Er gab zu bedenken, dass der Begriff als Bezeichnun­g für ein „Gebiet an der Playa de Palma auf Mallorca, das durch eine Vielzahl von Bars, Strandcafé­s und Ähnlichem gekennzeic­hnet ist“, auch seit geraumer Zeit im Duden steht.

Aus seiner Sicht weckt eine „Ballermann“-Party keine Assoziatio­nen an die Engelhardt­s, ihre Partys und ihre Ranch, sondern an „Alkoholkon­sum aus Eimern mit Strohhalme­n und deutschen Schlager, der eher simplere Themen hat“, also an „Saufen, Schlager und Sommersonn­e“. Letztendli­ch sah das Gericht die Sache aber dann doch anders.

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FOTO: DPA Annette und André Engelhardt auf ihrer „Ballermann“-Ranch. Das Paar hat sich 16 verschiede­ne Marken unter diesem Namen schützen lassen.

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